5 Juni 2021 7:10

Welche Pensionskassen sind vor Gläubigern geschützt?

Viele gehen davon aus, dass ihre Pensionskassen vor Gläubigern geschützt sind. Abhängig von der Art Ihres Pensionskontos und dem Staat, in dem Sie leben, ist dies jedoch nicht unbedingt der Fall. Die gute Nachricht ist, dass viele von Arbeitgebern gesponserte Pläne im Allgemeinen den besten Schutz bieten. Wenn Sie befürchten, dass Gläubiger anrufen könnten, sollten Sie Folgendes wissen.

Die zentralen Thesen

  • Die meisten von Arbeitgebern gesponserten Pensionspläne, wie z. B. ein 401 (k), fallen unter die ERISA-Richtlinien und sind vor Gläubigern geschützt.
  • Nicht-ERISA-Pläne – wie traditionelle und Roth-IRAs – bieten nicht das gleiche Maß an Gläubigerschutz.
  • Diese Altersguthaben sind dennoch durch ein Bundesinsolvenzgesetz geschützt, wenn Sie Insolvenz anmelden.

ERISA-qualifizierte Pläne bieten den besten Schutz

Vorsorgekonten, die nach dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA) qualifiziert sind, sind im Allgemeinen vor Gläubigern, Insolvenzverfahren und Zivilklagen geschützt. Ihr Altersguthaben ist nicht gefährdet, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Darüber hinaus können Gläubiger, denen Sie Geld schulden, keinen Anspruch auf Guthaben auf Ihrem Rentenkonto erheben.

Um ERISA-qualifiziert zu sein, muss ein Pensionsplan von Ihrem Arbeitgeber (und / oder einer separaten Arbeitnehmerorganisation) erstellt und gepflegt werden und den Bundesvorschriften in Bezug auf Berichte an Plan-Teilnehmer, Finanzierung und Vesting entsprechen. Zu den gängigen Arten von ERISA-Konten gehören 401 (k) -Pläne, aufgeschobene Vergütungspläne, Pensionen und Gewinnbeteiligungspläne.

Zusätzlich zu von Arbeitgebern gesponserten Plänen kann ERISA Krankenversicherungs- und Sozialversicherungspläne für Arbeitnehmer abdecken. Zu den gängigen ERISA-Plänen gehören Pläne für medizinische, chirurgische, Krankenhaus- oder Gesundheitserhaltungsorganisationen (HMO), Gesundheitserstattungskonten ( HRAs ), Konten für flexible Gesundheitsausgaben ( FSAs ), Zahn- und Sehkraftpläne, Pläne für verschreibungspflichtige Medikamente, Invalidenversicherungen und Lebensversicherungen und 419 (f) (6) und 419 (e) Sozialversicherungspläne.

Das Vermögen in diesen Plänen wird in der Regel von einem unabhängigen Treuhänder gehalten und ist, wie bei vielen von Arbeitgebern gesponserten Plänen, von der Beschlagnahme durch Gläubiger befreit.



Selbst Pensionsfonds in ERISA-Plänen sind möglicherweise nicht vor einem Ex-Ehepartner oder dem IRS sicher.

Die Kraft der Anti-Alienation-Klausel

Ein wichtiges Merkmal eines ERISA-qualifizierten Plans – wie z. B. eines 401 (k) – ist die Anti-Entfremdungsklausel, die besagt, dass in einem qualifizierten Pensionsplan eingezahlte Mittel vom Planverwalter zum Nutzen der Plan-Teilnehmer und der Teilnehmer gehalten werden kann sie nicht frei verkaufen, übertragen oder verschenken.

Die Klausel besagt auch, dass Ihre Rechte auf die Leistungen nicht weggenommen werden können, was effektiv verhindert, dass Gläubiger die Vermögenswerte in Ihren Plan aufnehmen. Die Gelder gehören Ihnen rechtlich erst, wenn Sie sie im Ruhestand als Einkommen abheben. Sie können daher nicht zur Begleichung persönlicher Schulden verwendet werden.

Wenn ERISA-Pläne anfällig sind

ERISA-qualifizierte Pläne können unter bestimmten Umständen gefährdet sein und können beschlagnahmt werden durch:

  • Ihr Ex-Ehegatte im Rahmen einer qualifizierten Anordnung für häusliche Beziehungen (QDRO) im Umfang des Interesses Ihres Ex-Ehegatten an den Leistungen als eheliches Gut oder als Teil des Kindergeldes
  • Der Internal Revenue Service für Bundeseinkommensteuerschulden
  • Die Bundesregierung für Geldstrafen und Strafen
  • Zivil- oder strafrechtliche Urteile in Fällen Ihres eigenen Fehlverhaltens gegen den Plan

Nicht-ERISA-Pläne sind nicht immer geschützt

Pläne, die nicht ERISA-qualifiziert sind, bieten nicht den gleichen Schutz in Bezug auf Gläubiger, Insolvenz und Klagen. Zu den gängigen Arten von Nicht-ERISA-Rentenkonten gehören individuelle Rentenkonten (IRAs) ohne wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers, wie die traditionelle und die Roth-IRA. Darüber hinaus können einige Arten von 403 (b) Plänen, die von der Regierung oder von Kirchen bereitgestellt werden, von ERISA ausgenommen sein.

Obwohl IRAs nicht ERISA-qualifiziert sind, sind die Fonds durch ein separates Gesetz geschützt – das Gesetz zur Verhütung von Missbrauch und zum Verbraucherschutz (BAPCPA) , jedoch nur,wenn Sie Insolvenz anmelden.

Abhängig von dem Staat, in dem Sie leben, könnenIhre IRA- und andere Nicht-ERISA-Pläne vor Gläubigern geschützt sein oder auch nicht. Einige Staaten schützen beispielsweise IRAs in fast allen Fällen, während andere nur einen begrenzten Schutz bieten. Wenn Sie Gefahr laufen, dass Gläubiger Sie verfolgen, sprechen Sie mit einem Anwalt vor Ort, der die Nuancen Ihres Staates versteht. Die Gesetze können komplex sein.

Das Fazit

Der endgültige Wert Ihres Altersvorsorgekontos hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der jährlichen Einsparung, Ihres Zeithorizonts und der Wertentwicklung der Anlagen. Es gibt jedoch noch etwas, das Ihre Altersvorsorge untergraben kann: Gläubiger.

Während viele von Arbeitgebern gesponserte Altersvorsorgekonten – einschließlich der meisten 401 (k) – gegen Gläubiger geschützt sind, ist dies nicht immer der Fall. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Plan haben und wissen möchten, ob er ERISA-qualifiziert ist oder nicht, wenden Sie sich an den Planadministrator.