Einheitliches Ehe- und Ehevertragsgesetz - KamilTaylan.blog
6 Juni 2021 23:48

Einheitliches Ehe- und Ehevertragsgesetz

Was ist das Einheitliche Ehe- und Ehevertragsgesetz?

Der von 26 Staaten verabschiedete Uniform Premarital and Marital Agreements Act ausgearbeitet von der National Conference of Commissioners on Uniform State Laws im Jahr 1983– trug dazu bei, die von zwei Ehepartnern unterzeichneten Verträge konsistenter zu gestalten. Das Gesetz ermöglicht es den Parteien eines Ehevertrages zu wählen, welches Bundesstatut für das Eherecht den Vertrag abdeckt.

Die zentralen Thesen

  • Das Gesetz über einheitliche voreheliche und eheliche Vereinbarungen ist ein Gesetz aus mehreren Staaten, das festlegt, wann und wie Eheverträge durchgesetzt werden sollen.
  • Das Gesetz ermöglicht es den Parteien einer Vorabentscheidung, zu entscheiden, welche Ehegesetze des Staates in Bezug auf Punkte wie Aufteilung des Eigentums und Ehegattenunterstützung gelten.
  • Das Gesetz ist nur vollstreckbar, wenn alle Parteien eines vorehelichen Vertrages freiwillig eingehen und wenn der Wegfall des Ehegattenunterhalts die andere Partei nicht auf staatliche Hilfe angewiesen machen würde.

Das Einheitliche Ehevertrags- und Ehevertragsgesetz verstehen

Das Gesetz über einheitliche voreheliche und eheliche Vereinbarungen sieht vor, dass es den Parteien freigestellt sein sollte, finanzielle Bedingungen zu schaffen, in denen sie sich einig sind – mit einigen Einschränkungen. Es macht eine Überprüfung der Mindeststandards der Fairness durch den Staat auf der Grundlage der Umstände zum Zeitpunkt der Vereinbarung obligatorisch. Nach der Überprüfung kann ein Staat die Durchsetzung einer Vereinbarung verweigern, die eine Partei in finanzielle Gefahr bringt. Das Gesetz befasst sich auch mit der Beweislast und legt fest, wann Rechte bei Scheidung oder Tod aufgehoben oder geändert werden können.

Ziel des Gesetzes ist es, den Gerichten Flexibilität bei der Entscheidung über familienrechtliche Fälle zu bieten und Einzelpersonen, die die Unterzeichnung eines vorehelichen Abkommens in Betracht ziehen, das Vertrauen zu geben, dass das von ihnen geschlossene Abkommen durchsetzbar ist und wie es durchgesetzt wird.

Das Gesetz konzentriert sich auf voreheliche und eheliche Vereinbarungen (oder nacheheliche Vereinbarungen ). Postnuptialverträge werden mit denselben Anforderungen und Grundsätzen behandelt wie voreheliche Vereinbarungen. Es ist wichtig zu wissen, dass einige Staaten unterschiedliche rechtliche Standards anwenden, einschließlich höherer Belastungen für Eheverträge.

Eheverträge und das Einheitliche Ehevertragsgesetz

Am häufigsten regeln Eheverträge die Aufteilung des Vermögens, den Ehegattenunterhalt und das Sorgerecht im Falle einer Scheidung. Sie können auch Bestimmungen über den Verfall von Vermögenswerten bei Ehebruch enthalten. Eheverträge werden in der Regel von der Partei beantragt, die im Falle einer Scheidung das meiste Geld oder Vermögen verlieren wird, insbesondere in Staaten, die dem Gemeinschaftseigentumsrecht folgen – jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte von allem, was während der Ehe erworben wurde.

Ein Paar kann jeden Staat wählen, in dem eine der Parteien lebt oder leben möchte, oder den Staat, in dem das Paar heiraten wird, um eine Eheschließung durchzusetzen. Da dieses Gesetz nicht in allen Staaten verabschiedet wurde, beschränken sich die Parteien eines Ehevertrags auch darauf, nur die Staaten auszuwählen, die das Gesetz über einheitliche voreheliche und eheliche Vereinbarungen verabschiedet haben.

Der Hauptvorteil der Entscheidung, einen Ehevertrag unter die Gerichtsbarkeit eines Staates fallen zu lassen, der den Uniform Premarital and Marital Agreements Act verabschiedet hat, besteht darin, dass viele dieser Staaten umfassende Bestimmungen und Gesetze haben, um die mit Eheverträgen verbundenen Probleme zu lösen, wie z Planung, Vermögensaufteilung, Unterhalt, Finanzvermögen und Verwahrung. In anderen Staaten können Entscheidungen in verschiedenen Situationen weniger stabil sein, da einige Staaten ihre Entscheidungen auf die Rechtsprechung stützen.