Was ist eine Freigabekaution?
Wann muss die Mietkaution freigegeben werden?
Eine genaue Frist, in welcher der Vermieter über die Mietkaution abzurechnen hat, besteht daher (leider) nicht. Spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsende – darin sind sich alle Gerichte einig – sollte es dem Vermieter jedoch möglich sein über die Mietkaution abzurechnen und entsprechend auszuzahlen.
Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?
Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Das können Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen sein oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung.
Was kann der Vermieter mit der Kaution machen?
Der Vermieter darf die einbehaltene Kaution z. B. für Miete, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen bzw. Beschädigung der Mietsache oder für die Nachzahlung von Betriebskosten nutzen.
Wie lange darf die Kaution einbehalten werden?
sechs Monate
Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten. Ist die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten.
Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?
Ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten ist zulässig. Der Vermieter darf bei Mietende aber nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls für jeweils 3 bis 4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).
Wann darf der Vermieter die Kaution verlangen?
Eine Mietkaution kann der Vermieter nur vom Mieter verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Wurde ein Anspruch auf Kautionszahlung vertraglich vereinbart, verjährt dieser nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde.
Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
Vermieter behält Kaution wegen Mängeln ein
Der Vermieter darf also grundsätzlich die volle oder einen Teil der Kaution für eine geraume Zeit nach deinem Auszug einbehalten, um zu prüfen, ob es Schäden in der Wohnung gibt, für die du aufkommen musst, und die Reparaturkosten zu kalkulieren.
Was gilt als Mängel bei Wohnungsübergabe?
Gebrauchsspuren im Fußboden gehören zu den häufigsten Sorgen vor einer Wohnungsübergabe. Doch die meisten Kratzer und Druckstellen gelten als normale Abnutzung und fallen daher nicht unter die Rubrik der fälligen Schönheitsreparaturen. Außergewöhnliche Schäden, etwa Brandlöcher, müssen jedoch vom Mieter behoben werden.
Für welche Schäden muss der Vermieter aufkommen?
Alles, was über die gewöhnliche Abnutzung hinausreicht, muss vom Mieter bezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch einen nachteiligen Gebrauch oder mutwillig entstanden sind. Dazu gehören etwa Wasserschäden am Parkett durch ein zu feuchtes Putzen oder Risse im Fliesenboden.
Für welche Schäden kommt der Mieter auf?
Eine Haftung des Mieter kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dieser mutwillig oder aus Unachtsamkeit Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen verursacht. Hierfür hat er selbst einzustehen. Ebenso muss der Mieter für solche Schäden haften, die Personen aus seinem Haushalt an der Mietsache herbeiführen.