8 Juni 2021 0:50

Nicht zugewiesene Aufwendungen für die Schadensanpassung (ULAE)

Was sind nicht zugewiesene Aufwendungen für die Verlustanpassung (ULAE)?

Nicht zugeordnete Schadenanpassungskosten (ULAE) sind Kosten einer Versicherungsgesellschaft, die nicht auf die Bearbeitung eines bestimmten Anspruchs zurückzuführen sind. Sie gehören zu den Aufwendungen, für die ein Versicherer neben den zugewiesenen Aufwendungen für die Schadensanpassung und den bedingten Provisionen Reservefonds zurückstellen muss.

Die zentralen Thesen

  • Nicht zugeordnete Schadenanpassungskosten sind Geschäftskosten, die der Versicherer keinem bestimmten Anspruch zuordnen kann.
  • Zugeordnete Aufwendungen zur Schadensanpassung sind direkt einem bestimmten Anspruch zuzurechnen.
  • Die Versicherer unterhalten Reservefonds, um beide Arten von Ausgaben zu verwalten.

Nicht zugeordnete Schadenanpassungskosten in Kombination mit zugewiesenen Schadenanpassungskosten stellen eine Schätzung des Versicherers für das Geld dar, das er zusätzlich zu den mit der Bearbeitung der Schäden verbundenen Kosten in Schadensfällen auszahlt.

ULAE verstehen

Zugeordnete Aufwendungen für die Schadensanpassung (ALAE) sind Aufwendungen, die direkt mit der Bearbeitung eines bestimmten Anspruchs verbunden sind. Versicherer, die Dritte einsetzen, um die Richtigkeit von Ansprüchen zu untersuchen oder als Schadensregulierer zu fungieren, können diesen Aufwand in ihre zugewiesenen Schadenanpassungskosten einbeziehen.

ULAE-Ausgaben sind allgemeiner und können Gemeinkosten und Gehälter umfassen. Die häufigsten Ausgaben fallen in die Kategorien Operations und Field Adjusters.

ULAE berechnen

Da nicht zugeordnete Verlustanpassungskosten nicht für einen bestimmten Anspruch gelten, gibt es für sie kein Verlustdatum oder Berichtsdatum. Dies macht Berechnungen schwierig. Für die Berechnung von ULAE stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:

  • Die transaktionsbasierte Methode ordnet jeder Anspruchstransaktion Kosten zu, wobei die durchschnittlichen Kosten für jede Art von Transaktion verwendet werden. Dies ist die genaueste Methode, aber auch die schwierigste zu berechnen.
  • Eine andere Methode besteht darin, einen Prozentsatz der ausbezahlten ULAE eines durchschnittlichen Jahres zu verwenden. Diese Methode berücksichtigt weder Wachstum noch Änderungen der Häufigkeit, mit der Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Einige Versicherer addieren ein Verhältnis der Höhe der bezahlten ULAE zu den bezahlten Verlusten, berechnet aus einer bestimmten Anzahl von Datenjahren. Diese Methode beinhaltet keine Inflationsanpassungen.


Haftungspolicen können eine Klausel enthalten, die es dem Versicherer ermöglicht, dem Kunden einige nicht zugewiesene Schadenanpassungskosten in Rechnung zu stellen.

Der Prozess der Entwicklung der Schadenrückstellung erfordert, dass der Versicherer die Schätzungen über einen bestimmten Zeitraum an seine Rückstellungen für Schaden- und Verlustanpassungskosten anpasst. Analysten können bestimmen, wie genau ein Versicherungsunternehmen durch die Untersuchung seiner auf die Schätzung seiner Reserven wurde Schadenrückentwicklung.

Erstattung für ULAE

Einige Haftungspolicen enthalten eine Klausel, die als Endorsement bezeichnet wird und vom Versicherungsnehmer verlangt, der Versicherungsgesellschaft nicht zugewiesene oder zugewiesene Aufwendungen für die Schadensanpassung zu erstatten. Diese Kosten können Gebühren umfassen, die von Anwälten, Ermittlern, Sachverständigen, Schiedsrichtern, Mediatoren und anderen Kosten im Zusammenhang mit der Anpassung eines Anspruchs erhoben werden.

Es ist wichtig, die Endorsement-Sprache sorgfältig zu lesen. Dies kann bedeuten, dass ein Schadenanpassungsaufwand nicht die Anwaltskosten und -kosten des Versicherungsnehmers enthalten soll, wenn ein Versicherer die Deckung verweigert und ein Versicherungsnehmer den Versicherer erfolgreich verklagt.

In diesem Fall hat die Versicherungsgesellschaft keine tatsächliche Anpassung des Anspruchs vorgenommen und sollte nicht berechtigt sein, ihren Selbstbehalt auf die Kosten anzuwenden, die dem Versicherungsnehmer bei der Verteidigung des von der Versicherungsgesellschaft abgelehnten Anspruchs entstehen.