1 Mai 2022 1:17

Wie wird das Altersguthaben aufgebraucht?

Kann man freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?

Wenn Sie Ihre Steuerbelastung senken möchten, können Sie auch freiwillig in Ihre Pensionskasse einzahlen. Diese sogenannten Einkäufe in die 2. Säule sind nicht nur steuerlich attraktiv, sondern sie rechnen sich auch für Ihre Zeit nach der Pensionierung.

Wie kann ich mein Geld aus der Pensionskasse nehmen?

Der Antrag für den Bezug muss bis spätestens ein Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen, ansonsten verbleibt das Guthaben in einer Freizügigkeitseinrichtung. Die Pensionskasse benötigt einen Nachweis der AHV-Ausgleichskasse. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.

Wie kann ich mein freizügigkeitskonto auflösen?

Nehmen Sie nach einer Pause wieder eine berufliche Tätigkeit auf, muss das auf dem Freizügigkeitskonto deponierte Geld in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers fliessen. Das Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.

Kann man die ganze Pensionskasse auszahlen lassen?

Bei vielen Pensionskassen besteht sogar die Möglichkeit, sich das gesamte Vorsorgegeld auszahlen zu lassen. Der Entschluss für den Kapitalbezug ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine vorzeitige Pensionierung führt zu einer Kürzung der Altersrente.

Wie viel in Pensionskasse einzahlen?

Die Einzahlung auf ein Vorsorgekonto 3a ist für Personen mit Pensionskassenanschluss begrenzt bei 6’826 Franken pro Jahr (Stand 2020). Personen, die keiner beruflichen Vorsorge angehören, können maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, im Maximum 34’128 Franken (Stand 2020) einzahlen.

Soll ich mehr in die Pensionskasse einzahlen?

Der wesentlichste Vorteil liegt auf der Hand: Je mehr Geld in der Pensionskasse liegt, desto höher sind auch die Auszahlungen im Alter und je nachdem auch die Risikoleistungen. Auch steuerlich ist eine Einzahlung interessant. Einzahlungen aus dem Privatvermögen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Wann darf man Pensionskasse auszahlen lassen?

Die Frist beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre. Zwar sind viele Pensionskassen heute froh um jeden Versicherten, der sein Guthaben auszahlen lässt, statt es als Rente zu beziehen. Wer die Anmeldefrist verpasst, kann aber nicht mehr auf einer Kapitalauszahlung bestehen.