12 Juni 2021 1:36

Welche Rentenfonds sind vor Gläubigern geschützt?

Viele gehen davon aus, dass ihre Rentenfonds vor Gläubigern geschützt sind, aber je nach Art Ihres Rentenkontos und Ihrem Wohnort ist dies nicht unbedingt der Fall. Die gute Nachricht ist, dass viele von Arbeitgebern gesponserte Pläne im Allgemeinen den besten Schutz bieten. Wenn Sie befürchten, dass Gläubiger anrufen könnten, sollten Sie Folgendes wissen.

Die zentralen Thesen

  • Die meisten arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorgepläne wie 401(k) fallen unter die ERISA-Richtlinien und sind vor Gläubigern geschützt.
  • Nicht-ERISA-Pläne – wie traditionelle und Roth-IRAs – bieten nicht das gleiche Maß an Gläubigerschutz.
  • Diese Altersguthaben sind dennoch durch ein Bundesinsolvenzgesetz geschützt, wenn Sie Insolvenz anmelden.

ERISA-qualifizierte Pläne bieten den besten Schutz

Vorsorgekonten, die nach dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA) qualifizieren, sind im Allgemeinen vor Gläubigern, Konkursverfahren und Zivilklagen geschützt. Ihr Altersguthaben ist nicht gefährdet, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Darüber hinaus können Gläubiger, denen Sie Geld schulden, keine Ansprüche auf Guthaben auf Ihrem Vorsorgekonto geltend machen.

Um sich für ERISA zu qualifizieren, muss ein Altersvorsorgeplan von Ihrem Arbeitgeber (und/oder einer separaten Arbeitnehmerorganisation) eingerichtet und unterhalten werden und den Bundesvorschriften bezüglich Meldungen an Planteilnehmer, Finanzierung und Unverfallbarkeit entsprechen. Zu den gängigen Arten von ERISA-Konten gehören 401(k)-Pläne, Entgeltumwandlungspläne, Renten- und Gewinnbeteiligungspläne.

Zusätzlich zu von Arbeitgebern gesponserten Plänen kann ERISA Krankenversicherungs- und Sozialversicherungspläne für Arbeitnehmer abdecken. Zu den üblichen ERISA-gedeckten Plänen gehören Pläne für medizinische, chirurgische, Krankenhaus- oder Gesundheitserhaltungsorganisationen (HMO), Gesundheitserstattungskonten ( HRAs ), Gesundheitskonten mit flexiblen Ausgaben ( FSAs ), Zahn- und Sehpläne, Pläne für verschreibungspflichtige Medikamente, Invalidenversicherung, Lebensversicherung, und 419(f)(6) und 419(e) Sozialleistungspläne.

Die Vermögenswerte dieser Pläne werden in der Regel von einem unabhängigen Treuhänder gehalten und sind, wie bei vielen arbeitgeberfinanzierten Plänen, von der Beschlagnahme durch Gläubiger befreit.



Sogar Pensionsfonds in ERISA-Plänen sind möglicherweise nicht vor einem Ex-Ehepartner oder dem IRS sicher.

Die Macht der Anti-Entfremdungsklausel

Ein wichtiges Merkmal eines ERISA-qualifizierten Plans – wie eines 401(k) – ist die Anti-Entfremdungsklausel, die besagt, dass die in einen qualifizierten Altersvorsorgeplan eingezahlten Gelder vom Planverwalter zugunsten der Planteilnehmer und Teilnehmer gehalten werden können sie nicht frei verkaufen, übertragen oder verschenken.

Die Klausel besagt auch, dass Ihre Ansprüche auf die Leistungen nicht weggenommen werden können, wodurch Gläubiger effektiv daran gehindert werden, die Vermögenswerte Ihres Plans zu erhalten. Die Gelder stehen Ihnen erst dann rechtmäßig zu, wenn Sie sie im Ruhestand als Einkommen abheben, sodass sie nicht zur Begleichung persönlicher Schulden verwendet werden können.

Wenn ERISA-Pläne anfällig sind

ERISA-qualifizierte Pläne können unter bestimmten Umständen gefährdet sein und können beschlagnahmt werden durch:

  • Ihr Ex-Ehepartner im Rahmen einer qualifizierten Haushaltsordnung (QDRO) im Umfang des Interesses Ihres Ex-Ehepartners an den Leistungen als eheliches Vermögen oder im Rahmen des Kindesunterhalts
  • Der Internal Revenue Service, für Bundeseinkommensteuerschulden
  • Die Bundesregierung, für strafrechtliche Bußgelder und Strafen
  • Zivil- oder strafrechtliche Urteile, bei eigenem Fehlverhalten gegen den Plan

Nicht-ERISA-Pläne sind nicht immer geschützt

Pläne, die nicht ERISA-qualifiziert sind, bieten nicht das gleiche Schutzniveau in Bezug auf Gläubiger, Konkurs und Gerichtsverfahren. Zu den gängigen Arten von Nicht-ERISA-Rentenkonten gehören individuelle Rentenkonten (IRAs) ohne wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers, wie die traditionelle und die Roth-IRA. Darüber hinaus können einige Arten von 403 (b) Plänen, die von der Regierung oder von Kirchen bereitgestellt werden, von ERISA ausgenommen sein.

Obwohl IRAs nicht ERISA-qualifiziert sind, sind die Fonds durch ein separates Gesetz geschützt – das Gesetz zur Verhütung von Missbrauch und zum Verbraucherschutz (BAPCPA) , jedoch nur,wenn Sie Insolvenz anmelden.

Je nach Bundesstaat, in dem Sie leben, könnenIhre IRA- und andere Nicht-ERISA-Pläne vor Gläubigern geschützt sein oder nicht. Einige Staaten beispielsweise schirmen IRAs in fast allen Fällen ab, während andere nur begrenzten Schutz bieten. Wenn Sie Gefahr laufen, von Gläubigern verfolgt zu werden, wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, der die Nuancen Ihres Staates versteht. Die Gesetze können komplex sein.

Die Quintessenz

Der endgültige Wert Ihres Vorsorgekontos hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von Ihrem jährlichen Sparbetrag, Ihrem Zeithorizont und der Wertentwicklung der Anlagen. Es gibt jedoch noch etwas, das Ihre Altersvorsorge untergraben kann: Gläubiger.

Während viele vom Arbeitgeber gesponserte Rentenkonten – einschließlich der meisten 401(k)s – vor Gläubigern geschützt sind, ist dies nicht immer der Fall. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Plan haben und ob er ERISA-qualifiziert ist oder nicht, wenden Sie sich an den Planadministrator.