17 Juni 2021 0:56

Wie unterscheiden sich nachgewiesene und nicht nachgewiesene Ölreserven?

Im Öl- und Gassektor haben nachgewiesene Reserven eine hinreichende Gewissheit, dass sie gewonnen werden, während nicht nachgewiesene Reserven ein geringeres Maß an Sicherheit bei der Gewinnung haben. Förderbare Ölreserven sind die Ölmenge, die unter den gegenwärtigen technischen und wirtschaftlichen Bedingungen vernünftigerweise gefördert werden kann. Reserven haben spezifische Klassifizierungen in Bezug auf den Grad der Sicherheit, mit der sie eingezogen werden können.

Klassifizierung von Ölreserven nach Gewissheit der Gewinnung

Bei allen Ölreserven besteht ein gewisses Maß an Unsicherheit hinsichtlich ihrer Gewinnung. Die Gewissheit der Wiederherstellung basiert auf den insgesamt verfügbaren zuverlässigen seismischen und technischen Daten und deren Interpretation. Die unterschiedlichen Unsicherheitsgrade werden durch die Unterteilung der Ölreserven in zwei primäre Klassifikationen ausgedrückt, bewiesen und unbewiesen.

Bewährte Reserven

Nachgewiesene Reserven  sind solche, die eine ungefähre Sicherheit von mindestens 90 % der erfolgreichen Bergung beanspruchen. Für Spezialisten in der Ölindustrie werden nachgewiesene Reserven als P90 oder 1P bezeichnet. Vor 2010 erlaubte die US- Börsenaufsicht SEC, nur nachgewiesene Reserven öffentlich an potenzielle Anleger zu melden.

Unbewiesene Reserven

Nicht nachgewiesene Reserven aufgrund regulatorischer oder wirtschaftlicher Faktoren werden als weniger einbringlich und daher nicht nachgewiesen eingeschätzt. Diese Klasse von Reserven wird weiter in die Unterkategorien wahrscheinlich und möglich unterteilt.

Wahrscheinliche Reserven sind Reserven mit einem geschätzten Konfidenzniveau von ungefähr 50 % für eine erfolgreiche Bergung. Mögliche Reserven sind solche mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit einer Erholung von nur 10%.

Die SEC verlangt, dass die Bewertungen mit geringerer Sicherheit von einem Dritten überprüft werden, bevor ein Öl- und Gasunternehmen sie potenziellen Investoren öffentlich bekanntgeben kann.