Was bedeutet "volles Rentenalter" in Bezug auf die soziale Sicherheit? - KamilTaylan.blog
22 Juni 2021 1:01

Was bedeutet „volles Rentenalter“ in Bezug auf die soziale Sicherheit?

Das volle Rentenalter

In den Vereinigten Staatenbezieht sichder Begriff „volles Rentenalter“ – auch bekannt als „ normales Rentenalter “ – im Allgemeinen auf das Alter, das Sie erreichen müssen, um Anspruch auf volle Leistungen der Sozialversicherung zu haben. Dieses Alter kann je nach Geburtsort variieren. Die Social Security Administration (SSA) hat das Renteneintrittsalter mit steigender Lebenserwartung langsam angehoben. Jedes Alter, in dem Sie vor Ihrem „vollen Rentenalter“ mit dem Sammeln beginnen, gilt als „Vorruhestand“. Das jüngste Alter, mit dem eine Person mit dem Bezug von Rentenleistungen der Sozialversicherung beginnen kann, ist 62 Jahre. Ab 2020 lag das volle Rentenalter bei 67 Jahren.

Die zentralen Thesen

  • Die Sozialversicherungsleistungen basieren auf dem Einkommen, das über den größten Teil des Lebens eines Arbeitnehmers gemittelt wird.
  • Vollrentenalter bedeutet im Allgemeinen das Alter, in dem Sie Anspruch auf volle Leistungen der Sozialversicherung haben.
  • Wenn Sie sich für den Bezug von Leistungen vor Erreichen des vollen Rentenalters entscheiden, erhalten Sie eine geringere monatliche Leistung.

Je früher Sie einreichen, desto weniger bekommen Sie jeden Monat

Welchen Unterschied macht es? Personen, die sich für einen Anspruch auf Leistungen vor dem vollen Rentenalter entscheiden, erhalten eine reduzierte Leistung. Das heißt, wenn Sie sich entscheiden, nach SSA-Standards vorzeitig in Rente zu gehen, werden die monatlichen Auszahlungen, die Sie erhalten, niedriger sein als die von älteren, volljährigen Rentnern – um die Tatsache auszugleichen, dass Sie sie früher bekommen und wahrscheinlich dafür bekommen werden einen längeren Zeitraum.

Es gibt mehrere Faktoren, die die Höhe Ihrer reduzierten Leistungen bestimmen, basierend auf einer von der SSA verwendeten Formel. Personen, die vor 1938 geboren wurden, erreichten mit 65 Jahren das volle Rentenalter. Die zwischen 1938 und 1960 Geborenen sind gestuft bis zum Alter von 67 Jahren.

Es ist möglich, dass die SSA weiterhin das volle Rentenalter anhebt, um ihre Solvenzprobleme zu bewältigen.



Die Sozialversicherungsbehörde hat das volle Renteneintrittsalter langsam angehoben, da die Lebenserwartung länger wird.

Wie das Einkommen berechnet wird

Die Leistungen der Sozialversicherung basieren auf demüber die Lebenszeit eines Arbeitnehmers gemittelten Einkommen. Ihr tatsächliches Einkommen wird zunächst angepasst oder „indexiert“, um Änderungen des Durchschnittslohns seit dem Jahr des Einkommens zu berücksichtigen. Die SSA berechnet dann Ihr durchschnittliches monatliches indexiertes Einkommen in den 35 Jahren, in denen Sie am meisten verdient haben. Sie wenden eine Formel auf diese Einkünfte an und ermitteln Ihre Grundleistungs- bzw. Erstversicherungssumme.

Der PIA ist der Betrag, den Sie bei Ihrem vollen Rentenalter erhalten würden. Wenn Sie Anspruch auf Sozialversicherung haben, erhalten Sie Leistungen basierend auf Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen in den 35 Jahren, in denen Sie das meiste Geld verdient haben.

Akkumulieren von Arbeitsguthaben

Wenn Sie 1929 oder später geboren sind, müssen Sie außerdem mindestens 40 Credits erworben haben, um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten. Sie sammeln Kredite, wenn Sie arbeiten und Sozialversicherungssteuern zahlen. Sie können vier Credits pro Jahr erwerben, dh Sie müssen insgesamt mindestens 10 Jahre arbeiten, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

Wenn Sie nicht genug gearbeitet haben, um Anspruch auf Leistungen zu haben, aber mit einer Person verheiratet sind, die dies getan hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ehegattenleistung auf der Grundlage der Leistung Ihres berufstätigen Ehepartners. Ihre Leistung darf in diesem Fall die Hälfte der Leistung Ihres Ehepartners nicht übersteigen. Wenn Ihr eigener Leistungsbetrag höher ist als die Hälfte Ihres Ehepartners, können Sie und Ihr Ehepartner jede Ihrer individuellen Leistungen beziehen.

Wenn Ihr Ehepartner stirbt, können Sie 100 % der Ehegattenrente erhalten, wenn Sie das volle Rentenalter erreicht haben. Bereits ab dem 60. Lebensjahrkönnen Sie reduzierteHinterbliebenenleistungen beziehen.