Doppelter Nettomietvertrag - KamilTaylan.blog
4 Juni 2021 11:05

Doppelter Nettomietvertrag

Was ist ein Double Net Lease?

Ein Doppel-Netto-Leasing (auch bekannt als „Net-Net“- oder „NN“-Leasing) ist ein Mietvertrag, bei dem der Mieter sowohl für die Grundsteuer als auch für die Prämien für die Versicherung des Gebäudes verantwortlich ist. Im Gegensatz zu einem einfachen Nettomietvertrag, bei dem der Mieter nur die Grundsteuer zahlen muss, gibt ein doppelter Nettomietvertrag mehr Kosten in Form von Versicherungszahlungen weiter.

Der Vermieter trägt weiterhin die Kosten für die bauliche Instandhaltung. Jeden Monat erhält der Vermieter die Grundmiete zuzüglich der zusätzlichen Zahlungen.

Die zentralen Thesen

  • Ein Double Net Lease ist ein Mietvertrag, bei dem sich der Mieter verpflichtet, die Kosten für zwei der drei Hauptkosten der Immobilie zu übernehmen: Steuern, Nebenkosten oder Versicherungsprämien.
  • Diese werden auch als Net-Net-Leasing (NN) bezeichnet und sind am häufigsten bei gewerblichen Mietern anzutreffen.
  • Da der Mieter für zwei Ausgabenkategorien verantwortlich ist, wird die Gesamtmiete oft gekürzt.

Wie doppelte Nettomietverträge funktionieren

Net – Leasing ist wie Eigentum zu besitzen, ohne tatsächlich legal mit  Titel  darüber. Es handelt sich um Mietverträge zwischen  Vermietern  und Mietern, bei denen der Mieter die Miete und alle anderen mit der betreffenden Immobilie verbundenen Kosten zahlt. Die Vereinbarung kann eine oder mehrere Ausgaben beinhalten, einschließlich Versicherungen, Grundsteuern, Nebenkosten, Wartung und Reparaturen und andere  Betriebskosten. Die meisten Vermieter akzeptieren aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit Nettomietverträgen verbunden sind, im Allgemeinen niedrigere Mietzahlungen.

Doppelte Nettomietverträge finden sich am häufigsten bei Gewerbeimmobilien. Bei Gewerbeimmobilien mit mehreren Mietern, wie beispielsweise einem Einkaufszentrum, können Steuern und Versicherungsgebühren anteilig auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Auch wenn Grundsteuern und Gebäudeversicherungsprämien in der Verantwortung des Mieters liegen, sollten Eigentümer von Gewerbeimmobilien die Grundsteuern selbst abführen lassen, um sicherzustellen, dass sie sich der Zahlungsprobleme bewusst sind.

Doppelter Nettomietvertrag im Vergleich zu anderen Arten von Nettomietverträgen

Bei einem einzigen Nettomietvertrag ist der Mieter oder Mieter für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich. Single Net Leases sind nicht üblich not

Ein  Triple-Net-Leasing  (auch als „NNN“-Leasing bezeichnet) ist ein Mietvertrag, bei dem sich der Mieter oder Mieter verpflichtet, alle Grundsteuern, Gebäudeversicherung und Instandhaltung zusätzlich zu den im Rahmen des Vertrags zu erwartenden normalen Kosten (Miete, Nebenkosten, usw.). Bei einem solchen Mietvertrag ist der Mieter oder Mieter auch für alle Kosten verantwortlich, die mit der Reparatur und Wartung von Gemeinschaftsräumen verbunden sind. Diese Mietform ist bei freistehenden Gewerbegebäuden üblich, kann aber auch bei Mietverträgen für Einfamilienhäuser verwendet werden.

Wenn die Instandhaltungskosten höher als erwartet sind, versuchen Mieter mit Triple-Net-Mietverträgen häufig, aus ihren Mietverträgen auszusteigen oder Mietnachlässe zu erhalten. Aus diesem Grund bevorzugen viele Vermieter haftpflichtige Nettomietverträge, bei denen es sich um eine Art dreifachen Nettomietvertrag handelt, der vor dem angegebenen Ablaufdatum nicht gekündigt werden kann und dessen Mietbetrag aus keinem Grund geändert werden kann, einschließlich unerwarteter und erheblicher Erhöhungen der Nebenkosten.

Der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Gewerbemiete

Im Gegensatz zu Nettomietverträgen, einem typischen gewerblichen Bruttomietvertrag, zahlt der Vermieter alle Instandhaltungs, Versicherungs- und Grundsteuern des Gebäudes. Die Kosten dieser Dienstleistungen schlagen sich oft in einer höheren monatlichen Miete nieder. Es ist üblich, dass der Mieter angemessene Obergrenzen für das Engagement des Vermieters in Bezug auf die Nutzung dieser Dienste und Dienstprogramme durch den Mieter akzeptiert. Häufig vereinbaren die Parteien einen geschätzten Aufwand für das „Basisjahr“, wobei der Vermieter dem Mieter jede Überschreitung in Rechnung stellt.