Können Sie Ihre IRA-Beiträge abziehen? - KamilTaylan.blog
14 Juni 2021 5:09

Können Sie Ihre IRA-Beiträge abziehen?

Das traditionelle individuelle Rentenkonto (IRA) ist eine steuerlich absetzbare Investition in Ihre Zukunft. Aber es gibt Grenzen. Wenn weder Sie noch Ihr Ehepartner aktiv an einem vom Arbeitgeber finanzierten Plan wie 401(k) teilnehmen, können Sie den vollen Abzug bis zum maximal zulässigen Beitrag für das Jahr geltend machen.

Wenn jedoch entweder Sie oder Ihr Ehepartner aktive Teilnehmer an einem anderen Plan sind, hängt Ihre Berechtigung zum Abzug Ihres Beitrags von Ihrem steuerlichen Status und dem modifizierten bereinigten Bruttoeinkommen (MAGI) ab, das Sie in Ihrer Einkommensteuer angeben.

Dies kann schwierig sein, da die Regeln für jede Art von arbeitgeberfinanziertem Altersvorsorgeplan unterschiedlich sind.

Bestimmen des aktiven Status

Wenn Sie als aktiver Teilnehmer gelten, sollte Ihr Arbeitgeber dies auf Ihrem Formular W-2 durch Ankreuzen des Kästchens „Ruhestand“ vermerken. Administrative Fehler passieren, daher wird dieses Kontrollkästchen manchmal nicht aktiviert, selbst wenn es sein sollte. Es ist hilfreich für Sie, die Regeln zu verstehen, damit Sie sich nicht auf die Aufzeichnungen Ihres Arbeitgebers verlassen müssen.

Hier finden Sie die Regeln zum Status des aktiven Teilnehmers für verschiedene Arten von Altersversorgungsplänen für Arbeitgeber.

Leistungsorientierter Plan

Wenn Sie für das Steuerjahr an einem leistungsorientierten Plan teilnehmen können, gelten Sie für dieses Jahr als aktiver Teilnehmer. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Teilnahme am Plan ablehnen, keine Pflichtbeiträge zum Plan leisten oder die erforderliche Mindestdienstleistung nicht erbringen, um eine Leistung aus dem Plan für das Jahr zu erhalten.

Geldkaufrente und Leistungszielplan

Bei Renten und Leistungsplänen mit Geldbezug gelten Sie für das Jahr, in dem Ihre Beiträge zu diesen Plänen gelten, als aktiver Teilnehmer. Dies gilt unabhängig davon, wann Ihr Beitrag tatsächlich Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Angenommen, Ihr Arbeitgeber sponsert einen Rentenplan mit Geldkauf  und muss jedes Jahr 10 % der anspruchsberechtigten Vergütung in den Plan einzahlen. Ihr Arbeitgeber hat bis zum Ablauf der Steuererklärungsfrist, einschließlich Verlängerungen, die Möglichkeit, Beiträge für ein bestimmtes Jahr zu hinterlegen. Wenn also im Jahr 2021 ein Beitrag 2020 geleistet wurde, gelten Sie für das Steuerjahr 2020, für das der Beitrag gilt, als aktiver Teilnehmer.

Gewinnbeteiligungspläne und SEP IRAs

Diese Pläne werden durch den Ermessenscharakter der Beiträge definiert. Arbeitnehmer gelten für das Jahr als aktiv, in dem die Beiträge tatsächlich auf den Arbeitnehmerkonten eingezahlt werden, auch wenn die Beiträge für das Vorjahr gelten. Der Grund für diese Regelung ist, dass es Arbeitgebern in der Regel unmöglich ist, Beiträge zu diesen Plänen für ein bestimmtes Jahr zu garantieren.

Nehmen wir zum Beispiel an, Ihr Arbeitgeber sponsert einen Gewinnbeteiligungsplan, zu dem er 10 % der anspruchsberechtigten Vergütung für das Steuerjahr 2019 beiträgt. Die Beiträge werden jedoch im Jahr 2020 hinterlegt. Die Mitarbeiter gelten als aktive Teilnehmer für das Jahr 2020, in dem die Beiträge tatsächlich auf ihren Konten hinterlegt werden.

401(k)- und 403(b)-Pläne

Wenn Sie Gehaltsaufschubbeiträge zu einem 401 (k) oder 403 (b) -Plan leisten, gelten Sie als aktiver Teilnehmer für das Jahr, für das Ihre Gehaltsaufschubbeiträge gelten.

Wenn Sie berechtigt sind, Beiträge zur Gehaltsaufschiebung zu leisten, sich aber dagegen entscheiden, gelten Sie für dieses Jahr nicht als aktiver Teilnehmer.

Freiwillige oder Pflichtbeiträge

Als aktiver Teilnehmer gelten Sie für jedes Jahr, in dem Sie freiwillige oder obligatorische Beiträge zu einem berechtigten arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorgeplan leisten.

Der Ausübungsstatus hat keinen Einfluss auf den Status

Je nach Planbestimmungen werden Ihnen die Jahresbeiträge Ihres Arbeitgebers möglicherweise nicht sofort unverfallbar. Ihr Unverfallbarkeitsstatus ändert jedoch nichts daran, ob Sie ein aktiver Teilnehmer sind. Auch wenn Sie diesen Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt verlassen und den nicht unverfallbaren Beitrag verlieren, gelten Sie für das jeweilige Jahr als aktiver Teilnehmer.

Zum Beispiel trägt die ABC Company für das Steuerjahr 2019 10 % der Vergütung ihrer Mitarbeiter zu ihrem Pensionsplan für Geldkäufe bei. Gemäß den Bestimmungen des ABC-Pensionsplans für Geldkauf werden die Beiträge der Mitarbeiter nach drei Dienstjahren zu 100 % unverfallbar. Vorher erfolgt kein Vesting.

Nehmen wir an, Jane verlässt die ABC Company nach zwei Jahren Anstellung für eine neue Firma. Da Jane das Unternehmen verlässt, bevor sie ein unverfallbares Guthaben angesammelt hat, muss sie die Beiträge einbehalten, die auf ihr Geldkauf-Rentenkonto bei der ABC Company gezahlt wurden. Jane gilt jedoch weiterhin als aktive Teilnehmerin für das Steuerjahr 2019, da ein erforderlicher Beitrag auf ihr Geldeinkaufsrentenkonto geleistet wurde.

Änderungen des Beitragsalters aufgrund des SECURE Act

Anfang Januar 2020 unterzeichnete der ehemalige Präsident Trump das Setting Every Community Up for Retirement Enhancement (SECURE) Act. Vor dem Secure Act konnten Sie für das Jahr, in dem Sie 70½ Jahre alt wurden, oder ein späteres Jahr keine Beiträge an eine traditionelle IRA leisten.

Für Steuerjahre, die 2020 beginnen, können Sie jetzt Beiträge nach Erreichen des 70½-Alters leisten, was bedeutet, dass es keine Altersbeschränkung mehr für Beiträge zu traditionellen IRAs gibt. Das Gesetz ändert nichts an der Altersbeschränkung für Roth IRA-Beiträge, da es keine solche Beschränkung gibt.

Die Quintessenz

Wenn Sie und/oder Ihr Ehepartner in einem bestimmten Jahr aktive Teilnehmer sind, müssen Sie möglicherweise eine Berechnung durchführen, um festzustellen, ob Sie Ihre IRA-Beiträge für dieses Jahr abziehen können. Wenn Sie nicht den vollen Betrag abziehen können, können Sie je nach MAGI einen Teilbetrag abziehen.

Diese Formel wird in der IRS-Publikation 590 erläutert. Letztendlich möchten Sie möglicherweise Ihren Steuerberater konsultieren, um festzustellen, ob Ihr IRA-Beitrag abzugsfähig ist.