14 Juni 2021 8:49

Steuerzahler auf Barbasis

Was ist ein Steuerzahler auf Barbasis?

Ein Steuerzahler auf Barbasis ist ein Steuerzahler, der Einkünfte und Abzüge in dem Jahr meldet, in dem sie tatsächlich gezahlt oder erhalten werden. Steuerzahler auf Barbasis können weder Forderungen als Einkommen ausweisen noch Schuldscheine als Zahlungen abziehen.

Steuerzahler auf Barbasis verstehen

Alle natürlichen und gewerblichen Steuerpflichtigen müssen jedes Jahr Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Für die Erfassung von Erträgen und Steuern für ein bestimmtes Steuerjahr muss eine einheitliche Rechnungslegungsmethode angewendet werden. Die beiden Rechnungslegungsmethoden, mit denen Steuerzahler Erträge ausweisen, sind die Abgrenzungsmethode und die Cash-Methode. Steuerzahler, die die Abgrenzungsmethode anwenden, müssen ihre Einkünfte in dem Jahr ausweisen, in dem sie verdient und nicht erhalten wurden. Ebenso müssen Ausgaben im Jahr ihrer Entstehung abgezogen, nicht abbezahlt oder abgerechnet werden.

Die zentralen Thesen

  • Ein Steuerzahler auf Barbasis meldet Einkünfte und Abzüge in dem Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt oder erhalten werden.
  • Ein Steuerzahler auf Barbasis zieht Ausgaben in dem Jahr ab, in dem sie abbezahlt werden, was nicht unbedingt das Jahr ist, in dem sie angefallen sind.

Ein Steuerzahler auf Barbasis hingegen meldet Einkünfte in dem Jahr, in dem sie erzielt werden, unabhängig davon, wann sie tatsächlich erzielt wurden. Zum Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigenzählen grundsätzlich alle Einkünfte, die während des Steuerjahrestatsächlich oder faktischvereinnahmt werden. Wenn der Steuerpflichtige Immobilien und Dienstleistungen bezieht, muss er den Verkehrswert (FMV) in das Einkommen einbeziehen. Nach Ansicht des Internal Revenue Service (IRS) sind Einkünfte faktisch vereinnahmt, wenn ein Betrag dem Konto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben oder ihm uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob dieser im Besitz der Gelder ist. Wenn beispielsweise ein Agent befugt ist, Einkünfte im Namen eines Steuerpflichtigen zu erhalten, wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige das Geld erhalten hat, wenn der Agent es erhält. Außerdem muss ein Arbeitnehmer, der am Ende eines Jahres einen Gehaltsscheck erhalten hat, diesen in diesem Jahr als Einkommen melden, auch wenn er den Scheck erst im folgenden Jahr tatsächlich einbezahlt hat.

Ein Steuerzahler auf Barbasis zieht Ausgaben in dem Jahr ab, in dem sie abbezahlt werden, was nicht unbedingt das Jahr ist, in dem sie angefallen sind. Vorausbezahlte Auslagen dürfen jedoch nicht abgezogen werden;Stattdessen erlaubt der IRS dem Steuerzahler, bestimmte Kosten zu aktivieren. Im Voraus gezahlte Ausgaben sind nur in dem Jahr abzugsfähig, für das sie gelten, es sei denn, die Ausgaben fallen unter die 12-Monats-Regel, nach der ein Steuerpflichtiger nicht verpflichtet ist, gezahlte Beträge zu aktivieren, um dem Steuerpflichtigen bestimmte Rechte oder Vorteile zu verschaffen.

Obwohl die Steuerpflichtigen nach eigenem Ermessen jede Steuererklärungsmethode wählen können, ist es einigen Unternehmen untersagt, die Barzahlungsmethode zu verwenden. Zu diesen Steuerzahlern zählen:

  • Ein Unternehmen (außer einem S-Unternehmen ) mit durchschnittlichen jährlichen Bruttoeinnahmen von mehr als 25 Millionen US-Dollar
  • Eine Partnerschaft mit einem Unternehmen (außer einem S-Unternehmen) als Partner und mit einer Partnerschaft mit durchschnittlichen jährlichen Bruttoeinnahmen von mehr als 25 Mio. USD
  • Ein Steuerschutz

Den folgenden Steuerpflichtigen ist die Verwendung der Barzahlungsmethode nicht untersagt:

  • Jede Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die in den 3 vorangegangenen Steuerjahren einen durchschnittlichen Jahresbruttoumsatz von höchstens 25 Millionen US-Dollar erzielt hat
  • Ein qualifiziertes persönliches Dienstleistungsunternehmen (PSC), definiert als jedes Unternehmen (1), das Dienstleistungen in qualifizierten Bereichen (Gesundheit, Recht, Ingenieurwesen, Architektur, Rechnungswesen, Versicherungsmathematik, darstellende Kunst oder Beratung) erbringt und;(2) deren Bestand im wesentlichen im Besitz von gegenwärtigen oder pensionierten Dienstleistungserbringern oder deren Nachlässen ist.