20 Juni 2021 5:43

5 Ausgaben, von denen Sie sich wünschen, dass sie abzugsfähig sind, sind es aber nicht

Wie oft haben Sie in Ihre Brieftasche oder Ihr Bankkonto gegriffen, um etwas zu bezahlen, und gesagt: „Ich wünschte, ich könnte das abschreiben?“ Es gibt legitime Einkommensteuerabzüge, von denen viele oft übersehen werden, weil wir möglicherweise nichts darüber wissen. Aber es gibt auch viele alltägliche Ausgaben, von denen wir rational glauben, dass wir unsere Steuerlast senken könnten, es aber nicht können. Im Folgenden sind fünf Ausgaben aufgeführt, die Steuerzahler häufig geltend machen, nur um festzustellen, dass ihre Abzüge verweigert wurden.

Arbeitskleidung

Es ist intuitiv sinnvoll, dass Sie die Kosten für Arbeitskleidung abziehen können, wenn Sie Anzüge oder andere Outfits tragen müssen, die Sie sonst nicht kaufen würden. Diese können Sie jedoch nicht als Arbeitsausgaben absetzen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel.

Wenn Sie eine Uniform kaufen müssen, um an Ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, können Sie diese abziehen. Die Uniform muss speziell arbeitsbezogen sein und darf nirgendwo anders getragen werden. Wenn Sie beispielsweise Kellner im Restaurant sind und ein weißes Hemd und eine schwarze Hose tragen müssen, sind diese nicht abzugsfähig, da sie als normale Kleidung gelten und an anderer Stelle getragen werden können.

Wenn Sie hingegen einen Mechaniker-Overall mit Firmenlogo kaufen müssen, können Sie diesen abziehen. Die andere Ausnahme ist Bühnenkleidung für einige Darsteller oder Entertainer.

Haustiere

Der Besitz einer Katze oder eines Hundes kann teuer werden, da Tierfutter, Vorräte und Tierarztrechnungen anfallen. Obwohl einige Steuerzahler kreative Wege versucht haben, ihre Haustieresteuerlichgeltend zu machen (z. B.als Angehörige oder Sicherheitssysteme), sind Haustiere im Allgemeinen eine nicht abzugsfähige Ausgabe. Wenn Sie jedoch aufgrund einer Krankheit einen Diensthund benötigen, können Sie die Kosten für die Fütterung und Haltung als Krankheitskosten geltend machen.

Zur Arbeit fahren

Benzin- und andere Autokosten im Zusammenhang mit der Fahrt zur und von der Arbeit sind ebenfalls nicht abzugsfähig. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige. Wenn Sie jedoch selbstständig sind, gibt es besondere steuerliche und andere Vergünstigungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben. Wenn Sie auf dem Weg zu oder von Ihrem Büro eine geschäftliche Aufgabe ausführen, können Sie die gesamte Reise abziehen. Wenn Sie beispielsweise auf dem Heimweg von der Arbeit Ihre geschäftlichen Bankeinlagen tätigen, können Ihre Kilometer geltend gemacht werden.

Heimwerker

Geld, das Sie für die Verbesserung Ihres Hauses ausgeben, ist nicht abzugsfähig. Dazu gehören auch Verbesserungen an einem Homeoffice, für die Sie ansonsten Homeoffice- Kosten geltend machen können. Verbesserungen an Ihrem Haus, wie z. B. ein Anbau oder eine umfassende Renovierung, können den Wert Ihrer Immobilie erhöhen, sodass Sie diese Renovierungskosten möglicherweise mit dem Verkauf Ihres Hauses amortisieren können. Sie erhöhen auch Ihre abzugsfähigen Grundsteuerrechnungen.

Es gibt Möglichkeiten, sich für den Homeoffice-Steuerabzug zu qualifizieren. Viele Steuerzahler bauen neue Wände und renovieren Keller, um sich ein Homeoffice einzurichten. Die Voraussetzungen für den Steuerabzug im Homeoffice sind jedoch sehr genau.

Bankgebühren

Fast jeder zahlt Bankgebühren, und da die Banken links und rechts die Gebühren erhöhen, fragen sich immer mehr Steuerzahler, ob sie sie abschreiben können. In den meisten Fällen lautet die Antwort nein. Bankgebühren, die sich auf Ihr reguläres Girokonto beziehen, gelten als persönliche Ausgaben und sind nicht abzugsfähig.

Die Quintessenz

Die Steuervorschriften des Internal Revenue Service (IRS) ändern sich häufig. Daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor Sie versuchen, Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, um die Rendite zu maximieren, Prüfungen zu vermeiden und sich Zinsen und Strafen zu sparen.