501 (c) (3) Organisation
Was ist eine 501 (C) (3) Organisation?
Abschnitt 501 (c) (3) ist ein Teil des US Internal Revenue Code (IRC) und eine spezifische Steuerkategorie für gemeinnützige Organisationen. Organisationen, die die Anforderungen von § 501 (c) (3) erfüllen, sind von der Bundeseinkommensteuer befreit. Während der Internal Revenue Service (IRS) mehr als 30 Arten von gemeinnützigen Organisationen anerkennt, sind Organisationen, die als 501 (c) (3) Organisationen gelten, einzigartig, da Spenden an diese Organisationen für Spender steuerlich absetzbar sind.
Die zentralen Thesen
- Abschnitt 501 (c) (3) ist ein Teil des US Internal Revenue Code (IRC) und eine spezifische Steuerkategorie für gemeinnützige Organisationen.
- Organisationen, die die Anforderungen von § 501 (c) (3) erfüllen, sind von der Bundeseinkommensteuer befreit.
- Während der Internal Revenue Service (IRS) mehr als 30 Arten von gemeinnützigen Organisationen anerkennt, sind Organisationen, die als 501 (c) (3) -Organisationen qualifiziert sind, einzigartig, da Spenden an diese Organisationen für Spender steuerlich absetzbar sind.
Im Allgemeinen gibt es drei Kategorien von Organisationen, die für die in Abschnitt 501 (c) (3) des IRC beschriebene Steuerkategorie in Frage kommen können: gemeinnützige Organisationen, Kirchen und religiöse Organisationen sowie private Stiftungen. Die in Abschnitt 501 (c) (3) aufgeführten Regeln werden vom US-Finanzministerium über den Internal Revenue Service (IRS) geregelt.
Wie eine 501 (c) (3) Organisation funktioniert
Um vom IRS als gemeinnützige Organisation angesehen zu werden, muss eine Organisation ausschließlich für einen dieser Zwecke tätig sein: gemeinnützig, religiös, pädagogisch, wissenschaftlich, literarisch, auf öffentliche Sicherheit geprüft, nationale oder internationale Amateursportwettbewerbe gefördert und Grausamkeit gegenüber Kindern verhindert oder Tiere. Darüber hinaus definiert der IRS „gemeinnützige“ Aktivitäten als Hilfe für die Armen, Bedrängten oder Unterprivilegierten. Förderung der Religion; Förderung der Bildung oder Wissenschaft; Errichtung oder Instandhaltung öffentlicher Gebäude, Denkmäler oder Werke; Verringerung der Regierungslasten; Verringerung der Spannungen in der Nachbarschaft; Beseitigung von Vorurteilen und Diskriminierung; Verteidigung der gesetzlich gesicherten Menschenrechte und Bürgerrechte; und Bekämpfung der Verschlechterung der Gemeinschaft und der Jugendkriminalität.
Um nach § 501 (c) (3) steuerfrei zu sein, darf eine Organisation keinen privaten Interessen dienen, einschließlich der Interessen des Urhebers, der Familie des Urhebers, der Anteilseigner der Organisation, anderer benannter Personen oder anderer Personen von privaten Interessen kontrolliert. Keiner der Nettoerträge der Organisation kann zum Nutzen eines privaten Aktionärs oder einer Einzelperson verwendet werden. Alle Einnahmen dürfen ausschließlich für die Förderung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden.
Es ist auch verboten, seine Aktivitäten dazu zu nutzen, die Gesetzgebung in erheblichem Maße zu beeinflussen, einschließlich der Teilnahme an Kampagnenaktivitäten, um einen bestimmten politischen Kandidaten zu unterstützen oder abzulehnen. Es ist normalerweise nicht gestattet, Lobbyarbeit zu betreiben (außer in Fällen, in denen die Ausgaben unter einem bestimmten Betrag liegen).
Die von der Organisation beschäftigten Personen müssen ausschließlich auf der Grundlage des für die Jobfunktion erforderlichen fairen Marktwerts bezahlt werden, ohne dass Boni oder Vergütungen erwartet werden.
Um nach § 501 (c) (3) steuerfrei zu bleiben, muss eine Organisation auch ihrem Gründungszweck treu bleiben. Wenn eine Organisation zuvor dem IRS gemeldet hat, dass es ihre Aufgabe ist, weniger privilegierten Personen den Zugang zu einer Hochschulausbildung zu ermöglichen, muss sie diesen Zweck beibehalten. Wenn die Organisation 501 (c) (3) beschließt, sich erneut an einer Berufung zu beteiligen, beispielsweise um Vertriebenen in von Armut betroffenen Ländern Hilfe zukommen zu lassen, muss sie das IRS zunächst über ihre Änderung der Geschäftstätigkeit informieren, um den Verlust von zu verhindern seinen Steuerbefreiungsstatus.
Während für eine 501 (c) (3) -Organisation ein gewisses nicht in Zusammenhang stehendes Geschäftseinkommen zulässig ist, erhält die steuerbefreite Wohltätigkeitsorganisation möglicherweise keine wesentlichen Einkünfte aus nicht in Verbindung stehendem Geschäftsbetrieb. Dies bedeutet, dass der Großteil der Bemühungen des Unternehmens auf seinen freigestellten Zweck als gemeinnützige Organisation gerichtet sein muss. Alle nicht verbundenen Geschäfte aus dem Verkauf von Waren oder Mietobjekten müssen begrenzt werden.
Während Organisationen, die die Anforderungen von Abschnitt 501 (c) (3) erfüllen, von der Bundeseinkommensteuer befreit sind, müssen sie die Bundeseinkommensteuer von den Gehaltsschecks ihrer Mitarbeiter einbehalten. Es gibt einige Ausnahmen von dieser Quellenregel. Zum Beispiel, wenn der Mitarbeiter in einem Kalenderjahr weniger als 100 US-Dollar verdient.
Besondere Überlegungen
Organisationen, die die Anforderungen für die Steuerkategorie 501 (c) (3) erfüllen, können in zwei Kategorien eingeteilt werden: öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen und private Stiftungen. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Kategorien besteht darin, wie sie ihre finanzielle Unterstützung erhalten.
Eine gemeinnützige Organisation ist eine gemeinnützige Organisation, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen oder Einnahmen von der Öffentlichkeit oder der Regierung erhält. Mindestens ein Drittel seines Einkommens muss aus Spenden der Öffentlichkeit (einschließlich Einzelpersonen, Unternehmen und anderer gemeinnütziger Organisationen) stammen. Wenn eine Person eine Spende an eine Organisation leistet, die vom IRS als gemeinnützige Organisation angesehen wird, kann sie sichals Spenderfür bestimmte Steuerabzüge qualifizieren, die ihnen helfen können, ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Im Allgemeinen sind Spenden an eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation gemäß § 501 (c) (3) für eine Person für bis zu 50% ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) steuerlich absetzbar.
Eine private Stiftung wird in der Regel von einer Einzelperson, einer Familie oder einem Unternehmen gehalten und bezieht den größten Teil ihres Einkommens von einer kleinen Gruppe von Spendern. Private Stiftungen unterliegen strengeren Regeln und Vorschriften als gemeinnützige Organisationen. Alle 501 (c) (3) Organisationen werden automatisch als private Stiftungen eingestuft, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie die IRS-Standards erfüllen, um als gemeinnützige Organisation zu gelten. Die Abzugsfähigkeit von Beiträgen an eine private Stiftung ist begrenzter als Spenden für eine gemeinnützige Organisation.
Um einen Steuerbefreiungsstatus gemäß Abschnitt 501 (c) (3) zu beantragen, müssen die meisten gemeinnützigen Organisationen das Formular 1023 oder das Formular 1023-EZ innerhalb von 27 Monaten nach ihrer Gründung einreichen. Die gemeinnützige Organisation muss ihre Satzung beifügen und Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Organisation nur zu freigestellten Zwecken tätig ist.
Allerdings müssen nicht alle Organisationen, die sich für die Steuerkategorie qualifizieren, das Formular 1023 einreichen. Beispielsweise sind gemeinnützige Organisationen, die weniger als 5.000 USD Einnahmen pro Jahr erzielen, von der Einreichung dieses Formulars befreit. Auch wenn dies nicht erforderlich ist, können sie das Formular dennoch einreichen, um sicherzustellen, dass Spenden an ihre Organisation für Spender steuerlich absetzbar sind.