Betriebsleasing
Was ist ein Operating-Leasing?
Ein Operating-Leasing ist ein Vertrag, der die Nutzung eines Vermögenswerts ermöglicht, jedoch keine Eigentumsrechte an dem Vermögenswert überträgt.
Die zentralen Thesen
- Ein Operating-Leasing ist ein Vertrag, der die Nutzung eines Vermögenswerts gestattet, jedoch keine Eigentumsrechte an dem Vermögenswert überträgt.
- Die GAAP-Regeln regeln die Bilanzierung von Operating-Leasingverhältnissen.
- Eine neue FASB-Regel, die am 15. Dezember 2018 in Kraft tritt, schreibt vor, dass alle Leasingverhältnisse – sofern sie nicht kürzer als 12 Monate sind – in der Bilanz erfasst werden müssen.
Operating Lease verstehen
Operating-Leasingverhältnisse gelten als eine Form der außerbilanziellen Finanzierung, d. h. ein geleaster Vermögenswert und die damit verbundenen Verbindlichkeiten (dh zukünftige Mietzahlungen) werden nicht in der Bilanz eines Unternehmens berücksichtigt. In der Vergangenheit haben Operating-Leasing -Verhältnisse es amerikanischen Firmen ermöglicht, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe nicht in ihren Bilanzen zu verbuchen, wodurch ihr Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital niedrig gehalten wurde.
Um als Operating-Leasing zu klassifizieren, muss das Leasing bestimmte Anforderungen nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) erfüllen, die es von der Erfassung als Capital-Leasing befreien. Unternehmen müssen vier Kriterien – „Bright-Line“-Tests – testen, die bestimmen, ob Mietverträge als Operating- oder Capital Lease gebucht werden müssen. Die aktuellen GAAP-Regeln verlangen von Unternehmen, Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasing zu behandeln, wenn:
- Am Ende des Mietverhältnisses erfolgt ein Eigentumsübergang auf den Mieter;
- Der Mietvertrag enthält eine Kaufoption zum Schnäppchenpreis.
- Die Leasingdauer überschreitet 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts; oder,
- Der Barwert (PV) der Leasingzahlungen übersteigt 90% des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswertes.
Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, ist der Leasingvertrag als Operating-Leasing zu klassifizieren. Der Internal Revenue Service (IRS) kann ein Operating Lease als Capital Lease umklassifizieren, um die Leasingzahlungen als Abzug abzulehnen, wodurch das steuerpflichtige Einkommen und die Steuerpflicht des Unternehmens erhöht werden.
Typischerweise umfassen Vermögenswerte, die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen gemietet werden, Immobilien, Flugzeuge und Geräte mit langer Nutzungsdauer, wie beispielsweise Fahrzeuge, Büroausstattung und branchenspezifische Maschinen.
Mit Wirkung zum 15. Dezember 2018 hat der FASB seine Regeln zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen überarbeitet. Vor allem verlangt der Standard nun, dass alle Leasingverhältnisse – mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen von weniger als einem Jahr – aktiviert werden müssen. Andere Änderungen umfassen die folgenden:
- Es gibt einen Unterschied im Bright-Line-Test, mit dessen Hilfe festgestellt werden kann, ob ein Leasingnehmer das Recht hat, den identifizierten Vermögenswert zu beherrschen.
- Es gibt eine neue Definition der indirekten Kosten, die wahrscheinlich dazu führen würde, dass weniger indirekte Kosten aktiviert werden.
- Nach der neuen Regelung muss die Übertragung des Vermögenswerts bestimmte Anforderungen an die Umsatzrealisierung erfüllen, damit ein Sale or Leaseback stattfindet.
- Die neue Regelung erfordert für beide Parteien eine erhebliche Anzahl neuer quantitativer und qualitativer Angaben zum Jahresabschluss.
Gemäß einer neuen Regel des Financial Accounting Standards Board (FASB) mit Wirkung zum 15. Dezember 2018 müssen börsennotierte Unternehmen alle Leasingverhältnisse in der Bilanz ansetzen, es sei denn, sie sind kürzer als 12 Monate.
Betriebsleasing vs. Capital Lease
Die Rechnungslegung nach US-GAAP für Operating- und Capital-Leasing-Verhältnisse ist unterschiedlich und kann erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenssteuern haben. Ein Operating-Leasing wird wie eine Vermietung behandelt – Leasingzahlungen gelten als Betriebsausgaben. Leasinggegenstände werden nicht in der Bilanz des Unternehmens erfasst; sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Sie wirken sich also sowohl auf das operative als auch auf das Nettoergebnis aus. Weitere Merkmale sind:
- Eigentum: Eigentum des Vermieters während und nach der Mietzeit.
- Schnäppchenkaufoption: Kann keine Schnäppchenkaufoption enthalten.
- Laufzeit: Weniger als 75 % der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes.
- Barwert: Der PV der Leasingzahlungen beträgt weniger als 90 % des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts.
- Buchhaltung: Kein Eigentumsrisiko. Zahlungen, die als Betriebskosten betrachtet werden; in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in der Bilanz ausgewiesen.
- Steuern: Der Mieter gilt als Mieter; Leasingrate als Mietaufwand behandelt.
- Risiken/Nutzen: Nur Nutzungsrecht. Risiken/Nutzen verbleiben beim Vermieter. Der Leasingnehmer trägt die Wartungskosten.
Im Gegensatz dazu ist ein Capital Lease eher ein langfristiges Darlehen oder Eigentum. Der Vermögenswert wird als Eigentum des Leasingnehmers behandelt und in der Bilanz erfasst. Capital Leases werden als Schulden gezählt. Sie verlieren im Laufe der Zeit ab und verursachen Zinsaufwendungen. Weitere Merkmale sind:
- Eigentum: Kann am Ende der Mietzeit auf den Leasingnehmer übergehen.
- Schnäppchenkaufoption : Ermöglicht dem Leasingnehmer, einen Vermögenswert zu einem niedrigeren als dem fairen Marktwert zu kaufen.
- Laufzeit: Entspricht oder überschreitet 75 % der geschätzten Nutzungsdauer des Vermögenswerts.
- Barwert: Der PV der Leasingzahlungen entspricht oder übersteigt 90 % der Anschaffungskosten des Vermögenswerts.
- Bilanzierung: Leasing als Vermögenswert (geleaster Vermögenswert) und Verbindlichkeit (Leasingzahlungen). Zahlungen werden in der Bilanz ausgewiesen.
- Steuern: Als Eigentümer fordert der Leasingnehmer Abschreibungs- und Zinsaufwendungen.
- Risiken/Nutzen: Wird auf den Mieter übertragen. Der Mieter zahlt Unterhalt, Versicherung und Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Merkmale, die ein Operating-Leasing ausmachen?
Um als Operating-Leasingverhältnis eingestuft zu werden, muss das Leasingverhältnis bestimmte Anforderungen nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) erfüllen. Ein Operating-Leasing wird wie eine Vermietung behandelt – Leasingzahlungen gelten als Betriebsausgaben. Leasinggegenstände werden nicht in der Bilanz des Unternehmens erfasst; sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Sie wirken sich also sowohl auf das operative als auch auf das Nettoergebnis aus. Es wird vom Leasinggeber während und nach der Laufzeit des Leasingverhältnisses einbehalten und kann keine Schnäppchenkaufoption enthalten. Die Laufzeit beträgt weniger als 75% der geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts, und der Barwert (PV) der Leasingzahlungen beträgt weniger als 90% des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts.
Wie definiert GAAP ein Capital Lease?
GAAP betrachtet einen Finanzierungsleasingvertrag eher wie ein langfristiges Darlehen oder Eigentum. Der Vermögenswert wird als Eigentum des Leasingnehmers behandelt und in der Bilanz erfasst. Capital Leases werden als Fremdkapital gezählt. Sie verlieren im Laufe der Zeit ab und verursachen Zinsaufwendungen. Der Leasinggeber kann es am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses an den Leasingnehmer übertragen und es kann eine günstige Kaufoption enthalten, die es dem Leasingnehmer ermöglicht, es unter dem beizulegenden Zeitwert zu kaufen. Die Laufzeit entspricht oder überschreitet 75 % der geschätzten Nutzungsdauer des Vermögenswertes. und der Barwert (PV) der Leasingzahlungen entspricht oder übersteigt 90% der ursprünglichen Kosten des Vermögenswerts.
Was sind die Vorteile eines Operating-Leasingverhältnisses?
Operating-Leasing hat gewisse Vorteile. Der wichtigste unter ihnen ist, dass sie Unternehmen eine größere Flexibilität bei der Aufrüstung von Vermögenswerten wie Geräten ermöglichen, wodurch das Risiko der Überalterung verringert wird. Es besteht kein Eigentumsrisiko und Zahlungen gelten als Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar. Schließlich verbleiben die Risiken / Vorteile beim Leasinggeber, da der Leasingnehmer nur für die Wartungskosten haftet.