22 Juni 2021 1:06

Freizügigkeitspflicht (VBO)

Definition der Freizügigkeitspflicht (VBO)

Die Freizügigkeitsverpflichtung (VBO) bezieht sich auf den versicherungsmathematischen Barwert des Pensionsplans, der von den Mitarbeitern verdient wurde, und ist ein Maß für die Pensionskassenhaftung eines Unternehmens.

Grundlegendes zur Freizügigkeitspflicht (VBO)

Die Freizügigkeitsverpflichtung (VBO) ist einer von drei Ansätzen, mit denen Unternehmen die Pensionsverpflichtungen sowie die Leistung und Finanzlage ihrer Pläne am Ende jeder Rechnungsperiode messen und offenlegen – wie dies nach den FASB Statement of Financial Accounting Standards erforderlich ist Nr. 87. Die beiden anderen Maßnahmen sind die kumulierte Leistungsverpflichtung des Unternehmens und die voraussichtliche Leistungsverpflichtung.

Der VBO ist der Teil der kumulierten Leistungsverpflichtung, den Mitarbeiter unabhängig von ihrer fortgesetzten Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung erhalten. Dies ist die Leistung, die den Mitarbeitern zusteht – im Gegensatz zur kumulierten Leistungsverpflichtung, die den Barwert aller Leistungen darstellt, unabhängig davon, ob sie unverfallbar sind oder nicht.

Das Employee Retirement Income Security Act (ERISA) von 1974 schreibt vor, dass Unternehmen Leistungen nach einem der beiden folgenden Ansätze übertragen müssen:

  • Die Rentenleistungen müssen innerhalb von fünf Jahren oder weniger vollständig unverfallbar sein. Alternative
  • Ein Unternehmen kann sich dafür entscheiden, 20% der Pensionsleistungen des Arbeitnehmers innerhalb von drei Jahren oder weniger zu übertragen und dann weitere 20% pro Jahr zu übertragen, bis der Arbeitnehmer nach sieben Dienstjahren zu 100% am Programm beteiligt ist.

Da die Mindestausübungsanforderungen in der Regel fünf Jahre betragen, liegen die Werte der Freizügigkeitsverpflichtung und der kumulierten Leistungsverpflichtung in den meisten Pensionsplänen sehr nahe beieinander. Während die ABO- und VBO-Werte zum Geschäftsjahresende offengelegt werden müssen, zeigt der Jahresabschluss der Unternehmen in Fällen, in denen die Werte nahezu gleich sind, den ABO-Wert und gibt an, dass sich die VBO- und ABO-Werte nicht wesentlich unterscheiden.