25 Juni 2021 23:42

Unbelastet

Was ist unbelastet?

Unbelastet bezieht sich auf einen Vermögenswert oder ein Eigentum, das frei und frei von jeglichen Belastungen wie Gläubigerforderungen oder Pfandrechten ist. Ein unbelasteter Vermögenswert ist viel einfacher zu verkaufen oder zu übertragen als einer mit einer Belastung. Beispiele für gemeinsame unbelastete Vermögenswerte sind Häuser, die frei von Hypotheken und anderen Pfandrechten sind, Autos mit abbezahlten Krediten/Noten oder auf einem Geldkonto gekaufte Aktien.

Unbelastet verstehen

Gläubiger haben keine Ansprüche auf unbelastete Vermögenswerte, da keine damit verbundenen Schulden bestehen. Infolgedessen sind diese Vermögenswerte das vollständige Eigentum der Person(en), die in amtlicher Eigenschaft als Eigentümer aufgeführt sind, beispielsweise in einem Titel oder einer Urkunde. Unbelastete Vermögenswerte werden nicht als Sicherheiten für Schulden aufgeführt und unterliegen keinen konkurrierenden Ansprüchen, wie beispielsweise überfälligen Grundsteuern.

Für die Mehrheit der Verbraucher, insbesondere für junge Paare und Hochschulabsolventen, ist es unwahrscheinlich, dass hochwertige Vermögenswerte wie Immobilien und Autos unbelastet sind. Dies liegt daran, dass diese Käufe häufig finanziert werden, was zum Erwerb von Schulden führt, wobei der Vermögenswert als Sicherheit dient. Im Laufe der Zeit, wenn die Hypothek oder der Autokredit abbezahlt sind, werden diese Vermögenswerte unbelastet. Eine Titelsuche ist ein wichtiger Teil des Due-Diligence-Prozesses für einen Käufer einer Immobilie oder eines Gebrauchtwagens, um zu bestätigen, dass der Vermögenswert unbelastet ist oder über ausstehende Pfandrechte verfügt.

Die zentralen Thesen

  • Unbelastet bezieht sich auf Vermögenswerte oder Eigentum ohne Belastungen, Interessen Dritter.
  • Gläubiger haben kein Interesse an unbelasteten Vermögenswerten, da sie frei von Schulden und Pfandrechten sind.
  • Unbelastete Vermögenswerte sind oft einfacher zu übertragen als belastete Vermögenswerte, da nur Verkäufer und Käufer der Transaktion zustimmen müssen.
  • Im Konkurs wird der Wert der liquidierten unbelasteten Vermögenswerte an die Gläubiger verteilt.

Belastete vs. unbelastete Vermögenswerte

Unbelastete Vermögenswerte sind leichter zu übertragen, da nur der Grundstückseigentümer als Verkäufer und der Kaufinteressent als Käufer dem Verkauf zustimmen müssen. Darüber hinaus gibt es keinen vorgegebenen erforderlichen Verkaufspreis, so dass der Verkäufer den Preis nach eigenem Ermessen festlegen kann.

Belastete Vermögenswerte können verkauft werden, aber der Verkaufsprozess erfordert die Zustimmung des Käufers und Verkäufers sowie jeder anderen Stelle, die einen Anspruch auf den Vermögenswert hat, z. B. die Bank, die den Kredit für den besicherten Vermögenswert ausgegeben hat. Dies kann zu Mindestverkaufspreisanforderungen führen, oft in Höhe des Betrags der besicherten Verbindlichkeiten gegenüber der betreffenden Immobilie oder darüber. Dadurch kann die Schuld im Rahmen des Verkaufsgeschäfts effektiv beglichen werden.

Besondere Überlegungen

In den meisten Insolvenzverfahren mit Liquidation werden belastete Vermögenswerte zunächst als Eigentum derjenigen betrachtet, die durch die Belastung Rechte an der Immobilie besitzen, sodass das Institut einen Teil der Verluste durch den Erwerb und eine mögliche spätere Veräußerung der betreffenden Vermögenswerte ausgleichen kann.

In einigen Fällen haben unbelastete Vermögenswerte keinen bestimmten Eigentümer, wenn die Vermögenswerte im Konkurs liquidiert werden. Auf diese Weise kann der Wert aller liquidierten unbelasteten Vermögenswerte an Gläubiger verteilt werden, die unbesicherte Kredite gewährt haben.

Unter bestimmten Umständen können der IRS, staatliche oder sogar lokale Steuerbehörden ein Pfandrecht auf unbelastetes Eigentum setzen, um überfällige Steuern einzuziehen.