17 März 2022 6:26

Was ist eine Rufbereitschaft?

Was versteht man unter Rufbereitschaft? Während einer Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt arbeiten, sondern hat sich nur für einen möglicherweise notwendigen Arbeitseinsatz bereit zu halten. Insofern ähnelt die Rufbereitschaft der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst.

Ist Rufbereitschaft Überstunden?

Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Überstunden im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (BAG v. 24.10.2000 – 9 AZR 634/99). Deshalb ist die für die Rufbereitschaft gezahlte Vergütung bei der Berechnung der Urlaubsvergütung zu berücksichtigen.

Wann liegt Rufbereitschaft vor?

Die Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst ist teilweise schwierig (Siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom – Az. 4 S 94/12). Sind Beschäftigte nicht am Arbeitsplatz anwesend, müssen aber erreichbar sein, um die Arbeit so schnell wie möglich aufzunehmen, spricht man von Rufbereitschaft.

Wie lange darf man ein Rufbereitschaft machen?

Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit und ist deshalb grundsätzlich ohne bestimmte Grenzen zulässig. Kommt es während der Rufbereitschaft zum Arbeitseinsatz, führt dies dazu, dass die Ruhezeit von elf Stunden erneut anläuft.

Was ist bei Rufbereitschaft zu beachten?

Bei Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer zuhause sein oder sich dort aufhalten, wo er möchte. Er muss aber in dieser Zeit erreichbar sein. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung, wenn er Rufbereitschaft leistet? Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, solange niemand anruft.

Ist Rufbereitschaft Freizeit?

Gehört Rufbereitschaft zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Nein – die Zeit der reinen Rufbereitschaft ohne Einsatzzeiten ist arbeitszeitgesetzlich Ruhezeit, also quasi „normale Freizeit“. Einsatzzeiten innerhalb der Rufbereitschaft gehören jedoch zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Was wird für Rufbereitschaft bezahlt?

Die Rufbereitschaft wird nicht vergütet, da sie keine Arbeitszeit ist. Erst bei Erreichen des Einsatzortes nach einem Ruf, wird die Zeit am Einsatzort einschließlich der Fahrzeit dorthin vergütet. Die Vergütung kann durch Überstundenzuschläge, aber auch durch Feiertags- und Sonntagszuschläge abgegolten werden.

Wie zählt Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Die Zeit in Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit und ist entsprechend auch nicht vergütungspflichtig, solange kein Einsatz erfolgt. Der Arbeitseinsatz hingegen zählt als Arbeitszeit.