3 Juni 2021 20:34

Transportkosten

Was sind Transportkosten?

Der Begriff Transportkosten bezieht sich auf bestimmte Kosten, die einem Arbeitnehmer oder selbständigen Steuerpflichtigen entstehen, der zu geschäftlichen Zwecken reist. Transportkosten sind eine Teilmenge der Reisekosten, die alle mit Geschäftsreisen verbundenen Kosten wie Taxifahrpreis, Kraftstoff, Parkgebühren, Unterkunft, Verpflegung, Trinkgeld, Reinigung, Versand und Telefongebühren umfassen, die Mitarbeitern möglicherweise entstehen und die Erstattung verlangen von ihren Arbeitgebern. Einige Transportkosten können für die Steuererklärung eines Mitarbeiters steuerlich abgezogen werden.

Die zentralen Thesen

  • Transportkosten sind eine Teilmenge der Reisekosten, die sich speziell auf die Kosten für den geschäftlichen Transport mit Auto, Flugzeug, Zug usw. beziehen.
  • Ausgaben wie Treibstoff, Parkgebühren, Unterkunft, Verpflegung und Telefongebühren, die den Mitarbeitern entstehen, können als Transportkosten geltend gemacht werden.
  • Diese Kosten können unter Berücksichtigung der entsprechenden Beschränkungen und Richtlinien steuerlich abgezogen werden.

Wie Transportkosten funktionieren

Transportkosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit Geschäftsreisen von Mitarbeitern des Unternehmens. Ein Mitarbeiter, der für eine Geschäftsreise reist, kann im Allgemeinen die Kosten für Reise, Hotel, Essen und andere damit verbundene Kosten als Transportkosten geltend machen. Diese Kosten können unter bestimmten Umständen auch diejenigen umfassen, die mit dem Reisen von zu Hause zu einem vorübergehenden Arbeitsplatz verbunden sind. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter, dessen Reisebereich nicht auf sein steuerliches Zuhause beschränkt ist, diese Reise im Allgemeinen als Transportkosten geltend machen.

Diese Ausgaben sind jedoch enger gefasst. Sie beziehen sich nur auf die Nutzung oder die Kosten für die Wartung eines Autos, das für geschäftliche Zwecke oder für den Transport per Bahn, Flugzeug, Bus, Taxi oder einem anderen Transportmittel für geschäftliche Zwecke verwendet wird. Diese Kosten können sich auch auf Abzüge für Unternehmen und Selbstständige bei der Abgabe von Steuererklärungen beziehen. Das Pendeln zum und vom Büro zählt jedoch nicht als Transportkosten.



Die Kosten für den Pendelverkehr gelten nicht als abzugsfähige Transportkosten.

Transportkosten können nur dann steuerlich abgezogen werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Hauptgeschäft stehen, für das eine Person arbeitet. Wenn ein Reisender beispielsweise an einem oder mehreren regulären Arbeitsorten, die nicht zu Hause sind, wie z. B. einem Bauarbeiter, im selben Geschäft oder Gewerbe arbeitet, wird dies als Transportkosten betrachtet. Wenn ein Reisender keinen festen Arbeitsplatz hat, aber meistens in derselben Metropole arbeitet, in der er lebt, kann er ebenfalls Reisekosten geltend machen, wenn er zu einer Baustelle außerhalb seines U-Bahn-Gebiets fährt. Auf der anderen Seite ist es nicht zulässig, Transportkosten geltend zu machen, wenn Sie noch nicht für das Unternehmen gereist sind, und kann als eine Form von Steuerbetrug angesehen werden.

Steuerzahler müssen gute Aufzeichnungen führen, um Reisekosten geltend machen zu können. Quittungen und andere Nachweise müssen eingereicht werden, wenn reisebezogene erstattungsfähige oder steuerlich absetzbare Ausgaben geltend gemacht werden.

Besondere Überlegungen

Nach Angaben des Internal Revenue Service (IRS) sind Reise- oder Transportkosten definiert als: „… die normalen und notwendigen Kosten für Reisen von zu Hause für Ihr Unternehmen, Ihren Beruf oder Ihren Job.“ Und es definiert ferner „Reisen von zu Hause weg“ als Pflichten, die „… erfordern, dass Sie wesentlich länger als ein gewöhnlicher Arbeitstag vom allgemeinen Bereich Ihres Steuerheims entfernt sind und schlafen oder sich ausruhen müssen, um die Anforderungen von zu Hause zu erfüllen Ihre Arbeit, wenn Sie nicht zu Hause sind. “

Das IRS enthält Richtlinien für Transportkosten, Abzugsfähigkeit, Abschreibungen, Bedingungen, Abschreibung für die Geschäftsstandardkilometer behandelt wird, beträgt zum 1. Januar 2020 27 Cent.