Wie lange habe ich Zeit, meine Einkommenssteuererklärung zu korrigieren?
Wie lange kann Steuererklärung korrigiert werden?
Im Normalfall, also für kleine Unstimmigkeiten und niedrige Beträge gelten vier Jahre. Sieht das Finanzamt eine „leichtfertige Steuerverkürzung“ durch gröbere Fehler gegeben, besteht eine Frist von fünf Jahren. Bei der Steuerhinterziehung weitet sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre aus.
Kann ich meine abgegebene Steuererklärung korrigieren?
Solange Du noch keinen Bescheid auf Deine Steuererklärung hin erhalten hast, kannst Du Deine Korrekturen unkompliziert ausführen. Du kannst vor der Korrektur auch Deinen zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kontaktieren, damit sich Korrektur und Bescheid nicht überschneiden.
Kann ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden?
Bestandskräftige Steuerbescheide sind nicht mehr offen und können nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen geändert werden: § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sieht eine Korrekturmöglichkeit für die Finanzbehörden vor, soweit nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.
Kann ein endgültiger Bescheid geändert werden?
Ob sich ein Steuerbescheid ändern lässt, hängt zuerst einmal davon ab, ob der Steuerbescheid „endgültig“ ist (im Steuerdeutsch: „bestandskräftig“) oder nicht. Wenn er es noch nicht ist, lässt er sich jederzeit ändern, ist er hingegen schon bestandskräftig, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen.
Kann man Steuererklärung wieder zurückziehen?
Ja, unter gewissen Umständen kann das funktionieren. Zunächst müssen Sie dem Finanzamt natürlich mitteilen, dass Sie Ihre freiwillige Steuererklärung zurückziehen möchten. Den Antrag auf Veranlagung können Sie innerhalb der sogenannten Rechtsbehelfsfrist von einem Monat zurücknehmen.
Wann beginnt die Festsetzungsfrist?
Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.
Wann ist ein Bescheid bestandskräftig?
Steuerbescheide werden nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist bestandskräftig. Der Stichtag gilt aber nur für den Steuerbürger. Das Finanzamt ist bereits mit der Bekanntgabe des Bescheids an den Inhalt gebunden und kann ihn nur noch in wenigen Fällen ändern.