2 Mai 2022 5:41

Wie man die Miete/Nebenkosten richtig aufteilt

Wie erstelle ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung für den Mieter?

Damit die Nebenkostenabrechnung formal richtig ist, gilt es einige Mindestvoraussetzungen zu beachten:

  1. Angabe des Abrechnungszeitraums.
  2. Zusammenstellung der Gesamtkosten.
  3. Angabe und Erklärung des verwendeten Verteilerschlüssels.
  4. Kostenanteil des Mieters.
  5. Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.

Wie wird hausstrom auf Mieter umgelegt?

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen ist nur dann möglich, wenn der Mietvertrag hierzu eine Vereinbarung enthält. In diesem Fall kann der Vermieter die Stromkosten für die Außen- und Innenbeleuchtung auf die einzelnen Mietparteien aufteilen.

Wie berechnet man den Verteilerschlüssel?

Rechenbeispiel: Verteilerschlüssel nach Personenzahl

Nebenkosten für den Single-Mieter in Wohnung A: 1/12 = 500 Euro. Nebenkosten für Mieter der Wohnung B: 2/12 = 1.000 Euro. Nebenkosten für die Mieter in Wohnung C: 6/12 = 3.000 Euro. Nebenkosten für die Mieter in Wohnung D: 3/12 = 1.500 Euro.

Wie müssen Nebenkosten abgerechnet werden?

Die Nebenkosten müssen grundsätzlich einmal jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnungsperiode umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten (§ 556, Abs. 3 BGB). Der Zeitraum kann sich nach dem Kalenderjahr richten, das ist aber nicht zwingend.

Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung kostenlos?

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Welche Software für Nebenkostenabrechnung?

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Wie wird der Allgemeinstrom abgerechnet?

Die Grundgebühr des Stromanbieters und die Miete für den Stromzähler werden ebenfalls zur Kostenart Allgemeinstrom hinzugerechnet. Umlagefähig sind, falls vorhanden, auch die Beleuchtungen von Parkplätzen, Stellplätzen und der Tiefgarage, diese können aber nur dann umgelegt werden, wenn die Mieter sie auch nutzen.

Wie wird der Allgemeinstrom umgelegt?

Wird der Allgemeinstrom immer nach Wohnfläche berechnet? Nein, der Allgemeinstrom ist sowohl nach der Wohnfläche als nach Personenzahl umlagefähig. Solange keine weitere mietvertragliche Vereinbarung getroffen sind, werden die Betriebskosten verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umgelegt.

Wer muss den Strom im Hausflur zahlen?

Allgemeinstrom zahlen alle Mieter

Im Regelfall legt der Vermieter den Stromverbrauch aber über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter im Haus um. Dann zahlt der Mieter den Stromverbrauch zusätzlich zur Kaltmiete. Dies betrifft gemäß § 2 Ziffer 11 Betriebskostenverordnung zunächst die Kosten des Allgemeinstroms.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden?

Zu den umlagefähigen Sachversicherungen eines Hauses gehören insbesondere die Versicherungen gegen: Feuer, Sturm- und Wasserschäden. Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser etc.)
Hierzu gehören:

  • Mietrechtsschutzversicherung.
  • Mietausfallversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung.
  • Vermögensschadenversicherung.

Was ist nicht umlagefähige Nebenkosten?

Unter nicht umlagefähige Nebenkosten zählen alle Kosten, die im Rahmen der Vermietung entstehen, aber nicht auf Mieter:innen umgelegt werden können.

Was sind nicht umlagefähige Kosten bei Vermietung?

Bei den nicht umlagefähigen Betriebskosten handelt es sich um: – Kosten für die Hausverwaltung, – Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung, Abschreibungen und Rücklagen. Im Gegensatz dazu dürfen die umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Kann man nicht umlagefähige Kosten absetzen?

Nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten

Kann der Vermieter einzelne Kosten nicht auf den Mieter umlegen, kann er diese teilweise als Werbungskosten steuerlich geltend machen und die damit verbundenen Ausgaben seinen Mieteinnahmen gegenrechnen.

Was sind umlegbare Kosten?

Zu den umlagefähigen Versicherungskosten zählen die Gebäudeversicherung, Glasversicherung sowie bestimmte Haftpflichtversicherungen (Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht, Öltank und Aufzug).