Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Amortisationen, Verlusten (EBITDAL)
Was ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Amortisationen und Sonderverlusten (EBITDAL)?
Der Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Amortisationen und Sonderverlusten ist eine nicht GAAP konforme Messgröße für den Gewinn eines Unternehmens, die Sonderverluste berücksichtigt, mit denen das Unternehmen nicht regelmäßig rechnet. EBITDAL ist eine Variation des häufiger verwendeten EBITDA, die im Wesentlichen eine alternative Berechnung des Nettoeinkommens ist.
Die zentralen Thesen
- Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sonderverlusten ist eine nicht GAAP-konforme Kennzahl für das Einkommen eines Unternehmens, bei der Sonderverluste berücksichtigt werden, die das Unternehmen nicht regelmäßig erwartet.
- Die im EBITDAL berücksichtigten Abzüge können in drei Kategorien von Betriebskosten eingeteilt werden: Finanzierungskosten, die sich in Zinszahlungen manifestieren, Bilanzierungsentscheidungen, die sich in Steuern widerspiegeln, und nicht zahlungswirksame Aufwendungen.
- Die zusätzlichen Kosten, die das EBITDAL von seinem üblicheren Gegenstück, dem EBITDA, unterscheiden, sind die Sonderverlustkosten, die Unternehmen verwenden, um einen einmaligen Aufwand zu beschreiben, der ihrer Meinung nach ein ungewöhnlich schlechtes Finanzergebnis erklärt.
- Da das EBITDAL keine GAAP-Kennzahl ist, werden die darin berücksichtigten Sonderverluste nicht vom Financial Accounting Standards Board (FASB) definiert.
Verständnis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sonderverlusten (EBITDAL)
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sonder Verlusten (EBITDAL) ist eine Variante des EBITDA, einer üblicherweise nicht verwendet GAAP Rechnungsmaß, dass viele Unternehmen als Proxy für die Verwendung Nettoeinkommen. Das EBITDAL entspricht im Wesentlichen dem Nettoeinkommen, wobei Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Amortisationen und Verluste wieder dem Einkommen hinzugefügt werden. Jede dieser Zahlen soll als Hinweis auf die Rentabilität eines Unternehmens dienen und darf nicht mit den Cashflows des Unternehmens verwechselt werden.
Die im EBITDAL berücksichtigten Abzüge können in drei Kategorien von Betriebskosten plus eine Reihe von einmaligen Kosten eingeteilt werden. Erstens sind die Finanzierungskosten, die sich in Zinszahlungen manifestieren. Die zweite Kategorie erfasst die vom Unternehmen getroffenen Buchhaltungsentscheidungen, die sich in den Steuern widerspiegeln.
Schließlich berücksichtigt das EBITDAL nicht zahlungswirksame Aufwendungen im Zusammenhang mit der Alterung von Ausrüstung und anderen Vermögenswerten. Diese erscheint als Abschreibungen und Amortisation in einem Finanzberichterstattung des Unternehmens. Ein zusätzlicher Kostenpunkt unterscheidet das EBITDAL von seinem üblicheren Gegenstück, dem EBITDA. Dies sind die Sonderverlustkosten, die Unternehmen verwenden, um einen einmaligen Aufwand zu beschreiben, der ihrer Meinung nach ein ungewöhnlich schlechtes Finanzergebnis erklärt.
Sonderverluste im EBITDAL
Da das EBITDAL keine GAAP-Kennzahl ist, werden die darin berücksichtigten Sonderverluste nicht vom Financial Accounting Standards Board (FASB) definiert. Am ehesten kommt der FASB der Beschreibung dieser Verluste bei den außerordentlichen und nicht wiederkehrenden Posten, die der Vorstand den Unternehmen erlaubt, in ihre Gewinn- und Verlustrechnungen aufzunehmen.
Die Unterscheidung zwischen außerordentlichen und nicht wiederkehrenden Posten kann in der Praxis etwas unklar sein, und die FASB-Richtlinien verlangen lediglich, dass beide für steuerliche Zwecke unterschiedlich ausgewiesen werden. Tatsächlich dienen sie demselben Zweck wie Sonderverluste. Sie werden als unregelmäßige Ausgaben behandelt, mit denen Analysten in zukünftigen Berichtsperioden nicht rechnen sollten, und sollten bei der Prognose zukünftiger Gewinne nicht berücksichtigt werden.
Besondere Verluste können von der physischen Zerstörung durch eine Naturkatastrophe bis hin zu Buchverlusten aufgrund einer Fehlinvestition oder der unerwarteten Stilllegung eines Vermögenswerts reichen. Ein Unternehmen, das durch eine Flutkatastrophe eine nicht versicherte Anlage verliert, kann diesen Schaden grundsätzlich als Sonderposten geltend machen. Es könnten auch die Kosten eines verlorenen Rechtsstreits in dieser Kategorie enthalten sein. Eine weniger greifbare Form eines Sonderverlusts könnte eine einmalige Abschreibung des Firmenwerts aufgrund eines unvorhergesehenen negativen Ereignisses sein.