17 Juni 2021 10:17

Aufgeschobene Anschaffungskosten (DAC)

Was sind aufgeschobene Anschaffungskosten (DAC)?

Aktivierte Abschlusskosten (DAC) sind eine Bilanzierungsmethode, die in der Versicherungswirtschaft anwendbar ist. Mit der DAC-Methode kann ein Unternehmen die Vertriebskosten, die mit der Neukundengewinnung verbunden sind, über die Laufzeit des Versicherungsvertrages aufschieben.

Die zentralen Thesen

  • Aktivierte Abschlusskosten (DAC) sind eine Bilanzierungsmethode, die in der Versicherungswirtschaft anwendbar ist.
  • Mit der DAC-Methode kann ein Unternehmen die Vertriebskosten, die mit der Neukundengewinnung verbunden sind, über die Laufzeit des Versicherungsvertrages aufschieben.
  • Die Anwendung dieser Rechnungslegungsmethode verringert tendenziell die Belastung der Police im ersten Jahr und führt zu einem gleichmäßigeren Einkommensverlauf.
  • Unternehmen dürfen nur Kosten im Zusammenhang mit der erfolgreichen Neugeschäftsplatzierung abstellen und können nicht alle Backoffice-Kosten amortisieren.

Grundlegendes zu aufgeschobenen Anschaffungskosten (DAC)

Provisionen  an externe Händler und Makler, versicherungstechnische und medizinisch Kosten. Häufig können diese Kosten die in den ersten Jahren der verschiedenen Versicherungsarten gezahlten Prämien übersteigen.

Die Implementierung von DAC ermöglicht es Versicherungsunternehmen, diese hohen Kosten (die sonst im Voraus bezahlt würden) schrittweise zu verteilen, wenn sie Einnahmen erzielen. Die Anwendung dieser Rechnungslegungsmethode führt tendenziell zu einem gleichmäßigeren Einkommensverlauf.

Ab 2012 müssen Versicherer die neue   Regel des Federal Accounting Standards Board (FASB) „Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts“ oder ASU 2010-26 einhalten.

FASB ermöglicht Versicherungsgesellschaften zu nutzen, die Kosten durch den Erwerb neuer Kunden, um sie im Laufe der Zeit amortisieren. Bei diesem Verfahren werden DACs als Vermögenswerte – und nicht als Ausgaben – erfasst und können nach und nach abbezahlt werden.



Aktivierte Abschlusskosten (DAC) werden in der Bilanz als Vermögenswert behandelt und über die Laufzeit des Versicherungsvertrags abgeschrieben.

Der FASB verlangt auch, dass Unternehmen Salden auf konstanter Basis über die erwartete Vertragslaufzeit abschreiben. Bei unerwarteten Vertragsbeendigungen schreibt der FASB vor, dass DAC abgeschrieben werden muss, jedoch keinem Werthaltigkeitstest unterzogen wird. Dies bedeutet, dass der Vermögenswert nicht daraufhin bewertet wird, ob er noch den in der Bilanz ausgewiesenen Betrag wert ist.

Besondere Überlegungen

Aufgeschobene Anschaffungskosten (DAC) Amortisation

DAC stellt die „nicht eingezogene Investition“ in die ausgegebenen Policen dar und wird daher als immaterieller Vermögenswert aktiviert   , um die Kosten mit den entsprechenden Einnahmen auszugleichen. Im Zeitablauf werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst, der den DAC-Vermögenswert mindert. Der Prozess der Erfassung der Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung wird als Amortisation bezeichnet und bezieht sich darauf, dass der DAC-Vermögenswert abgeschrieben oder über mehrere Jahre reduziert wird.

Die Abschreibung erfordert eine Grundlage, die festlegt, wie viel DAC für jede Abrechnungsperiode in einen Aufwand umgewandelt werden soll. Die Abschreibungsbasis variiert je nach Klassifikation der Federal Accounting Standards (FAS):

  • FAS 60/97LP – Prämien
  • FAS 97 – Geschätzter Bruttogewinn (EGP)
  • FAS 120 – Geschätzte Bruttomargen (EGM)

Unter FAS 60 sind Annahmen bei politischen Fragen „festgestellt“ und können nicht geändert werden. Gemäß FAS 97 und 120 basieren die Annahmen jedoch auf Schätzungen, die bei Bedarf angepasst werden können. Die DAC-Amortisation verwendet geschätzte  Bruttomargen  als Grundlage und ein Zinssatz wird auf den DAC basierend auf den Anlagerenditen angewendet.

Voraussetzungen für aufgeschobene Anschaffungskosten (DAC)

Vor der Einführung der ASU 2010-26 wurde DAC vage als Kosten beschrieben, die „mit dem Erwerb von Versicherungsverträgen variieren und in erster Linie damit zusammenhängen“. Dies führte dazu, dass Unternehmen die schwierige Aufgabe zu interpretieren hatten, welche Ausgaben für eine Stundung in Frage kamen, und veranlasste häufig eine breite Palette von Versicherungsunternehmen, den größten Teil ihrer Kosten als DAC zu kategorisieren.

Der FASB kam später zu dem Schluss, dass die DAC-Buchführung missbraucht wurde. Der Vorstand reagierte mit klareren Leitlinien. ASU 2010-26 wurde von zwei wichtigen Änderungen begleitet, um die Kapitalisierungskriterien zu erfüllen:

  • Unternehmen dürfen nur Kosten im Zusammenhang mit der erfolgreichen Platzierung von Neugeschäften abstellen und nicht alle vertriebsbezogenen Aufwendungen.
  • Nur ein Teil der Backoffice-Ausgaben, die direkt mit den Einnahmen verbunden sind, kann als DAC-Vermögenswert betrachtet werden.

Beispiele für aufschiebbare Kosten sind:

  • Provisionen, die über die endgültigen Provisionen hinausgehen
  • Versicherungskosten
  • Kosten für die Ausstellung von Policen