Einheitliche Policenbestimmungen, Krankenversicherung
Was sind einheitliche Policenbestimmungen, Krankenversicherung?
Einheitliche Versicherungsbestimmungen beziehen sich auf eine Reihe von Klauseln, von denen einige obligatorisch und einige optional sind, die Versicherungsunternehmen in schriftliche Versicherungspolicen aufnehmen. Jeder Staat hat ein einheitliches individuelles Gesetz über Unfall- und Krankenversicherungsbestimmungen, das genau die Bestimmungen vorschreibt, die in einer Versicherungspolice enthalten sein müssen. Im Allgemeinen verlangt der Staat 12 obligatorische Bestimmungen und lässt der Versicherungsgesellschaft frei, eine der 11 optionalen Bestimmungen beim Abschluss einer Police aufzunehmen.
Die zentralen Thesen
- Einheitliche Policenbestimmungen sind eine Reihe von obligatorischen und optionalen Klauseln, die in Krankenversicherungspolicen enthalten sind.
- Es gibt 12 obligatorische und 11 optionale Klauseln für Versicherungsunternehmen.
- Jedes Bundesland hat seine Version des einheitlichen Individualunfall- und Krankenversicherungsgesetzes erstellt, in der festgelegt ist, welche Bestimmungen erforderlich und welche fakultativ sind.
Verständnis der einheitlichen Policenbestimmungen, Krankenversicherung
Einheitliche Policenbestimmungen stellen Versicherungsträgern eine Liste der erforderlichen und optionalen Elemente zur Verfügung, die beim Abschluss von Versicherungspolicen enthalten sind. Die National Association of Insurance Commissioners (NAIC) spielte eine führende Rolle bei der Entwicklung der Liste der Bestimmungen. Jedes Bundesland hat eine eigene Version des einheitlichen Individualunfall- und Krankheitsgesetzes eingeführt, die spezifische Anforderungen festlegt. Die Staaten können ihre Anforderungen anpassen, solange diese Anpassungen nicht die Rechte der Versicherten verletzen. Die Bestimmungen erscheinen in einer Versicherungspolice als eine Reihe von Klauseln.
Verbindliche einheitliche Richtlinienbestimmungen
Die 12 zwingenden Bestimmungen beinhalten die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherers als auch des Versicherten. Zu den Belastungen des Versicherers zählen die Notwendigkeit, alle relevanten Informationen in die ursprüngliche Police oder behördliche Änderungen aufzunehmen, das Erfordernis einer festgelegten Nachfrist für versäumte Prämienzahlungen und Anweisungen zur Wiedereinstellung eines Versicherungsnehmers, der diese Nachfrist versäumt. Zu den Bestimmungen, die die Verantwortlichkeiten des Versicherungsnehmers abdecken, gehört, dass er dem Versicherer innerhalb von 20 Tagen nach einem Schadensfall einen Schadensfall meldet, das Ausmaß des Schadens nachweisen und die Begünstigteninformationen bei Änderungen aktualisieren muss.
Optionale einheitliche Richtlinienbestimmungen
Nach den 12 obligatorischen Bestimmungen können Versicherer eine der 11 optionalen Klauseln in eine Police aufnehmen. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können verhandeln, welche dieser Bestimmungen Bestandteil der Police werden, aber in der Regel hat der Versicherer das letzte Wort. Die 11 optionalen Bestimmungen belasten den Versicherten tendenziell stärker, bestimmte Anforderungen zu erfüllen als den Versicherer. Zu diesen Anforderungen gehört die Pflicht, dem Versicherer Einkommensänderungen, insbesondere aufgrund einer Behinderung, oder den Wechsel in einen mehr oder weniger gefährlichen Beruf mitzuteilen. Die optionalen Klauseln besagen auch, dass falsche Angaben in Bezug auf Alter, Konsum illegaler Substanzen oder Ausübung illegaler Berufe die Möglichkeit des Versicherten beeinträchtigen, Ansprüche geltend zu machen, die ansonsten durch eine Police abgedeckt sind.