24 Juni 2021 20:03

Kernkapital

Was ist Kernkapital?

Das Kernkapital ist das tertiäre Kapital, das viele Banken zur Deckung ihres aus Handelsaktivitäten abgeleiteten Marktrisikos, Rohstoffrisikos und Fremdwährungsrisikos halten. Das Tier-3-Kapital umfasst eine größere Vielfalt an Schuldtiteln als das Tier-1 und das Tier-2-Kapital, ist jedoch von viel geringerer Qualität als beide. Im Rahmen der Basel-III-Abkommen wird das Kernkapital vollständig abgeschafft.

Die zentralen Thesen

  • Kernkapital ist Kapital, das die Banken halten, um das Marktrisiko bei ihren Handelsaktivitäten zu unterstützen.
  • Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten machen Tier-3-Kapital aus und sind von geringerer Qualität als Tier-1- und Tier-2-Kapital.
  • In den Basler Abkommen ist festgelegt, dass das Kernkapital nicht mehr als das Kernkapital einer Bank von 2,5xa einer Bank betragen und eine Laufzeit von weniger als zwei Jahren haben darf.
  • In den Basel-II-Abkommen wurde der Bedarf an Tier-3-Kapital umrissen, und unter Basel III wird Tier-3-Kapital beseitigt.

Grundlegendes zu Kernkapital

Tier-3-Kapitalschulden können im Vergleich zu Tier-2-Kapital eine größere Anzahl nachrangiger Emissionen enthalten. Gemäß den Basel-II-Abkommen darf das Vermögen auf höchstens 2,5xa Tier-1-Kapital einer Bank begrenzt, unbesichert und nachrangig sein und eine ursprüngliche Laufzeit von mindestens zwei Jahren haben, um als Kernkapital zu gelten.

Kernkapital und Basler Abkommen

Kapitalstufen für große Finanzinstitute entstanden mit den Basler Abkommen. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von drei Vorschriften (Basel I, Basel II und Basel III), mit deren Einführung der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) 1988 begonnen hat. Im Allgemeinen enthalten alle Basler Abkommen Empfehlungen zu Bankvorschriften mit in Bezug auf Kapitalrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko.

Ziel der Abkommen ist es sicherzustellen, dass die Finanzinstitute über genügend Kapital verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und unerwartete Verluste auszugleichen. Während Verstöße gegen die Basler Abkommen keine rechtlichen Konsequenzen haben, sind die Mitglieder für die Umsetzung der Abkommen in ihren Heimatländern verantwortlich.

Basel I forderte die internationalen Banken auf, einen Mindestbetrag (8%) des Kapitals einzuhalten, der auf einem Prozentsatz der risikogewichteten Aktiva basiert. Basel I klassifizierte die Vermögenswerte einer Bank auch in fünf Risikokategorien (0%, 10%, 20%, 50% und 100%), basierend auf der Art des Schuldners (z. B. Staatsschulden, Entwicklungsbankschulden, Schulden des privaten Sektors), und mehr).

Neben Mindestkapitalanforderungen, konzentrierte sich Basel II auf die staatliche Aufsicht und die Marktdisziplin. Basel II hob die Aufteilung des zulässigen aufsichtsrechtlichen Kapitals einer Bank in drei Ebenen hervor.

BCBS veröffentlichte Basel III 2009 nach der Finanzkrise von 2008. Basel III soll die Fähigkeit des Bankensektors verbessern, mit finanziellen Belastungen umzugehen, das Risikomanagement zu verbessern und die Transparenz einer Bank zu stärken. Die Umsetzung von Basel III wurde bis 2022 zurückgedrängt.

Kernkapital, Kernkapital und Kernkapital

Das Kernkapital ist das Kernkapital einer Bank, das sich aus dem Eigenkapital und den Gewinnrücklagen zusammensetzt. Es ist von höchster Qualität und kann schnell liquidiert werden. Dies ist der eigentliche Test für die Zahlungsfähigkeit einer Bank. Das Kernkapital umfasst Neubewertungsreserven, hybride Kapitalinstrumente und nachrangige Verbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält das Kernkapital allgemeine Rückstellungen für Kreditverluste und nicht genannte Rückstellungen.

Das Kernkapital soll die finanzielle Gesundheit einer Bank messen. Eine Bank verwendet Kernkapital, um Verluste auszugleichen, ohne den Geschäftsbetrieb einzustellen. Das Kernkapital ist ergänzend, dh weniger zuverlässig als das Kernkapital. Das Gesamtkapital einer Bank wird als Summe ihres Tier 1- und Tier 2-Kapitals berechnet. Die Aufsichtsbehörden verwenden die Kapitalquote, um die Kapitaladäquanz einer Bank zu bestimmen und zu bewerten. Das Kernkapital besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten zur Deckung des Marktrisikos aus Handelsaktivitäten.