Börsengang vs. Dauerproblem: Was ist der Unterschied?
IPO vs. Seasoned Issue: Ein Überblick
Ein Börsengang (IPO) ist, wenn ein Unternehmen zum ersten Mal Aktien oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbietet, um Kapital zu beschaffen. Ist ein Unternehmen hingegen bereits börsennotiert und beschließt lediglich, weitere Aktien oder Schuldtitel freizugeben, gilt dies als altbewährtes Thema.
Börsengang
Wenn ein privat geführtes Unternehmen beschließt, zum ersten Mal Kapital zu beschaffen, indem es Aktien oder Schuldverschreibungen öffentlich anbietet, führt es einen Börsengang durch und wird zu einem börsennotierten Unternehmen.
Wenn ein Unternehmen beschließt, Aktien seiner Aktien an die Öffentlichkeit zu verkaufen, um Geld für Operationen oder andere Zwecke zu sammeln, beauftragt es eine oder mehrere Investmentbanken, als Zeichner zu fungieren, die für die Verwaltung des Zeichnungsprozesses des Börsengangs verantwortlich sind.
Die Underwriter helfen dem Unternehmen, die von den Aufsichtsbehörden verlangten Informationen zu organisieren und zu archivieren; sie erstellen auch einen Prospekt, in dem alle relevanten Informationen über das Unternehmen (einschließlich Anlagegrundlagen in Bezug auf Finanzen und Betrieb) offengelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Unternehmen werden in der Regel über einen Börsengang notieren oder zusätzliche Eigentumsanteile freigeben, um eine Expansion zu finanzieren, für die sie derzeit nicht das Geld haben, um sich selbst abzusichern.
Die Konsortialbanken bewerten den Wert der auszugebenden Aktien und bestimmen gleichzeitig den anfänglichen Preis, zu dem die neuen Aktien öffentlich verkauft werden. Sobald die ersten Aktien im Rahmen des Börsengangs gekauft wurden, werden sie auf dem Sekundärmarkt öffentlich gehandelt.
Erfahrenes Problem
Wenn ein bestehendes börsennotiertes Unternehmen beschließt, zusätzliches Kapital durch den Verkauf zusätzlicher Aktien seiner Aktien oder Schuldtitel an die Öffentlichkeit zu beschaffen, gilt das Aktienangebot als erfahrene Emission.
Bewährte Emissionen, auch als Sekundärangebote oder Folgeangebote bekannt, beinhalten die Ausgabe zusätzlicher Aktien eines börsennotierten Unternehmens an die Öffentlichkeit. Da die Aktien der Gesellschaft bereits auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden, handhaben die Konsortialbanken den erfahrenen oder sekundären Angebotspreis der Aktien zum aktuellen Börsenkurs am Tag des Angebots.
Die zentralen Thesen
- Börsengänge treten auf, wenn ein privates Unternehmen beschließt, Einnahmen zu erzielen, indem es zum ersten Mal der Öffentlichkeit Eigentumsanteile an Aktien oder Schuldtiteln anbietet.
- Eine erfahrene Emission tritt auf, wenn ein zuvor börsennotiertes Unternehmen zusätzliche Aktien oder Schuldtitel freigibt.
- Abhängig von ihren Zielen suchen Unternehmen in der Regel nach Private-Equity-Finanzierungen, bevor sie ihre Aktien bei einem Börsengang notieren. Es ist nicht ungewöhnlich, dass vor der Listung mehrere „Finanzierungsrunden“ angezeigt werden.
Besondere Überlegungen
Alle Unternehmen in den USA beginnen als private Unternehmen, die in der Regel von einer Einzelperson oder einer Gruppe von Gründern gegründet werden. Die Eigentümer halten in der Regel alle oder den größten Teil der Aktien, was in der Satzung der Gesellschaft, einem Rechtsinstrument, das bei der Gründung der Gesellschaft geschaffen wurde, genehmigt ist.
Um den Betrieb in den ersten Jahren zu finanzieren, legen die Eigentümer in der Regel ihr eigenes Geld auf (sogenannte Selbstfinanzierung), suchen nach Risikokapital und/oder erhalten Kredite oder andere Formen der privaten Finanzierung von Banken oder anderen Finanzinstituten.
Aufgrund von Größenordnungen oder Ausgabepraktiken kann ein Unternehmen jedoch beschließen, seine Aktien an die Börse zu bringen oder neue anzubieten. Diese Praxis kann mehr Kapital beschaffen, aber Unternehmen berücksichtigen das Image eines Angebots fast genauso wie das Kapital selbst, da sich die Meinung eines Unternehmens aufgrund eines falschen Börsengangs oder einer fälligen Emission drastisch ändern kann.