15 Juni 2021 22:03

Staatliche und bundesweit gecharterte Kreditgenossenschaften: Was ist der Unterschied?

In den Vereinigten Staaten werden Kreditgenossenschaften in zwei Kategorien unterteilt: staatlich gechartert und bundesweit gechartert. Obwohl sie viele Merkmale, Anforderungen und Zwecke gemeinsam haben, wirkt sich der Unterschied in den Chartas auf die Regulierung und den Titel einer bestimmten Kreditgenossenschaft aus.

Staatlich gecharterte Kreditgenossenschaften fallen unter die Regulierungsbehörde der Finanzdienstleistungsabteilung ihres jeweiligen Staates. Von der Bundesregierung gecharterte Kreditgenossenschaften tragen alle das Wort „Federal“ in ihrem Namen und fallen unter die Regulierungsbehörde der National Credit Union Administration (NCUA).

Die zentralen Thesen

  • Kreditgenossenschaften sind Finanzinstitute, die Bankdienstleistungen anbieten, die von ihren Teilnehmern erstellt, besessen und betrieben werden.
  • Kreditgenossenschaften sind gemeinnützige Unternehmen, die den Status einer Steuerbefreiung genießen.
  • Eine Federal Credit Union (FCU) ist eine Kreditgenossenschaft, die von der National Credit Union Association (NCUA) reguliert und überwacht wird.
  • Staatliche Kreditgenossenschaften halten sich stattdessen an landesspezifische Vorschriften und Richtlinien, aber nicht alle Staaten haben solche Gesetze erlassen.

Staatlich gecharterte Kreditgenossenschaften

Staatliche Chartas für Kreditgenossenschaften bieten einige Vorteile. Zum einen haben die Kreditgenossenschaften des Bundes Höchstzinsvorschriften, während in verschiedenen Bundesländern möglicherweise höhere oder gar keine Grenzwerte für die Zinsbelastung gelten. Darüber hinaus sind die staatlichen Regulierungsbehörden mit ihren lokalen Kreditgenossenschaften häufig viel besser vertraut als die NCUA mit staatlich gecharterten Kreditgenossenschaften.

Nicht alle Staaten gründen oder regulieren Kreditgenossenschaften. In Arkansas, Delaware, South Dakota, Wyoming und im District of Columbia gibt es keine landesspezifischen Chartas. Dies bedeutet, dass alle Kreditgenossenschaften, die innerhalb der Grenzen dieser Staaten tätig sind, vom Bund gechartert werden müssen.

Einige, wenn auch nicht alle staatlich gecharterten Kreditgenossenschaften verfügen über eine Einlagensicherung, die durch den vollen Glauben und die Kreditwürdigkeit der US-Regierung abgesichert ist. Einige Landesgesetze schreiben vor, dass staatlich gecharterte Kreditgenossenschaften bundesweit versichert sein müssen. Die NCUA versichert staatlich anerkannte Kreditgenossenschaften, die eine Bundesversicherung beantragen und sich dafür qualifizieren.

Bundesgecharterte Kreditgenossenschaften

Obwohl sie das Wort „Bundes“ in ihrem Namen enthalten, werden Bundeskreditgenossenschaften (FCUs) nicht von der Bundesregierung betrieben. Alle diese Organisationen sind nicht nur von der NCUA reguliert, sondern auch vom National Credit Union Share Insurance Fund (NCUSIF) versichert.

1970 gründete der Kongress den NCUSIF, der von der NCUA verwaltet wird, um Mitgliedsaktienkonten bei bundesversicherten Kreditgenossenschaften zu versichern. Ähnlich wie die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) für Banken stützt sich der NCUSIF auf das volle Vertrauen und die Kreditwürdigkeit der US-Regierung.



Der National Credit Union Share Insurance Fund (NCUSIF) schützt Konten bei bundesversicherten Kreditgenossenschaften bis zu 250.000 USD. Die Deckung von 250.000 USD gilt für jeden Anteilseigner für jede Kontoinhaberkategorie pro versicherter Kreditgenossenschaft.

Was sind Kreditgenossenschaften?

Kreditgenossenschaften sind gemeinnützige finanzielle Spar- und Kreditgenossenschaften, deren Mitglieder auch Teilhaber sind, und unterscheiden sie von echten Vermittlern wie Banken. Viele Kreditgenossenschaften gelten als „gemeinschaftsorientierter“ und verfolgen deutlich andere operative Ziele als andere Spar- und Kreditinstitute.

In den Vereinigten Staaten sind Kreditgenossenschaften gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen, die mit dem Federal Credit Union Act von 1934 gegründet wurden. Alle Kreditgenossenschaften sind entweder von der Bundesregierung oder einer Landesregierung gechartert. Um ihren Steuerbefreiungsstatus aufrechtzuerhalten, dürfen sie nur eng definierten Bevölkerungsgruppen (Kirchengruppen, Gewerkschaften, bestimmte Berufe usw.) eine Mitgliedschaft gewähren.

Es ist jedoch möglich, dass verschiedene Kreditgenossenschaften ihre zulässigen Bevölkerungsgruppen zusammenlegen und kombinieren, was bedeutet, dass viele Kreditgenossenschaften breite Mitgliedschaften haben. Der Verwaltungsrat für Kreditgenossenschaften wird von allen seinen Mitgliedern gewählt, und die Mitglieder haben Stimmen bei den Entscheidungen ihrer Kreditgenossenschaft.

Letztendlich sind die Unterschiede zwischen staatlichen und bundesweit gecharterten Kreditgenossenschaften viel weniger bedeutend als die Unterschiede zwischen Kreditgenossenschaften und Banken.