Musharakah
Was ist Musharaka?
Musharakah ist ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Partnerschaftsstruktur im islamischen Finanzwesen, bei dem die Partner an den Gewinnen und Verlusten eines Unternehmens beteiligt sind. Da das islamische Recht ( Scharia ) es nicht erlaubt, aus Kreditzinsen zu profitieren, ermöglicht Musharakah dem Finanzier eines Projekts oder Unternehmens, eine Rendite in Form eines Teils des tatsächlichen Gewinns nach einem vorher festgelegten Verhältnis zu erzielen. Im Gegensatz zu einem traditionellen Kreditgeber, der Finanzier auch in Verlusten teilen sollten sie auch auf einer auftreten pro rata – Basis. Musharakah ist eine Art Shirkah al-Amwal (oder Partnerschaft), was auf Arabisch „Teilen“ bedeutet.
Die zentralen Thesen
- Musharakah ist eine gemeinsame Partnerschaftsvereinbarung im islamischen Finanzwesen, bei der Gewinne und Verluste geteilt werden.
- Zinsgewinne sind in der islamischen Praxis nicht erlaubt, so dass Musharakah erforderlich ist.
- Eine dauerhafte Musharakah wird oft für langfristigen Finanzierungsbedarf verwendet, da sie kein bestimmtes Enddatum hat und so lange besteht, bis die Partner entscheiden, sie aufzulösen.
Musharakah verstehen
Musharakah spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Geschäftstätigkeiten nach islamischen Grundsätzen. Angenommen, Person A möchte ein Unternehmen gründen, hat aber nur begrenzte Mittel. Person B hat überschüssige Mittel und möchte mit A der Finanzier in Musharakah sein. Die beiden Personen würden sich auf die Bedingungen einigen und ein Geschäft gründen, in dem sich beide einen Teil der Gewinne und Verluste teilen. Damit entfällt die Notwendigkeit, dass A ein Darlehen von B erhält.
Musharakah wird häufig beim Kauf von Grundstücken und Immobilien, bei der Kreditvergabe, für Investitionsprojekte und zur Finanzierung großer Anschaffungen verwendet. Bei Immobiliengeschäften verlangen die Partner von einer Bank eine Bewertung des Immobilienwertes über die unterstellte Miete (die Summe, die ein Partner möglicherweise zahlen muss, um in der betreffenden Immobilie zu wohnen). Die Gewinne werden zwischen den Partnern in vorbestimmten Verhältnissen aufgeteilt, basierend auf dem zugewiesenen Wert und der Summe ihrer unterschiedlichen Anteile. Jeder Kapitalgeber hat ein Mitspracherecht bei der Verwaltung der Immobilie. Wenn Musharakah zur Finanzierung großer Anschaffungen eingesetzt wird, neigen Banken dazu, Kredite mit variabel verzinsten Darlehen zu vergeben, die an die Rendite eines Unternehmens gekoppelt sind. Diese Bindung dient als Gewinn des Kreditpartners.
Musharakah sind keine verbindlichen Verträge; jede Partei kann den Vertrag einseitig kündigen.
Arten von Musharakah
Innerhalb von Musharakah gibt es unterschiedliche Partnerschaftsvereinbarungen. In einer Shirkah al-‚inan-Partnerschaft sind die Partner lediglich die Agenten und dienen nicht als Bürgen für andere Partner. Shirkah al-mufawadah ist eine gleichberechtigte, unbefristete und uneingeschränkte Partnerschaft, in der alle Partner die gleiche Summe einzahlen, den gleichen Gewinn teilen und die gleichen Rechte haben.
Eine permanente Musharakah hat kein bestimmtes Enddatum und wird fortgesetzt, bis die Partner entscheiden, sie aufzulösen. Als solches wird es häufig für den langfristigen Finanzierungsbedarf verwendet. Eine abnehmende Musharakah kann verschiedene Strukturen haben. Die erste ist eine aufeinanderfolgende Partnerschaft, bei der der Anteil jedes Partners bis zum Ende des Joint Ventures gleich bleibt. Es wird häufig in der Projektfinanzierung und insbesondere beim Hauskauf verwendet.
In einer abnehmenden Partnerschaft (auch als abnehmende Balance Partnerschaft oder abnehmende Musharakah bezeichnet) wird der Anteil eines Partners abgezogen, während er auf einen anderen Partner übertragen wird, bis der gesamte Betrag überwiesen ist. Eine solche Struktur ist beim Hauskauf üblich, bei der der Kreditgeber (in der Regel eine Bank) eine Immobilie kauft und von einem Käufer (über monatliche Mietzahlungen) eine Zahlung erhält, bis der gesamte Restbetrag beglichen ist.
Im Falle eines Zahlungsausfalls erhalten sowohl der Käufer als auch der Kreditgeber einen anteiligen Anteil am Verkaufserlös der Immobilie. Dies unterscheidet sich von traditionelleren Kreditstrukturen, bei denen allein der Kreditgeber von einem Immobilienverkauf nach einer Zwangsvollstreckung profitiert.