17 April 2022 23:38

Wie funktionieren die „Freibeträge“ auf dem W-4?

Wie funktioniert das mit dem Freibetrag?

Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro), für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen Ihre Einkünfte unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Wie setzt sich der Steuerfreibetrag zusammen?

Der Grundfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beträgt im Jahr 2018 das zu versteuernde Einkommen eines Singles 40.000 Euro, werden nur 31.000 Euro zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen. Bei Verheirateten sind es nur noch 22.000 Euro.

Wie wirkt sich der Steuerfreibetrag aus?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Besteuerung immer frei bleibt. Er mindert also die Steuerbemessungsgrundlage. Bei Überschreitung des Freibetrags müssen nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden. Nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen ist steuerpflichtig.

Was habe ich für einen Freibetrag?

Sie finden ihn unter formulare-bfinv.de. Achtung: Wenn Sie von zusätzlichen Freibeträgen profitieren, wird die Steuererklärung für Sie zur Pflicht. Elster. Freibeträge für ihre Lohnsteuer können Arbeitnehmer auch online über elster.de beantragen.

Was passiert wenn man über den Grundfreibetrag kommt?

Doch was passiert, wenn man über den Grundfreibetrag kommt? Jeder Euro, der die Grenze übersteigt, muss versteuert werden. Dieses bezeichnet man als das zu versteuernde Einkommen.

Was zählt alles zum Grundfreibetrag?

Für jeden Einzelnen ist im Jahr 2022 ein Einkommen bis zu 9.984 Euro nicht zu versteuern. 2021 lag der Grundfreibetrag noch bei 9.744 Euro Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag natürlich, wenn sie sich gemeinsam veranlagen lassen.

Welches Jahreseinkommen ist steuerfrei?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2021 9.744 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.