25 Juni 2021 21:22

Rechnungslegungsgrundsatz vs. Rechnungslegungsschätzung: Was ist der Unterschied?

Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze im Vergleich zur Änderung der Rechnungslegungsschätzung: Ein Überblick

Ein Bereich, in dem sich das Fair Accounting Standards Board (FASB) und das International Accounting Standards Board (IASB) einig sind, ist die Behandlung von Änderungen in der Rechnungslegung.

SFAS 154, Änderungen der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur, dokumentiert, wie Unternehmen Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Änderungen der Schätzungen der Rechnungslegung behandeln sollten, zwei verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Ein Prinzip bestimmt, wie Informationen gemeldet werden sollen, während eine Schätzung verwendet wird, um Informationen zu approximieren.

Die zentralen Thesen

  • Eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze ist eine Änderung der Berechnung von Finanzinformationen, während eine Änderung der Rechnungslegungsschätzung eine Änderung der tatsächlichen Finanzinformationen ist.
  • Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze können Änderungen der Bestandsbewertung oder der Umsatzrealisierung umfassen, während Änderungen der Schätzungen mit Abschreibungen oder Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen zusammenhängen.
  • Grundsatzänderungen werden rückwirkend vorgenommen, wobei Abschlüsse angepasst werden müssen, während Schätzungsänderungen nicht rückwirkend angewendet werden.
  • Es gibt Fälle, in denen Anpassungen (mit grundsätzlichen Änderungen) oder Angaben (mit geschätzten Änderungen) nicht vorgenommen werden müssen.

Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze sind allgemeine Richtlinien, die die Methoden zur Erfassung und Berichterstattung von Finanzinformationen regeln. Wenn sich ein Unternehmen für eine andere als die derzeit angewandte Methode entscheidet, muss es diese Änderung in seinem Jahresabschluss erfassen und melden.

Ein gutes Beispiel hierfür ist eine Änderung der FIFO Methode (First In, First Out) zu einer spezifischen Identifizierungsmethode wechseln. Nach Ansicht des FASB sollte ein Unternehmen einen Rechnungslegungsgrundsatz nur dann ändern, wenn er einer bestehenden Methode zu Recht vorzuziehen ist oder wenn es eine notwendige Reaktion auf eine Änderung des Rechnungslegungsrahmens ist.

Weitere bemerkenswerte Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze können unter anderem Grundsätze für Matching, Going Concern oder Umsatzrealisierung sein.

Änderung der Buchhaltungsschätzung

Buchhalter verwenden Schätzungen in ihren Berichten, wenn es unmöglich oder unpraktisch ist, genaue Zahlen anzugeben. Wenn sich diese Schätzungen als falsch herausstellen oder neue Informationen genauere Schätzungen ermöglichen, sollte das Unternehmen die verbesserte Schätzung in einer Änderung der buchhalterischen Schätzung erfassen. Beispiele für häufig geänderte Schätzungen sind Wertberichtigungen, Gewährleistungshaftung und Abschreibungen.

Hauptunterschiede

Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze können auch auftreten, wenn ältere Grundsätze nicht mehr akzeptiert werden oder wenn sich die Art und Weise, wie die Methode angewendet wird, ändert. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze müssen rückwirkend angewendet werden. Das heißt, der Jahresabschluss muss angepasst werden, um so dargestellt zu werden, als ob der neue Rechnungslegungsgrundsatz angewendet worden wäre.

Nur Werbebuchungen, die direkt betroffen sind, müssen angepasst werden. Es gibt Fälle, in denen ein rückwirkender Antrag nicht gestellt werden muss. Dazu gehört, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, einschließlich subjektiver signifikanter Schätzungen oder Kenntnis der Absicht des Managements.

Schätzungsänderungen treten auf, wenn sich die Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten ändern. Diese Änderungen werden in der Änderungsperiode berücksichtigt. Änderungen der Schätzungen in der Rechnungslegung erfordern keine Anpassung früherer Abschlüsse. Wenn die Änderung zu einem unwesentlichen Unterschied führt, ist keine Offenlegung der Änderung erforderlich.

Das Fazit

Für Änderungen der Schätzungen der Rechnungslegung gelten andere und weniger strenge Berichtspflichten als für die Rechnungslegungsgrundsätze. In einigen Fällen führt eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze zu einer Änderung der Rechnungslegungsschätzung. In diesen Fällen muss das Unternehmen die Standardberichtspflichten für Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze einhalten.