20 Juni 2021 22:34

Muss ich Einkünfte aus ausländischen Quellen melden?

Wenn Sie ein US-Bürger oder ein ansässiger Ausländer sind, unterliegen Ihre Einkünfte der US-Einkommenssteuer, einschließlich aller ausländischen Einkünfte oder Einkünfte, die außerhalb der USA erzielt werden dieses Einkommen erwirtschaften. Auch wenn Sie kein Formular W-2, keine Lohn- und Steuererklärung oder kein Formular 1099 vom ausländischen Zahler erhalten, müssen Sie dieses Einkommen dennoch melden.

Die zentralen Thesen

  • Wenn Sie ein US-Bürger oder ein ansässiger Ausländer sind, unterliegen Ihre Einkünfte – einschließlich ausländischer Einkünfte oder Einkünfte, die außerhalb der USA erzielt werden – der US-Einkommensteuer.
  • Wenn Sie bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Dauer und Art Ihres Aufenthalts im Ausland erfüllen, können Sie möglicherweise einen Teil Ihres ausländischen Einkommens von Ihrer US-Bundeseinkommensteuererklärung ausschließen.
  • Einige Steuerzahler haben möglicherweise Anspruch auf die Steuergutschrift für das Ausland, eine Steuervergünstigung, die von der Regierung zur Reduzierung der Steuerschuld bestimmter Steuerzahler gewährt wird.

US-Bürger vs. in den USA ansässiger Ausländer

Wenn Sie kein US-Bürger sind, betrachtet der IRS aus steuerlichen Gründen eine natürliche Person entweder als ansässigen Ausländer oder als nicht ansässigen Ausländer. Sie sind aus steuerlichen Gründen ein in den USA ansässiger Ausländer, wenn Sie für das Kalenderjahr entweder den Green Card Test oder den Substant Presence Test bestehen.

Die IRS- Publikation 519, US Tax Guide for Aliens, bietet weitere Informationen über die Voraussetzungen, um für Steuerzwecke als in den USA ansässiger Ausländer betrachtet zu werden. Sowohl US-Bürger als auch in den USA ansässige Ausländer müssen ihr gesamtes Einkommen der US-Regierung melden, damit es angemessen besteuert werden kann.

Gesamteinkommen umfasst sowohl verdientes als auch nicht verdientes Einkommen

Der Betrag, auf den Sie besteuert werden, umfasst Erwerbseinkommen und Nichterwerbseinkommen aus ausländischen und nicht ausländischen Quellen. Der IRS betrachtet diese Quellen als Erwerbseinkommen: Löhne, Gehälter, Boni, Provisionen, Trinkgelder und Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Nach Angaben des IRS handelt es sich bei nicht verdienten Einkünften um Einkünfte aus Investitionen und anderen Quellen, die nicht mit der Beschäftigung zusammenhängen. Beispiele für nicht verdientes Einkommen sind Zinsen aus Sparkonten, Obligationenzinsen, Alimente und Dividenden aus Aktien.

Wenn Sie ein US-Bürger oder ein in den USA ansässiger Ausländer sind, geben Sie Ihr ausländisches Einkommen dort an, wo Sie normalerweise Ihr US-Einkommen in Ihrer Steuererklärung angeben. Ihr Arbeitseinkommen wird in Zeile 7 des IRS- Formulars 1040 gemeldet; Zins- und Dividendenerträge werden in Anhang B ausgewiesen; Einnahmen aus Mietimmobilien werden in Anhang E usw. gemeldet, abhängig von der Art der Einkünfte, die Sie melden.

Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen

Wenn Sie bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Dauer und die Art Ihres Aufenthalts im Ausland erfüllen, können Sie einen Teil Ihres ausländischen Erwerbseinkommens von Ihrer Steuererklärung ausschließen. Für das Steuerjahr 2020 können Sie möglicherweise bis zu 107.600 USD Ihres im Ausland erzielten Einkommens von Ihrer US-Einkommenssteuer ausschließen. Für das Steuerjahr 2021 erhöht sich dieser Betrag auf 108.700 USD. Diese Bestimmung der Abgabenordnung wird als Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen bezeichnet.

Um für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Steuerwohnsitz muss sich im Ausland befinden. Ihr Steuerheim ist definiert als der allgemeine Bereich Ihres Hauptarbeitsplatzes – in dem Sie dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger beschäftigt sind – unabhängig davon, wo Sie Ihr Familienheim unterhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Wohnsitz sich von Ihrem steuerlichen Wohnsitz unterscheiden kann.
    • Sie müssen über ein im Ausland erworbenes Einkommen verfügen. Sie müssen entweder: Ein US-Bürger sein, der ein ganzes Steuerjahr lang im Ausland ansässig ist.
    • Ein in den USA ansässiger Ausländer, der Bürger oder Staatsangehöriger eines Landes ist, mit dem die Vereinigten Staaten ein Einkommensteuerabkommen in Kraft haben, und der für ein ganzes Steuerjahr ein gutgläubiger Einwohner eines ausländischen Landes ist.
  • Ein US-Bürger oder ein in den USA ansässiger Ausländer, der sich in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 330 volle Tage lang in einem oder mehreren anderen Ländern aufhält

Es gelten andere Regeln, die sich auf Ihre Berechtigung zur Geltendmachung des Ausschlusses von im Ausland erzieltem Einkommen auswirken können. Die IRS-Publikation 54 bietet umfassendere Informationen zur Anspruchsberechtigung von Steuerzahlern.

Ausländische Steuergutschrift

Obwohl es davon abhängt, in welchem ​​Land Sie das Einkommen erzielt haben, ist es wahrscheinlich, dass Ihr ausländisches Einkommen in zwei Ländern besteuert wird – sowohl in den USA als auch in dem jeweiligen Land, in dem es erzielt wurde. Um dies auszugleichen, bietet die US-Regierung eine Steuererleichterung, um die Steuerpflicht bestimmter Steuerzahler zu verringern, die sogenannte Foreign Tax Credit.

Diese Steuergutschrift ist eine nicht erstattungsfähige Steuergutschrift für Einkommensteuern, die aufgrund ausländischer Einkommensteuereinbehalte an eine ausländische Regierung gezahlt werden. Die ausländische Steuergutschrift steht jedem zu, der entweder im Ausland arbeitet oder Kapitalerträge aus einer ausländischen Quelle hat.