Co-Hypothek - KamilTaylan.blog
17 Juni 2021 18:05

Co-Hypothek

Was ist ein Co-Mortgagor?

Ein Mithypotheker beteiligt sich an der Rückzahlungsverpflichtung und dem Eigentum an einer Immobilie. Sie sind auch Miteigentümer der Immobilie nach Abschluss des Darlehens.

Die zentralen Thesen

  • Ein Mithypotheker beteiligt sich an der Rückzahlungsverpflichtung und dem Eigentum an einer Immobilie.
  • Ein Mithypotheker ist nach Abschluss des Darlehens auch Miteigentümer der Immobilie.
  • Im Allgemeinen bringt ein einzelner Antragsteller eine Mithypothek ein, um den Antrag zu verbessern oder ihm die Beantragung eines größeren Darlehens zu ermöglichen.
  • Ein Mithypotheker unterscheidet sich von einem Mitunterzeichner. Der Mitunterzeichner ist nach dem Abschluss nicht an der Immobilie beteiligt und nimmt im Allgemeinen nicht an normalen monatlichen Zahlungen teil, es sei denn, der Kreditnehmer kann keine Zahlungen leisten.

Einen Co-Mortgagor verstehen

Ein Mithypotheker ist ein Teilnehmer an einem Darlehen, der sich an der Haftung für die vollständige Rückzahlung eines Darlehens beteiligt. Ein Mithypotheker kann ein Verwandter oder Geschäftspartner des Hauptdarlehensnehmers sein und hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die andere Partei.

Im Allgemeinen bringt ein einzelner Antragsteller eine Mithypothek ein, um den Antrag zu verbessern oder ihm die Beantragung eines größeren Darlehens zu ermöglichen. Ein Kreditgeber kann gerne einen Mithypotheker in die Kredittransaktion einbeziehen, da der zweite Kreditnehmer das Ausfallrisiko für den Kreditgeber senkt. Die Mithypothek trägt auch die Verantwortung für die Rückzahlung, wenn der ursprüngliche Antragsteller keine Zahlungen leisten kann. Im Gegenzug ist die Mithypothek teilweise Eigentümerin der Immobilie und hat nur eingeschränkte Weiterverkaufsrechte.

Co-Signer gegen Co-Mortgagor

Ein Mitunterzeichner fungiert als Sicherheitsnetz für den primären Eigentümer einer Immobilie, falls diese Person keine Zahlungen leisten kann. In der Regel wird ein Mitunterzeichner beteiligt, wenn der Hauptantragsteller für ein Darlehen eine geringe oder fragwürdige Bonität aufweist. Der Mitunterzeichner ist nach der Schließung nicht an der Immobilie beteiligt und nimmt im Allgemeinen nicht an normalen monatlichen Zahlungen teil, es sei denn, der Kreditnehmer kann keine Zahlungen leisten. Wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt, wird sich die Bank an den Mitunterzeichner wenden, um die Schulden zu begleichen. Bei der Prüfung des Antrags konzentriert sich der Kreditgeber mehr auf die Bonität des Mitunterzeichners, da die Zahlungsfähigkeit dieser Person das ultimative Hindernis für den Zahlungsausfall darstellt. Die Kreditwürdigkeit des Mitunterzeichners ist auch für den Fall gefährdet, dass das Darlehen durchfällt.

Ein Mithypotheker nimmt ebenfalls an dem Darlehen teil, um einem ansonsten unvollständig qualifizierten Antragsteller bei der Erlangung einer Hypothek zu helfen. Anstatt als Notlösung gegen Zahlungsverzug zu dienen, ist der Co-Mortgagor ein vollwertiger Teilnehmer am Antragsverfahren und kann zu regelmäßigen monatlichen Zahlungen beitragen. Als gleichberechtigte Teilnehmer an der Hypothekentransaktion haben die Mithypotheker Anspruch auf einen gewissen Rechtsschutz, als wären sie eine Einzelperson. Wenn beispielsweise ein Kreditnehmer Insolvenz anmeldet, ist der andere unabhängig von seiner finanziellen Situation vor Gläubigern geschützt.

Das klassische Beispiel eines Mitunterzeichners ist ein Elternteil, der einem erwachsenen Kind hilft, seine erste Immobilie zu kaufen. Der Elternteil ist verpflichtet, für das Kind zu bürgen und das Risiko für den Kreditgeber zu verringern, jedoch keine Zahlungen zu leisten. Andererseits ist das häufigste Szenario für eine Mithypothekenbeziehung, dass Ehepartner gemeinsam eine Immobilie kaufen. Geschäftspartner würden einen ähnlichen Prozess durchlaufen. Durch die gemeinsame Bewerbung können sich die Bewerber in der Regel für ein größeres Darlehen qualifizieren.