Transaktionskosten bei Optionsgeschäften
Wie werden Optionsprämien versteuert?
Die gezahlte Optionsprämie und alle Transaktionskosten zählen zu den Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vorgang nicht steuerrelevant. Wird diese Long-Position geschlossen oder die Option ausgeübt, liegt ein Veräußerungsgeschäft vor.
Was ist der Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen?
Optionsscheine werden im Allgemeinen von Banken und Wertpapierhäusern ausgegeben – als Wertpapiere mit eigenen WKN (Wertpapierkennnummern). Optionsscheine können OTC, also over-the-counter beim Emittenten getradet werden. Optionen hingegen werden an einer Terminbörse getradet werden.
Sind Optionen Termingeschäfte?
Zu den bedingten Termingeschäften zählen die Optionen, während die unbedingten Termingeschäfte insbesondere die „swaps“ und die „futures“ umfassen. Bei einem unbedingten Termingeschäft sind dagegen sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Erfüllung des Geschäfts verpflichtet.
Sind Optionsprämien steuerbar?
Optionsprämien sind grundsätzlich einkommenssteuerlich nicht relevant. Dies gilt auch für Optionsprämien, die ein Verkäufer/Schreiber von Optionen im Rahmen eines kombinierten Produktes erhält.
Wie setzt sich die Kapitalertragsteuer zusammen?
Berechnung der Kapitalertragssteuer
Dazu zählen die 25 % Abgeltungssteuer, worauf ggfs. nochmal 5,5 % des Solidaritätszuschlag erhoben werden. Hinzu kommt noch die Kirchensteuer, welche je nach Bundesland 8 % oder 9 % von der Abgeltungssteuer beträgt. Darüber hinaus muss der Freibetrag einkalkuliert werden.
Wie werden Derivate versteuert?
Welche Steuern fallen auf Derivate an? Kapitalerträge aus Derivaten unterliegen grundsätzlich der einheitlichen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 Prozent – zusammen sind das 26,375 %. Gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer dazu.
Wie sind Zinsen zu versteuern?
Versteuert werden die eingenommenen Zinsen mit der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 Prozent. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und, falls Sie Mitglied einer Kirche sind, 5 bis 9 Prozent Kirchensteuer.