Regelung A - KamilTaylan.blog
9 Juni 2021 20:17

Regelung A

Was ist Regel A?

Regulation A ist eine Ausnahme von den Registrierungspflichten – eingeführt durch den Securities Act –, die für öffentliche Angebote von Wertpapieren gilt, die 50 Millionen US-Dollar in einem Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung A in Anspruch nehmen, müssen weiterhin Prospekt eines registrierten Angebots.

Vorschrift A. verstehen

In der Regel machen die Vorteile der Angebote der Verordnung A die strengen Dokumentationsanforderungen wieder wett. Zu den Vorteilen der Ausnahmeregelung zählen ein schlankerer Jahresabschluss ohne Prüfungsverpflichtungen, drei mögliche Formatoptionen für die Erstellung des Angebotsrundschreibens und die Notwendigkeit, Exchange Act-Berichte vorzulegen, bis das Unternehmen mehr als 500 Aktionäre und ein Vermögen von 10 Mio. USD hat.



Regulation A ist eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen – eingeführt durch den Securities Act –, die für öffentliche Angebote von Wertpapieren gelten, die 50 Millionen US-Dollar in einem Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten.

Die Aktualisierungen der Verordnung A im Jahr 2015 ermöglichen es Unternehmen, Einnahmen auf zwei verschiedenen Ebenen zu erzielen. Für Anleger, die daran interessiert sind, Wertpapiere zu kaufen, die von Unternehmen verkauft werden, die die Verordnung A anwenden, ist es wichtig zu verstehen, unter welcher Stufe das Angebot angeboten wird.

Jedes Unternehmen ist nun verpflichtet, auf der Vorderseite seines Offenlegungsdokuments oder Angebotsrundschreibens anzugeben, unter welcher Stufe sein Angebot durchgeführt wird. Dies ist wichtig, da die beiden Ebenen zwei verschiedene Arten von Investitionen darstellen. Alle Angebote gemäß Regulation A unterliegen der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichtsbarkeit.

Regulierung A Ebene 1 vs. Regulierung A Ebene 2

Unter Tier 1 darf ein Unternehmen innerhalb eines Jahres maximal 20 Millionen US-Dollar anbieten. Das emittierende Unternehmen muss außerdem ein Angebotsrundschreiben vorlegen, das bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einzureichen ist und einem Überprüfungsprozess durch die Kommission und die Wertpapieraufsichtsbehörden in den einzelnen für das Angebot relevanten Staaten unterliegt.

Die zentralen Thesen

  • Die Verordnung A wurde durch das Wertpapiergesetz eingeführt.
  • Sie gilt für öffentliche Angebote von Wertpapieren (höchstens 50 Mio. USD) innerhalb eines Jahres.
  • Verordnung A wurde 2015 aktualisiert, um es Unternehmen zu ermöglichen, Erträge in zwei getrennten Kategorien zu erzielen, die zwei verschiedene Arten von Investitionen darstellen.
  • Alle Angebote gemäß Regulation A unterliegen gemäß dem Securities Act der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichtsbarkeit.

Unternehmen, die Angebote im Rahmen von Tier 1 abgeben, müssen keine fortlaufenden Berichte erstellen. Sie sind lediglich verpflichtet, über den endgültigen Stand des Angebots zu berichten.

Es gibt einige signifikante Unterschiede für Wertpapiere, die unter Tier 2 angeboten werden. Unternehmen können bis zu 50 Millionen US-Dollar in einem beliebigen Zeitraum von einem Jahr unter Tier 2 anbieten, aber nicht Tier 1.

Obwohl ein Angebotsrundschreiben erforderlich ist und der Überprüfung und Überprüfung durch die SEC unterliegt, muss es von keiner staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde qualifiziert werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Wertpapiere unter Tier 2 anbieten, fortlaufend Berichte über das Angebot einschließlich seines endgültigen Status erstellen.