Anti-Umleitungsklausel - KamilTaylan.blog
12 Juni 2021 6:45

Anti-Umleitungsklausel

Die Anti-Umleitungsklausel ist eine Vorschrift der US-Regierung, die den Versand exportierter Waren an nicht genehmigte Bestimmungsorte verbietet. Das Büro für Industrie und Sicherheit des Handelsministeriums verlangt, dass gewerblich exportierte Waren von einer Erklärung zur Bestimmungsortkontrolle begleitet werden. Dieses Dokument besagt, dass die Waren nur für den Export an bestimmte Orte zugelassen sind und das US-Gesetz ihre Umleitung verbietet. Der letzte Teil dieser Erklärung ist die Anti-Ablenkungsklausel.

In der Praxis wird „Anti-Umleitung“ möglicherweise zu „Umleitung“ abgekürzt.

Verständnis der Anti-Umleitungsklausel

Die Bestimmungserklärung und die Anti-Umleitungsklausel müssen auf der Rechnung und dem Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief erscheinen, der den ausgeführten Waren beiliegt. Die Erklärung bescheinigt, dass die Sendung nach bestem Wissen und Gewissen an den angegebenen Bestimmungsort geleitet wird. Nationale Sicherheit, Nichtverbreitungsverträge und Außenpolitik sind einige der Gründe, warum sich eine Regierung mit der Kontrolle ihrer Exporte beschäftigt. In den USA müssen die meisten Exporte von Artikeln auf der Handelskontrollliste eine Bestimmung zur Bestimmung des Bestimmungsorts enthalten.1

Umleitung tritt auf, wenn Produkte an nicht autorisierten Orten verkauft werden. Diese Beschränkungen können eine Reihe von Gründen haben, darunter Sanktionen, Handelsfragen und Bedenken hinsichtlich der Verbrauchersicherheit. Wenn Bedenken aufkommen, werden bestimmte Kategorien von Waren als diejenigen identifiziert, die am ehesten illegal in ein eingeschränktes Land umgeleitet werden. Auf dem Konnossement oder anderen Dokumenten solcher Produkte wird der offizielle Wortlaut (so genannte Bestimmungskontrollerklärung) angezeigt, dass die Lizenz des Exporteurs außer für bestimmte Empfänger der Waren nicht gültig ist.

Die Sorge um die Abzweigung ist für Unternehmen, die inländische Waren exportieren, ein ziemlich übliches Anliegen.