13 Juni 2021 0:17

Wie werden ungewöhnliche oder seltene Posten nach IFRS und US-GAAP behandelt?

Es gibt erhebliche Unterschiede in der Art und Weise, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) ungewöhnliche oder seltene Erträge oder Aufwendungen behandeln, die auch als einmalig bezeichnet werden. Die Behandlung dieser Posten hat eine Reihe wichtiger Auswirkungen auf die Art und Weise, wie die Unternehmensleistung und die Aktienbewertung analysiert werden, um zukünftige Ergebnisse zu prognostizieren.

Obwohl selten verwendet, besteht der Grund für die separate Meldung unregelmäßiger Posten darin, klarzustellen, welche davon in keinem Zusammenhang mit den Betriebs- und Finanzergebnissen eines Unternehmens stehen. Anleger sollten ein gutes Verständnis dieser Art von ungewöhnlichen Posten haben und wissen, wie sie gemeldet werden.

Viele Posten, die als unregelmäßig oder ungewöhnlich gemeldet werden, wurden früher als außerordentliche Posten klassifiziert, jedoch erfordern sowohl GAAP als auch IFRS keine Klassifizierung von außerordentlichen Posten mehr, sondern nur noch als einmalige Posten.

Die zentralen Thesen

  • Der Zweck der Identifizierung ungewöhnlicher oder seltener Posten in einem Abschluss besteht darin, Erträge oder Aufwendungen zu trennen, die nicht mit dem Kerngeschäft in Zusammenhang stehen.
  • Das Melden von unregelmäßigen Posten hilft Investoren und Analysten, die aktuelle und zukünftige Performance eines Unternehmens zu bestimmen.
  • Unregelmäßige Posten können nicht fortgeführte Aktivitäten, Rechtsstreitigkeiten, Schäden durch Naturkatastrophen und Restrukturierungskosten umfassen.
  • GAAP verlangt nicht mehr, dass außerordentliche Posten getrennt von unregelmäßigen Posten ausgewiesen werden, sondern nur noch als einmalige Posten.
  • Nach GAAP müssen ungewöhnliche oder seltene Transaktionen entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Fußnoten des Abschlusses ausgewiesen werden.
  • Auch nach IFRS gibt es keine besondere Unterscheidung für außerordentliche Posten. Alle Ergebnisse werden als Erträge, Finanzaufwendungen, Gewinne oder Verluste nach Steuern oder Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ausgewiesen.

Wie ungewöhnliche oder seltene Gegenstände behandelt werden

Einige Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung werden getrennt vom normalen Einkommen ausgewiesen, da sie als unregelmäßig und einmalig betrachtet werden. Besondere Berücksichtigung finden sogenannte ungewöhnliche oder seltene Elemente, um Anlegern oder Aufsichtsbehörden Klarheit über besondere oder seltene Umstände über die aktuelle und/oder zukünftige finanzielle Performance eines Unternehmens zu verschaffen.

Es ist wichtig, ungewöhnliche oder seltene Posten separat zu melden, um die Transparenz der Finanzberichterstattung zu gewährleisten, da sie nicht als Teil des normalen Geschäftsbetriebs betrachtet werden.

Beispiele für ungewöhnliche oder seltene Posten sind Gewinne oder Verluste aus einem Rechtsstreit; Verluste oder Verlangsamung des Betriebs aufgrund von Naturkatastrophen; Restrukturierungskosten; Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten; Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines anderen Unternehmens; Verluste aus der vorzeitigen Tilgung von Schulden; und Anlagenstillstandskosten. Einige ungewöhnliche Posten werden auch als nicht fortgeführte Aktivitäten oder eine Anpassung aufgrund geänderter Bilanzierungsmethoden kategorisiert.

Rechnungslegung nach US-GAAP

Die GAAP-Regeln wurden im Januar 2015 geändert und das Konzept der außerordentlichen Posten wurde abgeschafft, um die Kosten und die Komplexität der Erstellung von Jahresabschlüssen zu reduzieren. Es ist weiterhin erforderlich, dass Unternehmen seltene und ungewöhnliche Ereignisse (wie Verluste durch Diebstahl oder vorzeitige Schuldentilgung) offenlegen, jedoch jetzt ohne diese als außergewöhnlich zu bezeichnen.



Ein einmaliger Posten kann nach GAAP nur als ungewöhnlich oder selten klassifiziert werden, nicht aber als beides.

Das Financial Accounting Standards Board (FASB) ist der Ansicht, dass die Abschaffung des Konzepts der außerordentlichen Posten Zeit und Vorbereitungskosten spart, da die Berichterstattung dieser Posten vereinfacht wird. Es trägt auch dazu bei, die Unsicherheit für Prüfer und Aufsichtsbehörden zu verringern, die zuvor feststellen mussten, ob ein Ersteller einen ungewöhnlichen und/oder seltenen Gegenstand angemessen behandelt hat. Von Unternehmen und anderen Organisationen wird nun erwartet, dass ungewöhnliche oder seltene Transaktionen entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Fußnoten zum Jahresabschluss ausgewiesen werden.

Rechnungslegung nach IFRS

Der IFRS sieht keine besonderen Unterscheidungen für Vorgänge betrieblicher Art vor, die unregelmäßig oder selten auftreten; Stattdessen werden alle Ergebnisse als Erträge, Finanzaufwendungen, Gewinne oder Verluste nach Steuern oder Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ausgewiesen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Erfassung von außerordentlichen Posten nach IFRS im Jahr 2002 eingestellt. Die IFRS haben eine gesonderte Angabepflicht für Erträge oder Aufwendungen vonaußergewöhnlicherGröße oder Art. Diese Angaben können in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang des Berichts erfolgen.

Das Fazit

Die Meldung ungewöhnlicher oder seltener Posten ist ein wichtiger Prozess für ein Unternehmen, da sie Investoren und Analysten Klarheit darüber gibt, welche Einnahmen und Ausgaben nicht zum Kerngeschäft gehören und daher wahrscheinlich nicht wieder auftreten. Dies hilft Investoren und Analysten, die zukünftige Leistung eines Unternehmens besser zu beurteilen.

Die beiden wichtigsten Rechnungslegungsstandards, GAAP und IFRS, gehen bei der Bilanzierung von ungewöhnlichen oder seltenen Posten leicht unterschiedlich vor, jedoch verwenden beide aus Vereinfachungsgründen nicht mehr die Klassifizierung von außerordentlichen Posten. Beide Standards verlangen zudem, dass die Posten entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sind.