5 Juni 2021 13:41

Wie werden Sie nach dem Verkauf eines Investmentfonds in einer IRA besteuert?

Transaktionen, die innerhalb eines individuellen Rentenkontos (IRA) getätigt werden, sind nicht steuerpflichtig. Aktien, Fonds und andere Wertpapiere können innerhalb eines IRA-Kontos gekauft und verkauft werden, ohne irgendwelche Konsequenzen auszulösen. Potenzielle Steuerfolgen werden nur ausgelöst, wenn Geld von einem IRA-Konto insgesamt abgehoben wird.

Die zentralen Thesen

  • Verkäufe und Käufe – von Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder anderen Wertpapieren – die innerhalb eines individuellen Altersvorsorgekontos getätigt werden, sind nicht steuerpflichtig.
  • Diese Regel gilt für alle Investitionstransaktionen, unabhängig davon, ob der Empfänger Kapitalgewinne, Dividendenzahlungen oder Zinserträge angesammelt hat.
  • Es gibt jedoch oft Maklerprovisionen und Gebühren für Kauf- und Verkaufsaufträge innerhalb der IRA, die Aufträge selbst sind jedoch nicht steuerpflichtig.
  • Gelder, die ein Anleger von einer IRA oder Roth IRA auszahlt, bevor er 59-1/2 Jahre alt wird, unterliegen in der Regel einer Vorabbezugsgebühr von 10 %, mit einigen Ausnahmen für medizinische Notfälle und einige andere Probleme.
  • Gelder, die nach dem Alter von 59-1/2 Jahren von traditionellen, SEP, Simple- oder SARSEP-IRAs abgehoben werden, unterliegen der ordentlichen Einkommensteuer zum aktuellen Steuersatz des Begünstigten.
  • Gelder, die von einer Roth IRA abgezogen werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer, da Roth IRAs in erster Linie mit Geldern nach Steuern finanziert werden.

Nicht steuerpflichtige Transaktionen

Zu den Transaktionen, die auf einem IRA-Konto nicht steuerpflichtig sind, gehören Käufe, der Austausch zwischen Investmentfonds, der Kauf und Verkauf von Aktien, Wiederanlage von Dividenden und Kapitalgewinnausschüttungen. Der Umtausch von Investmentfonds ist nicht steuerpflichtig, solange das Geld auf ein als IRA registriertes Konto umgetauscht wird.

Dividenden- und Kapitalgewinnausschüttungen von Fonds und Aktien resultieren aus der Erstinvestition und gelten nicht als Beiträge oder steuerpflichtige Ereignisse. Bei Maklerkonten können Transaktionen über ein Sweep-Konto abgewickelt werden, sind jedoch nicht steuerpflichtig. Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen können jedoch dennoch Provisionen und Gebühren anfallen. Diese Kosten werden vom Kontostand abgezogen, gelten jedoch nicht als steuerpflichtige Abbuchung vom Konto.



Solange das Geld in Ihrer IRA verbleibt, gibt es keine steuerlichen Konsequenzen; Dies gilt für Kapitalgewinne, Dividendenzahlungen und Zinserträge.

Steuerfolgen für IRA- und Roth IRA-Konten

Transaktionen innerhalb eines IRA-Kontos sind nicht steuerpflichtig, aberAbhebungen von einem IRA sind normalerweise steuerpflichtig, abhängig von den spezifischen Umständen des Anlegers. Beiträge zu einem traditionellen IRA-Konto können von der Steuer abgesetzt werden, aber alle Abhebungen vom Konto werden als normales Einkommen besteuert. Nicht abzugsfähige Beiträge sind beim Bezug nicht steuerpflichtig.

In einer Roth IRA werden Beiträge mit Nachsteuerdollars geleistet, aber Abhebungen sind steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht qualifizierte Ausschüttungen von einem IRA oder Roth IRA können Steuern und einer Vorfälligkeitsentschädigung von 10 % unterliegen. Dies gilt für diejenigen, die vor dem Alter von 59-1 / 2 Geld von ihrer IRA oder Roth IRA nehmen. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen Vorbezüge nicht gebührenpflichtig sind, einschließlich medizinischer Notfälle.

Die Grenze für die jährlichen Beiträge zu einer IRA im Jahr 2020 beträgt 6.000 US-Dollar, unverändert gegenüber 2019. Der sogenannte Nachholbeitrag für Personen ab 50 Jahren beträgt wie im Jahr 2019 zusätzlich 1.000 US-Dollar. Für andere Richtlinien Informationen zu Beiträgen zu IRAs und Roth IRAs finden Sie in den neuesten Aktualisierungen des IRS.