17 Juni 2021 0:55

Besitzlose vs. besitzlose Pfandrechte: Was ist der Unterschied?

Besitzanspruch vs. Besitzanspruch: Ein Überblick

Eigentumspfandrechte und Eigentumspfandrechte sind zwei Arten von Pfandrechten – gesetzliche Ansprüche auf einen zugrunde liegenden Vermögenswert, der als Sicherheit zur Besicherung einer Schuld oder einer anderen finanziellen Verpflichtung dient. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Pfandrechten liegt darin, wer die Sicherheit hält. Wie der Name schon sagt, wird der als Sicherheit in einem Eigentumspfandrecht dienende Vermögenswert vom Kreditgeber gehalten, bis der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und die Schuld begleicht. Bei einem besitzlosen Pfandrecht werden die Sicherheiten jedoch nicht vom Kreditgeber gehalten. Stattdessen ist der Kreditnehmer in der Regel derjenige, der die Sicherheit, während das Darlehen ist hält Rückzahlung.

Die zentralen Thesen

  • Eigentums- und Eigentumspfandrechte sind Rechtsansprüche an einem zugrunde liegenden Vermögenswert, der eine Schuld oder sonstige finanzielle Verpflichtung absichert.
  • Beim Besitzpfandrecht hält der Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens bzw. des Vertrages an den zugrunde liegenden Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung.
  • Nicht besitzergreifende Grundpfandrechte geben dem Kreditnehmer den physischen Besitz des Vermögenswerts während der Rückzahlung.
  • Pfandleiher halten in der Regel Besitzpfandrechte, während Hypotheken und Autokredite übliche Formen von besitzlosen Pfandrechten sind.

Besitzpfandrecht

Ein Besitzpfandrecht liegt vor, wenn der Kreditgeber während der Laufzeit des Kredits oder der Vereinbarung den physischen Besitz der zugrunde liegenden Sicherheiten behält. Der Kreditgeber hat ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht an der Sicherheit bis zur Tilgung der Verpflichtung oder Erfüllung sonstiger Voraussetzungen. Sobald die Vertragsbedingungen erfüllt sind, kann der Schuldner den Vermögenswert in Besitz nehmen.

Während ein Grundpfandrecht letztendlich verwendet werden kann, um das rechtliche Eigentum an den Sicherheiten zu beanspruchen – wie im Falle eines Verzugs , gewährt ein Grundpfandrecht an einem Vermögenswert oder einem Grundstück kein Eigentum, obwohl der Kreditgeber den Besitz der Sicherheiten behält. Das Eigentumspfandrecht ist weiterhin eine bedingte Eigentumsforderung an der Sache. Der Kreditnehmer besitzt die Sicherheiten rechtlich, es sei denn, es gibt einen rechtlichen Grund für den Kreditgeber, das Eigentum aus dem Pfandrecht zu beanspruchen.

Eigentumspfandrechte können auch von anderen Körperschaften als traditionellen Kreditgebern wie der Regierung für Steuerzahlungen gehalten werden. Ein Pfandleiher ist ein übliches Beispiel für einen Fall, in dem ein Besitzpfandrecht Teil der Transaktion ist. Eine Person kann einem Pfandleiher persönlichen Schmuck im Austausch für ein Darlehen geben. Während der Schmuck noch Eigentum des Kreditnehmers ist, fungiert er als Sicherheit und bleibt bis zur erfolgreichen Rückzahlung des Kredits im Besitz des Pfandleihers.

Eine andere Art des Besitzpfandrechts ist das Garagenpfandrecht. In diesem Fall kann ein privater Immobilieneigentümer, der die Fläche als Garage vermietet, ein Fahrzeug in Besitz nehmen, wenn der Eigentümer für einen bestimmten Zeitraum nicht bezahlt hat. Abschleppunternehmen halten auch informelle Grundpfandrechte. Sobald ein Fahrzeug abgeschleppt ist, kann das Unternehmen es halten, bis der Eigentümer die Freigabe beantragt und bezahlt.



Pfandrechte sind mit einem Grundstück verbunden – nicht mit dem Kreditgeber oder Kreditnehmer.

Besitzloses Pfandrecht

Nicht besitzergreifende Grundpfandrechte sind für Verbraucher in den Vereinigten Staaten weitaus häufiger. Diese Grundpfandrechte geben dem Kreditnehmer das Recht, die Sicherheiten, die ein Darlehen oder eine Verpflichtung besichern, zu behalten. Während der Schuldner den Vermögenswert physisch besitzt, erscheint der Name des Kreditgebers auf dem Titel der Sicherheit. Kommt der Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach und gerät er in Zahlungsverzug, kann der Kreditgeber die Sicherheit in Besitz nehmen.

Eine Hypothek ist eine der häufigsten Arten von Darlehen, bei denen nicht besitzergreifende Grundpfandrechte verwendet werden. Wenn der Kreditgeber eine Hypothek genehmigt, kann der Kreditnehmer das Haus oder die Immobilie nach Abschluss des Immobiliengeschäfts in Besitz nehmen. Obwohl der Eigenheimbesitzer das Haus besitzt und bewohnt – oder im Falle einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie vermietet – bleibt der Darlehensgeber bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens Pfandgläubiger. Bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers kann die Bank ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, den/die Bewohner ausweisen und die Immobilie wieder in Besitz nehmen.

Autokredite beinhalten auch nicht besitzergreifende Grundpfandrechte. Wie bei einer Hypothek hält der Eigentümer das Fahrzeug, während das Kreditinstitut das Eigentum behält. Dies gibt dem Kreditgeber die Möglichkeit, das Fahrzeug im Falle eines Zahlungsausfalls in Besitz zu nehmen. Wird das Darlehen hingegen reibungslos abbezahlt, wird der Name der Bank aus dem Titel gestrichen, wodurch der Eigentümer die volle Forderung an dem Vermögenswert erhält.