Krypto-Regulierung: EU verbietet anonyme Kryptowährungstransaktionen
Von Marco Oehrl
Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit ein Gesetz zum Verbot des anonymen Transfers von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. verabschiedet.
Die Betreiber von Kryptowährungsbörsen und anderen Diensten sind daher gezwungen, die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer an einer Transaktion zu erfassen. Wenn eine der Geldbörsen nicht von einem offiziellen Anbieter gehostet wird, muss die Plattform die persönlichen Daten überprüfen, bevor sie die Transaktion verarbeiten kann.
Darüber hinaus müssen Kryptowährungsbörsen jede Transaktion, die 1.000 Euro übersteigt, an die zuständige Geldwäschebehörde melden. Diese Meldung muss unabhängig davon erfolgen, ob ein Verdacht auf Geldwäsche besteht oder nicht.
In Wirklichkeit wird dies die Kryptowährungsgemeinschaft wahrscheinlich in zwei Lager spalten. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die ihre Geldbörse auf einer offiziellen Plattform haben und nur mit vorher zugelassenen Geldbörsen interagieren können. Auf der anderen Seite stehen die Nutzer, die die Vorteile dezentraler Anwendungen im P2P-Bereich nutzen.
Dies ist ein großer Rückschlag für die Kryptowährungsbranche in der EU. Die Nutzer werden unweigerlich gezwungen sein, auf dezentrale Angebote auszuweichen, was Steuereinnahmen ebenso unmöglich machen wird wie eine sinnvolle Regulierung.
Es handelt sich jedoch noch nicht um die endgültige Regelung, denn Mitte April muss die Gesetzgebung noch einen Ausschuss durchlaufen, der sich aus Vertretern des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission zusammensetzt.
Brian Armstrong, CEO von Coinbase (NASDAQ:COIN), bezeichnete die Gesetzgebung als „innovationsfeindlich, datenschutzfeindlich und rechtsfeindlich“.