Unkörperliche Rechte
Was sind unkörperliche Rechte?
Unkörperliche Rechte sind Rechte an Eigentum, die nicht gesehen oder berührt werden können, aber dennoch gesetzlich durchsetzbar sind. Im Allgemeinen beziehen sich unkörperliche Rechte auf immaterielles Eigentum wie Urheberrechte, Lizenzen, Wegerechten und Dienstbarkeiten. Unkörperliche Rechte werden auch als immaterielle Rechte bezeichnet, und das unkörperliche Eigentum wird auch als immaterielles Eigentum bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Unkörperliche Rechte sind Rechte an Eigentum, das nicht gesehen oder berührt werden kann, häufig handelt es sich um immaterielles Eigentum.
- Diese Rechte, auch immaterielle Rechte genannt, sind weiterhin gesetzlich durchsetzbar.
- Grundsätzlich gibt es zwei Arten von unkörperlichen Rechten: jura in re aliena (dh Belastungen) und jura in re propria (immaterielles Eigentum).
- Unkörperliche Rechte sind ebenso wie andere Rechte übertragbar und vererbbar.
Wie unkörperliche Rechte funktionieren
Im Gegensatz zu Immobilien, die physikalisch quantifiziert werden können, ist immaterielles Eigentum konzeptioneller Natur. Die mit dem immateriellen Eigentum verbundenen Rechte – die unkörperlichen Rechte – sind jedoch ebenso gültig wie die Rechte, die mit Immobilien verbunden sind. Unkörperliche Rechte umfassen nicht materielles Eigentum, wie z. B. Immobilien und persönliches Eigentum, zB Grundstücke und Ausrüstungen.
Es gibt zwei Arten von immateriellen Vermögenswerten: reine immaterielle Vermögenswerte und dokumentarische immaterielle Vermögenswerte. Zu den reinen immateriellen Vermögenswerten gehören Dinge wie Schulden und geistige Eigentumsrechte. Dokumentarische immaterielle Vermögenswerte umfassen Vermögenswerte, die mit Dokumenten verbunden sind, wie zum Beispiel Landebriefe oder Schuldscheine. Dank des Aufkommens der Technologie und elektronischer Dokumente ist die Unterscheidung zwischen reinen und dokumentarischen immateriellen Werten jedoch weniger deutlich.
Besondere Überlegungen
Im Allgemeinen verleihen unkörperliche Rechte dem Eigentümer eine Reihe von rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen, entweder an materiellen Gütern oder am Eigentum an immateriellen Gütern. Zum Beispiel hat ein Autor, der das Urheberrecht an seinem Werk besitzt, das körperlose Recht zu kontrollieren, wann und wie dieses Werk reproduziert werden kann.
Der Autor hat jedoch keine materiellen Rechte am fertigen Buch. Der Leser, der dieses Buch kauft, erwirbt auch materielle oder körperliche Rechte an dem physischen Buch als persönliches Eigentum, das nach Ermessen des Besitzers gekauft, verkauft oder zerstört werden kann. Auf diese Weise unterscheiden sich die unkörperlichen Rechte von den körperlichen Rechten an dem Eigentum, das diese unkörperlichen Rechte trägt.
Ebenso wie andere Rechte sind auch unkörperliche Rechte übertragbar und vererbbar. Immaterielles Eigentum kann verkauft, gehandelt, gewollt oder geschenkt werden. Die mit dem immateriellen Eigentum verbundenen Rechte werden mit dem Eigentum übertragen.
Arten von unkörperlichen Rechten
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von unkörperlichen Rechten. Erstens ist Jura in re aliena oder Belastungen, die unkörperliche Rechte an körperlichen Dingen beinhalten. Solche Rechte können Pachtverträge, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Hypotheken und Dienstbarkeiten umfassen. Auf diese Weise kann man unkörperliche (oder immaterielle) Rechte an einem körperlichen (oder materiellen) Eigentum haben, wie zum Beispiel das Recht auf stille Nutzung eines Eigentums, das mit einem gültigen Mietvertrag verliehen wurde.
Die zweite Art des unkörperlichen Rechts ist jura in re propria, das sich auf das Eigentum an immateriellen Gütern bezieht. Diese Art von Recht umfasst Marken, Urheberrechte, Patente und andere Arten von geistigem Eigentum. Auf diese Weise kann man das volle Eigentum an Eigentum haben, das unkörperlich (oder immateriell) ist und nicht physisch vorhanden ist.