19 Juni 2021 23:42

Unfinanzierter Pensionsplan

Was ist ein nicht kapitalgedeckter Pensionsplan?

Ein nicht kapitalgedeckter Rentenplan ist ein vom Arbeitgeber verwalteter Rentenplan, der das laufende Einkommen des Arbeitgebers verwendet, um bei Bedarf Rentenzahlungen zu finanzieren. Dies steht im Gegensatz zu einem im Voraus kapitalgedeckten Pensionsplan, bei dem ein Arbeitgeber systematisch und im Voraus Mittel zur Deckung von Pensionsplanausgaben wie Zahlungen an Rentner und deren Anspruchsberechtigte bereitstellt.

Die zentralen Thesen

  • Bei nicht finanzierten Pensionsplänen ist kein Vermögen reserviert, was bedeutet, dass die Altersleistungen in der Regel direkt aus den Arbeitgeberbeiträgen gezahlt werden.
  • Diese Rentenkonten werden auch als Umlagepläne bezeichnet und können von Unternehmen oder Regierungen eingerichtet werden.
  • Staatliche Rentenprogramme vieler europäischer Länder gelten als nicht kapitalgedeckte Pläne.

Verständnis von nicht kapitalgedeckten Pensionsplänen

Ein Pensionsplan ist ein von bestimmten Arbeitgebern angebotenes Programm, das einen Gehaltsersatz vorsieht, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet (z. B. wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht). Wenn Arbeitgeber einen Pensionsplan anbieten, können sie den erwarteten Finanzbedarf der Pensionspläne planen und regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag zur Seite legen – und das Geld anlegen, um den Fonds idealerweise zu vergrößern oder den Pensionsplan aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren.

Ein nicht kapitalgedeckter Rentenplan wird manchmal als umlagefinanzierter Rentenplan bezeichnet. Viele staatliche Rentensysteme sind nicht kapitalgedeckt und die Leistungen werden direkt aus den laufenden Arbeitnehmerbeiträgen und Steuern gezahlt. Die Rentensysteme vieler europäischer Länder sind nicht kapitalgedeckt, die Leistungen werden direkt aus laufenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt.

Hybrid vs. vollständig finanziert

Mehrere Länder haben Hybridsysteme, die teilweise finanziert werden. Spanien richtete den Reservefonds für die soziale Sicherheit ein und Frankreich richtete den Rentenreservefonds ein; in Kanada wird der lohnbasierte Ruhestandsplan (CPP) teilweise finanziert, wobei das Vermögen vom CPP Investment Board verwaltet wird, während das US-Sozialversicherungssystem teilweise durch Investitionen in spezielle US-Staatsanleihen finanziert wird.

Voll finanziert , dagegen ist ein Begriff, der beschreibt, wenn ein Versorgungsplan ausreichende Vermögenswerte hat für alle zur Verfügung zu stellen  Anwartschaften. Um vollständig kapitalgedeckt zu sein, muss der Plan alle zu erwartenden Zahlungen an Rentner leisten können. Der Administrator eines Plans   ist in der Lage, die Höhe der jährlich benötigten Mittel vorherzusagen. Dies kann helfen, die finanzielle Gesundheit des Pensionsplans zu bestimmen.

Zahlen Sie wenn sie hinausgehen

Sowohl einzelne Unternehmen als auch Regierungen können umlagefinanzierte Renten einrichten. Der Grad der Kontrolle durch die einzelnen Teilnehmer eines nicht kapitalgedeckten Pensionsplans hängt von der Struktur des Plans ab und davon, ob der Plan privat oder öffentlich geführt wird. Nicht kapitalgedeckte Rentenpläne von Regierungen können das Wort „Beitrag“ verwenden, um das Geld zu beschreiben, das dem Fonds zugeführt wird, aber normalerweise werden diese Beiträge zu einem festgelegten Satz besteuert und weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber, die Beiträge leisten, haben eine Wahl, ob oder wie viel sie zahlen in den Plan ein. Private Umlagerenten bieten ihren Teilnehmern jedoch eine gewisse Diskretion.

Wenn ein Arbeitgeber einen umlagefinanzierten Rentenplan anbietet, kann ein einzelner Teilnehmer wahrscheinlich wählen, wie viel von seinem Gehaltsscheck er abziehen und zu seinen zukünftigen Rentenleistungen beitragen möchte. Abhängig von den Bedingungen des Plans kann ein Teilnehmer entweder einen bestimmten Geldbetrag während jeder Zahlungsperiode abheben oder den Betrag als Pauschalbetrag einzahlen. Dies ist vergleichbar mit der Finanzierung mehrerer  beitragsorientierter Pläne, wie z. B. 401(k)-Pläne.