17 Juni 2021 0:55

Vorzugs- und Stammaktien

Während sowohl Vorzugsaktien als auch Stammaktien den Aktionären das Eigentum an einem Unternehmen verleihen, haben sie unterschiedliche Aktionärsrechte. Vorzugsaktien, auch Vorzugsaktien genannt, haben den Vorteil eines vorrangigen Anspruchs auf das Vermögen einer Kapitalgesellschaft im Insolvenzfall und erhalten eine feste Dividendenausschüttung. Diese Aktien oft nicht über  Stimmrechte  und werden umgewandelt  in Stammaktien.

Man kann sich Vorzugsaktien als Hybrid aus Anleihe und Wertpapier vorstellen. Aus diesem Grund werden Vorzugsaktien häufig von Risikokapitalgebern für Startup-Unternehmen eingesetzt.

Dividenden

Dividenden für Vorzugsaktien werden zu einem bestimmten Satz festgesetzt. Der Besitz von Vorzugsaktien garantiert jedoch keine Dividendenzahlung. Vorzugsaktien können kumulativ oder nicht kumulativ sein. Wenn ein Unternehmen bei kumulativen Aktien keine Dividende zahlt, wird dieser Dividendenbetrag zu einem späteren Zeitpunkt geschuldet. Die Aktien akkumulieren ausstehende Dividenden.

Bei Stückaktien geht eine Dividende verloren, wenn sie nicht ausgeschüttet wird. Die Dividenden werden an die Vorzugsaktionäre gezahlt, bevor die gemeinsamen Eigentümer Dividenden erhalten. Dividenden aus Vorzugsaktien können steuerlich begünstigt werden.

Eine andere Art von Vorzugsaktien sind Genussscheine. Diese Aktien beinhalten nicht nur eine garantierte Dividendenzahlung, sondern auch die Zahlung eines zusätzlichen Dividendenbetrags, wenn die Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht.

Konkurs

Im Konkurs- oder Liquidationsfall werden die Vorzugsaktienerst nach Zahlung an die ausstehenden Anleihegläubigerzum Nennwert ausgezahlt. Vorzugsaktionäre erhalten die Zahlung vor den Stammaktionären. Dennoch besteht das Risiko, hinter den Gläubigern zu stehen. Aufgrund dieses Risikos sollten sich Anleger möglicherweise auf Vorzugsaktien von Unternehmen mit starker Bonität konzentrieren, bei denen eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit besteht.

Im Gegensatz dazu haben  Stammaktien, auch Stammaktien genannt, eine niedrigere Priorität für das Gesellschaftsvermögen und erhalten nur nach Ermessen der Unternehmensleitung Dividenden. Ihnen steht grundsätzlich eine Stimme pro Aktie zu.