Was ist eine Zulage im Bauwesen?
Zulagen bedeuten Zahlungen, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer und dem Gehalt der Angestellten und Poliere gewährt werden.
Wie hoch ist die Schmutzzulage?
Die Schmutzzulage wird in der Höhe von € 1,45 pro Stunde gewährt und überschreitet daher insgesamt den Grenzbetrag von € 360,00 pro Monat nicht. Soweit gemeinsam mit Nachtschicht- und Erschwerniszulage diese Grenze fallweise überschritten wird, wurde dies bei der Abgabenberechnung entsprechend berücksichtigt.
Wie hoch ist die gefahrenzulage?
Für Dienstnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr liegt, erhöht sich dieser Betrag um 50 % auf € 540,00 pro Monat (vgl. § 68 Abs. 6 EStG 1988).
Wann bekommt man eine Schmutzzulage?
Eine Schmutzzulage erhalten Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit extremem Schmutz, Staub oder auch starker Hitze und Kälte ausgesetzt sind. Hierbei handelt es sich um eine Zulage, die Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Grundgehalt oder Grundlohn erhalten.
Was fällt unter Schmutzzulage?
Eine Schmutzzulage erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber dafür, dass er in erhöhtem Ausmaß Schmutz, Staub oder ähnlichen Einflüssen ausgesetzt ist. Es handelt sich bei dieser Zulage um eine Zuwendung im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung.
Wann gibt es gefahrenzulage?
Hinter dem sperrigen Begriff „Gefahrenzulage“ verbirgt sich eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, die dann geleistet wird, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten nachgeht, die mit einer erhöhten Gefahr verbunden sind. Diese Zahlungen sind, wie auch die Lohnzahlung, steuer- und beitragspflichtig.
Wer bekommt gefahrenzulage?
Die Erschwerniszulage ist eine spezielle Art der Zulage, die Mitarbeitende bei einer außergewöhnlich hohen Belastung zusätzlich zum Lohn oder Gehalt erhalten – etwa für besonders schwere und gefährliche Arbeiten. Deshalb wird die Erschwerniszulage umgangssprachlich auch Gefahrenzulage oder Schmutzzulage genannt.
Welche Zulagen sind gesetzlich?
Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen. Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit (Zuschläge nach § 3b EStG).