14 Juni 2021 6:18

Risikoadjustierte Kapitalquote

Was ist die risikoadjustierte Kapitalquote?

Die risikoadjustierte Eigenkapitalquote wird verwendet, um die Funktionsfähigkeit eines Finanzinstituts im Falle eines wirtschaftlichen Abschwungs zu messen. Es wird berechnet, indem das bereinigte Gesamtkapital eines Finanzinstituts durch seine risikogewichteten Aktiva (RWA) geteilt wird.

Verständnis der risikoadjustierten Kapitalquote

Eine risikoadjustierte Kapitalquote misst die Widerstandsfähigkeit der Bilanz eines Finanzinstituts mit Schwerpunkt auf der Kapitalausstattung, um ein bestimmtes wirtschaftliches Risiko oder eine Rezession zu überstehen. Je höher das Eigenkapital des Instituts ist, desto höher ist seine Eigenkapitalquote, was zu einer höheren Wahrscheinlichkeit führen sollte, dass das Unternehmen im Falle eines schweren Wirtschaftsabschwungs stabil bleibt.

Der Nenner in diesem Verhältnis ist etwas kompliziert, da jeder Vermögenswert nach seiner Fähigkeit bewertet werden muss, die erwartete Leistung zu erbringen. Beispielsweise ist es nicht gewährleistet, dass eine einkommenserzeugende Fabrik einen positiven Cashflow erwirtschaftet. Ein positiver Cashflow könnte von Kapitalkosten, Anlagenreparatur, Wartung, Arbeitsverhandlungen und vielen anderen Faktoren abhängen. Bei einem finanziellen Vermögenswert wie einer Unternehmensanleihe hängt die Rentabilität von den Zinssätzen und den Ausfallrisiken des Emittenten ab. Bankkredite sind in der Regel mit einer Verlustvorsorge ausgestattet.

Berechnung der risikoadjustierten Kapitalquote

Die Ermittlung Ihres bereinigten Gesamtkapitals ist der erste Schritt zur Ermittlung der risikoadjustierten Kapitalquote. Das bereinigte Gesamtkapital ist die Summe aus Eigenkapital  und eigenkapitalähnlichen Instrumenten, bereinigt um ihren Eigenkapitalanteil.

Als nächstes wird der Wert der risikogewichteten Aktiva (RWA) gemessen. Der Wert der RWA ist die Summe jedes Vermögenswerts multipliziert mit dem ihm zugewiesenen Einzelrisiko. Diese Zahl wird in Prozent angegeben und spiegelt die Wahrscheinlichkeit wider, dass der Vermögenswert seinen Wert behält, dh nicht wertlos wird.

Barmittel und Staatsanleihen haben beispielsweise eine fast 100-prozentige Chance, zahlungsfähig zu bleiben. Hypotheken würden wahrscheinlich ein mittleres Risikoprofil aufweisen, während Derivaten ein viel höherer Risikoquotient zugeschrieben werden sollte.

Der letzte Schritt bei der Ermittlung der risikoadjustierten Kapitalquote besteht darin, das gesamte bereinigte Kapital durch die risikogewichteten Aktiva (RWA) zu dividieren. Aus dieser Berechnung ergibt sich die risikoadjustierte Eigenkapitalquote. Je höher die risikoadjustierte Eigenkapitalquote ist, desto besser kann das Finanzinstitut einem wirtschaftlichen Abschwung standhalten.

Standardisierung risikoadjustierter Kapitalquoten

Der Zweck einer risikoadjustierten Eigenkapitalquote besteht darin, die tatsächliche Risikoschwelle eines Instituts mit einer höheren Genauigkeit zu bewerten. Es ermöglicht auch Vergleiche zwischen verschiedenen geografischen Standorten, einschließlich Vergleichen zwischen Ländern.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat diese Standards und Vorschriften zunächst in einem Dokument namens Basel I für Bankenempfohlen. Die Empfehlung lautete, dass Banken genügend Eigenkapital mitbringen sollten, um mindestens 8 % ihrer risikogewichteten Aktiva abzudecken. Basel II zielte darauf ab, die standardisierten Regeln der früheren Version zu erweitern und den effektiven Einsatz von Offenlegung als Mittel zur Stärkung der Märkte zu fördern. Basel III verfeinerte das Dokument weiter, indem es besagte, dass die Berechnung der risikogewichteten Aktiva davon abhängt, welche Version des Dokuments befolgt wird.