20 Juni 2021 16:55

Kommanditgesellschaft (LPU)

Was ist eine Limited Partnership Unit (LPU)?

Eine Limited Partnership Unit oder LPU ist eine Eigentümereinheit einer öffentlich gehandelten Limited Partnership oder Master Limited Partnership (MLP). Durch diesen Trust wird der Anteilinhaber an den Erträgen der Personengesellschaft beteiligt. Eine Kommanditeinheit wird auch als Master-Kommanditeinheit oder Kommanditeinheit bezeichnet.

Wie eine Kommanditgesellschaft funktioniert

Eine Kommanditgesellschaftseinheit ist ein Anteilsschein, der eine Eigentumseinheit an einer Master Limited Partnership (MLP) repräsentiert. Somit ist ein MLP nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft, die an einer Börse öffentlich gehandelt wird. Ein MLP schüttet häufig alle verfügbaren Barmittel (z. B. Dividenden) aus dem Betrieb nach Abzug des Erhaltungskapitals an die Anteilinhaber aus.

Partnerschaftsanteile sind für Anleger von Vorteil, da der MLP es den Barausschüttungen des Unternehmens ermöglicht, die normalerweise auferlegte Doppelbesteuerung zu umgehen, was im Allgemeinen höhere Ausschüttungen für Anteilinhaber der Partnerschaft bedeutet. In einem MLP werden die Barausschüttungen des Unternehmens nur auf Anteilseignerebene und nicht auf Unternehmensebene besteuert.



Eine Kommanditgesellschaft ist ein Flow-Through-Unternehmen und somit kein rechtlicher Steuerpflichtiger.

Ein Investor, der eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft erwirbt, teilt die Gewinne oder Verluste des Unternehmens anteilig mit anderen Partnern und Eigentümern. Für steuerliche Zwecke berücksichtigt ein Eigentümer oder Anleger einen Prozentsatz der Gewinne oder Verluste des Unternehmens bei der Berechnung seines eigenen steuerpflichtigen Einkommens. Die Partner sind dann verpflichtet, diese Einnahmen oder Verluste zu melden, unabhängig von den tatsächlichen Ausschüttungen der Partnerschaft.

Besondere Überlegungen: Haftung

Die Haftung für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft ist beschränkt, da jeder Gesellschafter oder Investor nur bis zu seinem ursprünglichen Einsatz verlieren kann. Limited Partnerships müssen in der Regel jedes Jahr einen IRS Schedule K-1 an jeden ihrer Anteilsinhaber senden.

Obwohl Partnerschaften vierteljährliche Barausschüttungen an LP-Anteilinhaber vornehmen, sind diese Ausschüttungen nicht garantiert. Dennoch ist jeder Anteilinhaber für die Steuern seines anteiligen Einkommens verantwortlich, auch wenn die Personengesellschaft keine Ausschüttung vornimmt.

Vorteile von Limited Partnership Units

Neben der Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht ein weiterer Vorteil der Anlage in LP-Anteilen darin, dass durch den öffentlich gehandelten Anteil den Anlegern im Vergleich zu einer traditionellen Personengesellschaft deutlich mehr Liquidität zur Verfügung steht. In den meisten Fällen sind diese Investitionen in Kommanditanteile als IRA- und RRSP-Investitionen zulässig. LP-Einheiten konzentrieren sich auf den Immobiliensektor oder auf die Rohstoff- und Rohstoffsektoren wie Öl, Erdgas, Holz und Erdöl.

Für Kommanditisten gelten die Risikoregeln. Dies sind spezielle Regeln, die Investoren verhindern abschreiben mehr als die Menge, die sie in Kommanditgesellschaft Einheiten investiert. Tatsächlich begrenzen die Risikoregeln den Verlustbetrag, den die Kommanditisten geltend machen können, auf den Betrag des tatsächlichen Risikokapitals.

Wenn die bereinigte Kostenbasis (ACB) eines Anlegers – der für die Anteile gezahlte Betrag – seiner LP-Anteile negativ ist, wird davon ausgegangen, dass er einen Kapitalgewinn erzielt hat, und seine bereinigte Kostenbasis wird auf Null zurückgesetzt. Wenn ihr ACB in einem zukünftigen Jahr positiv ist, können sie sich dafür entscheiden, einen Kapitalverlust auf die positive ACB zu erfassen und diesen Verlust mit dem vorherigen Veräußerungsgewinn zu verrechnen, um die auf diesen Betrag gezahlten Steuern zurückzufordern.

Die zentralen Thesen

  • Limited Partnership Units oder LPUs sind Eigentumsanteile an einer börsennotierten Kommanditgesellschaft oder Master Limited Partnership (MLP).
  • LPUs unterliegen nicht der Doppelbesteuerung und werden vom IRS als Flow-Through-Unternehmen betrachtet.
  • Die Haftung für LPUs ist auf die Höhe der Kapitalanlage des ursprünglichen Anlegers begrenzt.