Nach dem Kauf Probleme mit dem Haus feststellen
Wie erkenne ich Mangel beim Hauskauf?
Deshalb sollten Sie vor allem auf folgende versteckte Mängel beim Hauskauf oder -verkauf achten:
- Kellerfundament und Wände ohne ausreichende Abdichtung.
- Wände aus Bruchstein – vor allem Kellerwände.
- Risse in tragenden Teilen. …
- Veraltete und vielfach korrodierte Sanitärinstallationen.
- Undichte Gasleitungen.
Welche Mangel müssen beim Hausverkauf angegeben werden?
Als Verkäufer eines Hauses müssen Sie daher grundsätzlich u.a. über Wasserschäden, Feuchtigkeit, Schimmel, Baujahr, mangelnde Isolierung, Schädlingsbefall und Wurzelgeflechte auf dem Grundstück aufklären. Allerdings muss der Käufer Ihnen die Kenntnis im Einzelfall vor Gericht beweisen.
Was sind versteckte Mangel beim Hauskauf?
Was genau ist ein versteckter Mangel beim Hauskauf? Ein versteckter Mangel beim Hauskauf liegt dann vor, wenn dieser für Sie als Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht ersichtlich, dem Verkäufer jedoch bekannt war oder dieser ihn vermuten konnte.
Wie lange kann man versteckte Mangel geltend machen?
Früher gab es bei arglistig verschwiegenen Mängeln eine 30-jährige Verjährungsfrist, heute beträgt diese Frist drei Jahre ab dem Jahresende der Kenntniserlangung vom Mangel, höchstens aber zehn Jahre ab Abnahme.
Was muss man vor Hauskauf alles überprüfen?
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besichtigen empfiehlt es sich, vorab eine Checkliste zu erstellen. Hier wichtige Punkte, auf die Sie bei einer Hausbesichtigung achten sollten: Gesamtzustand prüfen. Zustand von Dach, Fenstern, Dämmung, Fassade, Elektrik und Heizung prüfen: Entsprechen diese neuesten Standards?
Was zählt unter versteckte Mangel?
Ein versteckter Mangel bei Immobilien liegt vor, wenn dieser zumindest für eine Partei bei Abschluss des Kaufvertrags nicht erkennbar, weil verdeckt war. Im Kaufvertragsrecht oder Mietvertragsrecht gibt es den Begriff “versteckter Mangel“ jedoch nicht. Hier ist von „Sachmangel“ oder „Mangel“ die Rede.
Welche Angaben bei Hausverkauf?
Diese Unterlagen benötigen Sie beim Hausverkauf
- aktuelle Flurkarte, die nicht älter als drei Monate ist.
- aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
- Grundriss(e)
- Energieausweis.
- Baubeschreibung.
- Aufstellung Instandhaltungsmaßnahmen.
- Aufstellung vorhandener Darlehen.
- Miet- und Pachtverträge.
Wie lange haftet ein hausverkäufer?
Die Mängelhaftung beim Immobilienverkauf ist zeitlich begrenzt. Laut § 438 verjähren die Käuferansprüche bei Sachmängeln in der Regel 5 Jahre nach Übergabe der Immobilie. Bei Rechtsmängeln kann der Käufer seinen Anspruch auf Mängelhaftung 30 Jahre lang geltend machen.
Wann ist ein Mangel versteckt?
Das Wichtigste in Kürze: Von einem versteckten Mangel spricht man dann, wenn ein Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war, dieser aber erst später erkennbar wurde. Die Gewährleistung für einen versteckten Mangel beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre.
Was ist ein arglistiger Mangel?
Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt …
Wer muss den Mangel beweisen?
Die Beweislast für einen Mangel an einer gekauften Sache hängt von der Eigenschaft des Käufers ab. Ist der Käufer selbst ein Unternehmer, liegt die Beweislast für den Sachmangel bei ihm. Der gewerbliche Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware vorhanden war (sogenannter „Gefahrübergang“).
Wie kann man einen Mangel beweisen?
Um beweisen zu können, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag sollten sie einen Sachverständigen konsultieren; er kann die Ursache des Mangels und dessen Entstehungszeitpunkt ermitteln. Ein Fachanwalt kann Ihre Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wann gilt die Beweislastumkehr?
Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer.
Wer muss Mangel bei Gefahrübergang beweisen?
Es genügt, dass der Käufer beweisen kann, dass der gegenwärtige Zustand der Sache auf einen Grundmangel zurückzuführen ist, der bereits bei Gefahrübergang vorlag. Oftmals wird ein Mangel bei Gefahrübergang nämlich schlichtweg nicht erkennbar sein und stellt sich erst später heraus.
Wer muss Mangel beweisen Werkvertrag?
Im Werkvertrag trägt der Unternehmer vor der Abnahme, bei berechtigter Verweigerung der Abnahme sowie bei Erklärung eines Vorbehalts bei der Abnahme die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks.
Wo ist der gefahrenübergang?
Der Gefahrübergang findet etwa beim Kaufvertrag gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.
Wo prüft man 377 HGB?
Gemäß § 377 HGB besteht bei einem beiderseitigen Handelskauf eine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge mangelhafter Ware. Unterlässt der Käufer die Rüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt (§ 377 II HGB).
Welche Pflichten hat der Kaufmann gem 377 HGB bei der Annahme der Ware?
377 HGB schreibt in Absatz 1 vor, dass der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen (also eine Wareneingangsprüfung vornehmen) und – sofern ein Mangel entdeckt wird – diesen dem Lieferanten anzeigen muss. Hier stellt sich natürlich für den rechtlichen Laien die Frage, was „unverzüglich“ denn bedeutet.
Wann greift 377 HGB?
Gem. § 377 HGB obliegt es dem Käufer die vom Verkäufer gelieferte Waren umgehend zu untersuchen. Stellt der Käufer fest, dass die Ware mangelhaft ist, muss er dies sofort rügen. Entgegen dem Wortlaut genügt allerdings eine Verdachtsrüge.
Was bedeutet 377 HGB?
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Welche Rügefristen gibt es?
„Offene” Mängel: Mängel, die auch ohne Untersuchung offensichtlich sind. Rügefrist: 1 bis 2 Tage ab Ablieferung. Mängel, die erst im Rahmen einer gründlichen Untersuchung festgestellt werden können: Rügefrist: 1 bis 2 Tage nach Abschluss der Untersuchung.
Kann 377 HGB ausgeschlossen werden?
§ 377 HGB ist dispositives Recht. Individualvertraglich kann die Vorschrift abgemildert, verschärft oder ausgeschlossen werden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Verschärfung an der Inhaltskontrolle der §§ 307 Abs. 1, 2 BGB zu messen.