13 Juni 2021 0:12

Gewährleistungspflicht

Was ist eine Garantieurkunde?

Eine Garantieurkunde ist ein Dokument, das häufig bei Immobilien verwendet wird und dem Käufer einer Immobilie den größten Schutz bietet. Es sichert oder garantiert, dass der Eigentümer das Eigentum frei und frei von ausstehenden Pfandrechten, Hypotheken oder anderen Belastungen ist.

Die beiden an einer Garantieurkunde beteiligten Parteien sind der Verkäufer oder Eigentümer, auch als Gewährungsgeber bekannt, und der Käufer oder der Gewährungsempfänger. Beide Parteien können eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein und sind einander oft fremd.

Es gibt verschiedene Arten von Urkunden wie die Garantieurkunde, die spezielle Garantieurkunde und die Kündigungsurkunde. Der Unterschied zwischen diesen Taten wird normalerweise dadurch definiert, welche Garantien und Zusicherungen vom Verkäufer an den Käufer übertragen werden.

Die zentralen Thesen

  • Eine Garantieurkunde ist ein Dokument, das häufig bei Immobilien verwendet wird und dem Käufer der Immobilie den größtmöglichen Schutz bietet.
  • Die Urkunde verpfändet oder garantiert, dass der Eigentümer das Eigentum frei und frei von ausstehenden Pfandrechten, Hypotheken oder anderen Belastungen besitzt.
  • Für die Verletzung jeglicher Gewährleistungen und Garantien ist der Konzessionär verantwortlich und trägt somit ein hohes Risiko für den Konzessionär.

Wie Garantieurkunden funktionieren

Eine Urkunde ist ein wichtiges Rechtsdokument, mit dem Eigentum von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen wird – häufig im Fall eines Immobiliengeschäfts. Eine allgemeine Garantieurkunde bietet dem Käufer den höchsten Schutz. Garantieurkunden werden oft erstellt, wenn ein Käufer versucht, eine Hypotheken- oder Rechtstitelversicherung zu finanzieren.

Alle Urkunden enthalten das Datum der Transaktion, die Namen der beteiligten Parteien, eine Beschreibung des zu übertragenden Eigentums und die Unterschriften des Käufers. Urkunden müssen möglicherweise in Anwesenheit eines Zeugen und/oder Notars unterzeichnet werden.



Der Erblasser ist der rechtmäßige Eigentümer und hat ein gesetzliches Recht zur Übertragung des Eigentums.

Bei einer allgemeinen Gewährleistungsurkunde haftet der Gewährungsgeber für die Verletzung jeglicher Gewährleistungen und Garantien, auch wenn die Verletzung ohne sein Wissen oder in einem Zeitraum eingetreten ist, in dem der Gewährleistungsgeber das Eigentum nicht besitzt. Die allgemeine Garantieurkunde birgt ein hohes Risiko für den Garantiegeber, da er für Verstöße verantwortlich ist, die weit über sein Wissen oder sein Eigentum an der Immobilie hinaus aufgetreten sind.

Aus diesem Grund wird bei den meisten Transaktionen eine Titelversicherung verwendet, um sich gegen mögliche Ansprüche und Pfandrechte abzusichern. Eine Titelgesellschaft würde eine vollständige Titelsuche durchführen und alle anderen möglichen Verstöße untersuchen, bevor das Eigentum übertragen wird.

Zu den durch eine Garantieurkunde gewährten Zusagen und Schutzmaßnahmen gehören:

  • Der Erblasser garantiert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist und ein gesetzliches Recht zur Übertragung des Eigentums hat.
  • Der Stifter garantiert, dass das Eigentum frei von jeglichen Pfandrechten ist und dass keine ausstehenden Ansprüche eines Gläubigers auf das Eigentum bestehen, der es als Sicherheit verwendet.
  • Es besteht eine Garantie, dass das Eigentum etwaigen Eigentumsansprüchen Dritter an der Immobilie standhält.
  • Der Stipendiat wird alles Notwendige tun, um das Eigentum des Stipendiaten an der Immobilie wieder gut zu machen.

Besondere Erwägung: Besondere Garantie- und Kündigungserklärungen

Eine  spezielle Garantieurkunde ist bei weitem nicht so umfassend wie ihr allgemeines Gegenstück, da sie nur zwei Garantien vermittelt:

  • Der Verleiher garantiert, dass er den Titel erhalten hat.
  • Der Erblasser garantiert, dass das Grundstück während der Zeit des Eigentums des Erblassers nicht belastet war.

Eine besondere Garantieurkunde schützt nicht gegen Ansprüche vor Erhalt des Eigentumstitels. Spezielle Garantieurkunden werden typischerweise eher in der gewerblichen Immobilienwelt verwendet.

Wie bei den meisten Urkunden sollte die Garantieurkunde eine genaue rechtliche Beschreibung des zu übertragenden Eigentums enthalten, in Übereinstimmung mit dem Recht des Staates, in dem sich das Eigentum befindet, unterzeichnet und beglaubigt sein und dem Zuwendungsempfänger während des Abschlusses der Transaktion ausgehändigt werden.

Wie die Garantieurkunde überträgt die Quitclaim-Urkunde Eigentum von einer Person auf eine andere. Eine Eigentumsversicherung ist für diese Art von Urkunde nicht erforderlich. Und im Gegensatz zur Gewährleistungsurkunde wird bei einer Eigentumsübertragung ohne Verkauf eine Verzichtserklärung erstellt. So kann es beispielsweise verwendet werden, wenn eine Immobilie zwischen Familienmitgliedern übertragen wird.

Quitclaim-Urkunden bieten weniger Schutz als eine Garantieurkunde. Sie befreien das Eigentum des Eigentümers oder Schenkers an der Immobilie und geben nicht an, ob sie überhaupt gültiges Eigentum besitzen. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass bei Unterzeichnung der Urkunde jeglicher Anspruch auf das Eigentum aufgegeben wird, falls der Erblasser jemals Eigentümer war. Diese Art der Urkunde verhindert auch, dass der Eigentümer künftige Interessen an der Immobilie hat.

Der Käufer erklärt sich jedoch mit allen Bedingungen einverstanden und übernimmt das Risiko, dass es andere Anspruchsberechtigte auf die Immobilie gibt.