Zielfirma
Was ist ein Zielunternehmen?
Ein Zielunternehmen oder ein Zielunternehmen bezieht sich auf ein Unternehmen, das von einem potenziellen Erwerber als attraktive Fusions oder Übernahmemöglichkeit ausgewählt wurde. Ein Übernahmeversuch kann abhängig von der Haltung des Zielunternehmens gegenüber dem Erwerber viele verschiedene Geschmacksrichtungen annehmen. Wenn Management und Aktionäre die Transaktion befürworten, kann eine freundliche und geordnete Transaktion erfolgen. Bei einer Fusion oder Übernahme wird das Zielunternehmen in das übernehmende Unternehmen oder Unternehmen gepfropft.
Jenseits von direkten Übernahmeversuchen, wie es die historische Norm war, ist Aktionärsaktivismus eine zeitgemäße Wendung der Definition von „Zielunternehmen“. Da zum Beispiel die Bedeutung von Geschlechtergleichstellung, Umweltbelangen und Cybersicherheitsfragen an Popularität gewinnt, ist es für Medien, Analysten und Aktionäre üblich, ein Unternehmen für eine Vielzahl von Aktionärs- oder Stakeholder-Aktivismusbemühungen zu „zielen“.
Die zentralen Thesen
- Eine Zielfirma ist ein attraktives Unternehmen, das für eine Fusion oder Übernahme gesucht wird.
- Nur wenn das Management, die Aktionäre und der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft mit der Übernahme einverstanden sind, kann die Transaktion reibungslos erfolgen.
- Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Zielunternehmen spezielle Taktiken anwenden, um eine feindliche Übernahme zu stoppen, wie zum Beispiel die Kronjuwel- oder Giftpillenstrategie.
- Zielunternehmen werden in der Regel mit einem Aufschlag erworben, der über dem aktuellen Marktwert liegt.
Grundlegendes zu Zielunternehmen
Zielfirmen werden oft zu einem Preis erworben, der etwas über ihrem Marktwert liegt. Dies ist weithin als Übernahmeprämie bekannt. Dies ist sinnvoll, wenn das übernehmende Unternehmen einen zusätzlichen strategischen Wert der Übernahme sieht, wie beispielsweise größere Skaleneffekte.
Diese Einsparungen kommen nicht immer zustande, da mit der Integration zweier Unternehmen zusätzliche versteckte Kosten verbunden sein können, insbesondere bei Geschäftstätigkeiten mit tieferen kulturellen oder sozialen Unterschieden als bisher angenommen.
Bei Fusionen und Übernahmen (M & A) sind freundliche Übernahmeversuche weitaus häufiger, obwohl feindliche Übernahmeversuche die Nachrichten dominieren. In Wirklichkeit sind feindliche Übernahmeversuche der Art Hollywoods weitaus kostspieliger und zeitaufwändiger, als es potentiellen Käufern lieb ist.
Manchmal kann die Identität der Zielfirma als Teil der neuen Einheit verbleiben. Dies ist üblich, wenn das Zielunternehmen einen guten Ruf und/oder einen guten Kunden- oder Lieferantenstamm hat und die Aufgabe des Namens irreparablen Schaden anrichten würde. Wenn das Management und die Aktionäre der Transaktion widersprechen, kann die Zielfirma eine Reihe von feindseligen Maßnahmen ergreifen, um den Übernahmeversuch zu vereiteln.
Im Finanzjargon wird ein Zielunternehmen traditionell als „Ziel“ für eine Akquisition angesehen; modernere Definitionen zielen auch auf Unternehmen mit Aktionärsaktivismus-Kampagnen ab. Aktionärsaktivismus ist ein moderner Ansatz, um Veränderungen ohne lästige kostspielige Übernahmeversuche voranzutreiben. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen oder eine Branche als „Ziel“ von ESG-geführten Initiativen zur Aktionärsbindung bezeichnet wird.
Zielen Sie auf feste Widerstandstaktiken
Manchmal sind das Management oder der Verwaltungsrat der Zielfirma gegen die Fusion oder Übernahme. Sie können verschiedene Taktiken anwenden, wie die Giftpille oder die Verteidigung von Kronjuwelen, um die Übernahme zu stoppen.
Im Rahmen der Giftpillen-Strategie wendet das Zielunternehmen einen Aktionärsrechteplan an, bei dem das Unternehmen bestehenden Aktionären Optionen oder Optionsscheine gewährt, um zusätzliche Aktien mit einem Abschlag zu erwerben. Im Erfolgsfall wird der Eigentumsanteil des Erwerbers verwässert, wodurch die Zielfirma weniger attraktiv wird. Die Giftpillenstrategie kann verwendet werden, um eine Übernahme zu stoppen oder die Verhandlungsmacht auf das Zielunternehmen zu übertragen.
Die Kronjuwelenverteidigung bezieht sich darauf, wenn ein Zielunternehmen seine wertvollsten Vermögenswerte, die als Kronjuwelen bekannt sind, an einen Dritten, den weißen Ritter, verkauft. Im Erfolgsfall ist der Erwerber nicht mehr am Erwerb des Unternehmens interessiert und zieht sein Angebot zurück. Um sich wieder in eine bessere Position zu bringen, kann das Zielunternehmen die Vermögenswerte des weißen Ritters zu einem bestimmten Preis zurückkaufen.