Unterstützung der Eltern durch monatliche Zahlungen Steuervorteile
Ist Unterstützung der Eltern steuerlich absetzbar?
Kann man Elternunterhalt von der Steuer absetzen? Ja, Elternunterhalt kann als außergewöhnliche Belastung anteilig von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt die unterhaltsbedürftige Person hat Pflegegrad 1 – 5. Benötigt wird dafür die Anlage “Unterhalt”.
Sind Unterhaltszahlungen an Kinder steuerlich absetzbar?
Unterhaltszahlungen an Kinder zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen und können 2021 höchstens bis zu 9.744 Euro pro Jahr abgesetzt werden – ab 2022 sind es 9.984. Verdient das Kind eigenes Geld – und zwar mehr als 624 Euro pro Jahr –, werden die Einnahmen des Kindes verrechnet.
Sind Unterhaltszahlungen außergewöhnliche Belastungen?
Höchstbetrag. Setzen Sie Unterhaltszahlungen, etwa an volljährige Kinder, als außergewöhnliche Belastung ab, sind für das Jahr 2021 bis zu 9 744 Euro drin (für 2020: 9 408 Euro). Es zählen alle Aufwendungen zum Bestreiten der Lebensführung wie Essen, Kleidung oder Wohnung – in Geld oder Naturalien. Ex-Partner.
Kann ich die Wohnung meiner Tochter steuerlich absetzen?
Hat das Kind keine eigenen Einkünfte, können die Eltern 2020 bis zu 9 408 Euro abziehen. Dazu gehören alle Kosten wie Miete für die Studentenbude, Einkauf von Lebensmitteln, Taschengeld, Kosten im Zusammenhang mit dem Studium etc.
Kann man finanzielle Unterstützung für Verwandte von der Steuer absetzen?
Greifen Sie Angehörigen finanziell unter die Arme, können Sie Ihre Leistungen für deren gewöhnlichen Unterhalt und die Berufsausbildung pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG).
Wo trage ich Elternunterhalt in der Steuererklärung ein?
In der Einkommenssteuererklärung werden die Unterhaltszahlungen an Eltern über die „Anlage Unterhalt“ festgehalten. Hier kann es – bei mehreren unterstützten Personen – nötig werden, dem Finanzamt mehrere Anlagen zu übermitteln. Parallel werden die Anlagen auf dem Mantelbogen erfasst.
Warum ist Kindesunterhalt nicht steuerlich absetzbar?
„Ihr könnt Unterhaltszahlungen an euer Kind aber nur dann von der Steuer absetzen, wenn jeweils kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. Dabei ist es egal, bei wem euer Kind wohnt.“