13 Juni 2021 0:36

Steuerliche Auswirkungen einer Veräußerung einer Aktiengesellschaft

Im Finanzbereich wird die Veräußerung als Verminderung des Vermögens eines Unternehmens infolge der Schließung von Vermögenswerten oder des Verkaufs von Geschäftseinheiten, Tochtergesellschaften, Divisionen oder Vermögenswerten an andere Unternehmen oder Einzelpersonen definiert. Ein verkaufendes Unternehmen erhält typischerweise eine Gegenleistung für Vermögenswerte wie Barmittel, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte.

Veräußerungen erfolgen in Form von Spin-offs, Beteiligungs-Carve-outs, Beteiligungsverkäufen und Beteiligungsverkäufen. Spin-offs und Equity Carve-outs sind in der Regel keine steuerpflichtigen Ereignisse für das sich veräußernde Unternehmen und seine Aktionäre. Veräußerungsgewinne aus Veräußerungen von Tochtergesellschaften und Veräußerungen von Tochtergesellschaften sind in der Regel für die sich veräußernde Gesellschaft steuerpflichtig. Wenn eine Muttergesellschaft Veräußerungserlöse in Form von Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet, sind diese Erlöse für die Aktionäre steuerpflichtig.

Wenn ein Unternehmen eine Veräußerung vornimmt, veräußert es einen Vermögenswert oder eine Tochtergesellschaft, um Kosten zu senken oder Kapital zu beschaffen.

Die zentralen Thesen

  • Je nach Ausgestaltung der Veräußerung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Auswirkungen für die Muttergesellschaft.
  • So können beispielsweise Spin-offs und Carve-outs steuerfrei durchgeführt werden, solange Altaktionäre eine Mehrheitsbeteiligung an der neuen Gesellschaft halten.
  • Der Verkauf von Vermögenswerten und der Erwerb von Tochtergesellschaften lösen jedoch häufig ein steuerpflichtiges Ereignis aus, das Kapitalgewinnen unterliegt.

Ausgründungen

Bei einer Abspaltung schüttet eine Muttergesellschaft anteilig Aktien ihrer Tochtergesellschaft an die Aktionäre aus. Abspaltungen erfolgen ohne Barzahlung und sind für die Muttergesellschaft und deren Gesellschafter steuerfrei, wenn bestimmte Anforderungen an die Beherrschung der Tochtergesellschaft und den Zeitpunkt der Abspaltung erfüllt sind. Um steuerfrei zu sein, müssen Spin-offs ein ausschüttendes Mehrheitspaket von Aktien an Investoren, anhaltende Beteiligungs- und Kontrollerfordernisse beinhalten und die Tochtergesellschaft darf in den letzten fünf Jahren nicht im Rahmen einer steuerpflichtigen Transaktion von der Muttergesellschaft erworben worden sein. Ein Beispiel für einen steuerfreien Spin-off ist AOL, das 2009 von Time Warner ausgegliedert wurde.

Aktien-Carve-Outs

Bei einem Equity Carve-out, manchmal auch als Partial Initial Public Offering (IPO) bezeichnet, verkauft eine Muttergesellschaft einen Prozentsatz des Eigenkapitals einer Tochtergesellschaft an der Börse. Normalerweise verkaufen Muttergesellschaften etwas weniger als 50 % der gesamten Stammaktien und behalten die Kontrolle über die Tochtergesellschaft. Die Carve-out-Transaktionen sind für die Muttergesellschaft und ihre Aktionäre steuerfrei. Ein Beispiel für einen erfolgreichen Equity Carve-out ist der Verkauf von ThermoLase durch die Thermo Electron Corporation.

Verkauf von Tochtergesellschaften

Bei einem Aktienverkauf einer Tochtergesellschaft verkauft eine Muttergesellschaft Sekundäraktien der Tochtergesellschaft an die Börse. Die Muttergesellschaft muss einen steuerpflichtigen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Barerlös und der steuerlichen Bemessungsgrundlage in den Anteilen der Tochtergesellschaft ansetzen. Sofern die Muttergesellschaft den Veräußerungserlös nicht in Form einer regelmäßigen Dividende an ihre Aktionäre ausschüttet, ist die Veräußerung der Tochtergesellschaft für die Aktionäre der Muttergesellschaft steuerfrei. Andernfalls müssen die Anleger Steuern auf die von der sich veräußernden Gesellschaft erhaltenen Erlöse zahlen.

Verkauf von Tochtergesellschaften

Eine Muttergesellschaft kann einen Teil der in der Bilanz der Tochtergesellschaft ausgewiesenen Vermögenswerte der Tochtergesellschaft, wie beispielsweise Ausrüstung, Immobilien oder Patente, verkaufen. Solche Vermögensverkäufe lösen fast immer Gewinne aus, die für die Muttergesellschaft steuerpflichtig sind. Wenn die Muttergesellschaft die Erlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten nicht an ihre Aktionäre ausschüttet, ergeben sich für die Anleger keine steuerlichen Auswirkungen. Wenn die Gesellschaft jedoch eine Dividendenausschüttung vornimmt, müssen die Aktionäre der sich veräußernden Gesellschaft diese Erlöse versteuern.