16 Dezember 2021 7:53
Die Grand Jury in Miami empfiehlt die Neuzertifizierung von Gebäuden, die nicht älter als 15 Jahre sind

Die Grand Jury in Miami empfiehlt die Neuzertifizierung von Gebäuden, die nicht älter als 15 Jahre sind

Miami, 16. Dezember – Eine Grand Jury in Miami-Dade County (Südostflorida) empfahl am Mittwoch, dass Rezertifizierungsinspektionen von Wohngebäuden zwischen 10 und 15 Jahren nach dem Bau durchgeführt werden sollten, anstatt nach 40 Jahren, wie es derzeit gesetzlich vorgeschrieben ist, und dass strengere Regeln in den Verbänden eingeführt werden sollten.

Diese Empfehlungen folgen auf den tragischen Einsturz des Wohngebäudes Champlain Towers South in Surfside, Miami-Dade County, im vergangenen Juni, bei dem fast 100 Menschen ums Leben kamen.

In dem 43-seitigen Dokument, zu dem Efe Zugang hatte, warnt die Grand Jury in ihren Feststellungen, dass „wenn wir nicht sicher bauen“ und nicht „unverzüglich“ Verbesserungen bei den Strategien und Verfahren für die Neuzertifizierung von 40 Jahre alten Gebäuden einführen, wir „voraussagen“, dass der Einsturz von Champlain „nicht der letzte Teileinsturz in unserer Gemeinde sein wird“.

Nach dieser eindringlichen Warnung spricht die Grand Jury 40 Empfehlungen aus, die sicherstellen sollen, dass sich Tragödien wie die in Surfside nicht wiederholen. So heißt es, dass die erste Zertifizierungsprüfung „nicht weniger als 10 und nicht mehr als 15 Jahre“ nach dem Bau erfolgen sollte.

Das 1981 errichtete Gebäude Champlain Towers South befand sich mitten in einem Rezertifizierungsverfahren, d. h. einer bautechnischen und elektrotechnischen Untersuchung, die bei einem 40 Jahre alten Gebäude gesetzlich vorgeschrieben ist, als am 24. Juni ein Teil des Gebäudes mitten in der Nacht zusammenbrach.

Der Rest des Gebäudes wurde am 4. Juli mit Sprengladungen gesprengt, um die Entdeckung der Leichen der Opfer zu erleichtern und zu verhindern, dass das Gebäude auf die Rettungskräfte fällt.

Drei Jahre zuvor warnte ein Bericht eines Ingenieurbüros vor schwerwiegenden strukturellen Problemen in dem Gebäude, die dringend behoben werden mussten.

Im Zusammenhang mit dieser ersten Empfehlung wies die Grand Jury an, dass Eigentümern von Gebäuden, die 10 Jahre oder älter sind, eine Frist gesetzt wird, bis spätestens 31. Dezember 2023 vollständige und detaillierte Erstinspektionen und Inspektionsberichte bei den Beauftragten einzureichen.

Eine weitere Empfehlung lautet, dass die technischen Inspektoren, wenn sie bei ihren Gebäudeinspektionen eine erhebliche Verschlechterung feststellen“, die Möglichkeit in Betracht ziehen“ sollten, Primär- und Sekundäranalysen in ihre Bewertung einzubeziehen.

Die Grand Jury befasst sich mit wichtigen Aspekten der Gebäudeinstandhaltung wie dem Verzug der Gemeindeverwaltung bei der Durchführung von Reparaturen, der Gefahr oder der Vernachlässigung von Reparaturen und der Bedeutung von qualifizierten Fachleuten bei der Durchführung von Reparaturen.

Sie wies auch darauf hin, dass die Eigentümer routinemäßige Wartungsarbeiten an den Gebäuden durchführen müssen und dass die Gefahr besteht, dass die zuständigen Beamten nicht über bauliche Mängel informiert werden.